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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 226)

hat, die Prütungsvorschritten tur das tsautacn einer KCVISIOD zu unter- 
ziehen. Bei dieser Sachlage ist es für die Kunst außerordentlich wichtig. 
dass die Stellung der Architekten geregelt werde. 
Den ungünstigen Verhältnissen, unter denen sie dermalen leiden, 
ließe sich durch folgende Mittel Abhilfe schalTen: 
t. Durch eine allgemeine Steigerung der Anforderungen und Lei- 
stungen der Schulen (sowohl der vorbereitenden als der Kunstschulen) 
in den eigentlichen Berufsfächern unter Beschränkung der Nebenfächer; 
z. durch reichlichere, dem Stand entsprechendere Verwendung der 
Architekten seitens des Staates und der Communen, und 
3. durch eine gesetzlich Sichergestellte und geschützte Präcisirung 
der Functionen, Pflichten und Rechte der Architekten gegenüber dem 
Publicum und den Bauunternehmern u. s. f. 
Die Hebung des Standes im Wege der Schule soll hier nicht 
weiter erörtert werden, da es sich um sehr weitgreifende Reformen im 
Gebiete des Unterrichtswesens handelt, die am besten im Wege einer 
Enquete itn SchoBe des Unterrichtsministeriums angebahnt werden könnten. 
Das wichtigste, nächstliegende und geeignetste Mittel zur Hebung 
der architektonischen Thätigkeit und zur Unterstützung namentlich der 
jüngeren Generation wäre die Einführung des Concurrenzverfah- 
rens bei allen großen Staatsbauten im ganzen Reiche. Es gibt unter 
diesen Bauten eine Menge kleinerer Aufgaben, die gegenwärtig der Staat, 
die Länder oder Gemeinden durch ihre amtlichen Functionäre erledigen 
lassen, die aber ohne Mehrkosten im Wege einer Concurrenz mit ent- 
schieden höherer künstlerischer Auffassung gelöst werden können. Durch 
Concurrenzen wird den jüngeren Kräften Gelegenheit gegeben , zur 
Geltung zu kommen, sich gegenseitig zu messen und zu fördern; sie 
regen überhaupt zur Weiterentwicklung an, dem Besteller bieten sie 
die Möglichkeit, die verschiedensten ldeen für sich nutzbringend zu ver- 
wertben. Es ist bekannt, dass in Deutschland, namentlich in Frankreich 
das Concurrenzverfahren viel häufiger angewendet wird. 
Die Bauten, zu welchen im Wege der Concurrenz die Pläne bei- 
gestellt werden können, sind 
a) Cultusbauten, größere Schulgebäude, Kirchen rnit ihren Pfarr- 
und Friedhöfen; 
b) Verwaltungsgebäude und Gerichtshäuser für Staat, Land und 
Commune, bis hinauf zu den Universitätsgebäuden; 
c) Verkehrsbauten, Post- und Telegraphengebäude, eventuell auch 
Bahnhöfe; 
d) S a n i tä t s a n s t alte n , Spitäler, Kliniken, Laboratorien, Asylhäuser;
	        
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