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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 226)

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e) Militärische Bauten, wenn sie einen monumentalen Charakter 
an sich tragen u. a. m. ' 
Die hohe Regierung wäre somit einzuladen, durch eine Enquete die 
Normen feststellen zu lassen, nach welchensie bei der Gewinnung 
solcher Pläne oder deren Ausführung vorzugehen hat, die Grenzen, bis 
zu welchen ihre anitlichen Organe verwendet oder die öffentliche Con- 
currenz in Anspruch genommen werden soll. 
Bis zur Erledigung der Aufgabe dieser Enquete sollte indessen die 
hohe Regierung schon "ihr Augenmerk darauf richten, dass für die 
genannten Bauten thunlichsr öffentliche Concurrenzen 
unter den in der österreichischen Monarchie lebenden Ar- 
chitekten ausgeschrieben werden, und dass die durch diese Con- 
currenzen gewonnenen Erfahrungen bei der Aufstellung der genannten 
Normen benutzt werden. 
Nachdem die Bauthätigkeit des Staates und der Gemeinden sich 
nicht bloß auf einzelne Hochbauten erstreckt, sondern auch auf die An- 
lage von Straßen und Plätzen, auf die gesammte Regulirung der zu 
bebauenden Areale. und da durch diese Straßen- und Platzanlagen 
immer schon ein bediugendes Moment für die künstlerische Gestaltung 
der öffentlichen Bauten gegeben ist, so wären auch für solche Stadt- 
erweiterungen und Regulirungspläne die Architekten viel mehr in An- 
spruch zu nehmen. Wie seinerzeit Wien, so haben sich auch neuerlich 
Dresden, Köln, Nürnberg, Zürich, Straßburg u. s. f. für die Stadterwei- 
terung im Wege der Concurrenz Pläne verschafft. Namentlich wäre es 
höchste Zeit, auf die Gewinnung eines General-Baulinienplans für 
die Stadt Wien und aller Vororte zu dringen. Die außerordentlich com- 
plicirte Aufgabe lässt in diesem Falle jedoch eine Concurrenzbewerbung 
nicht zweckmäßig erscheinen (oder ließe sich erst später für einzelne 
Theile nach Festsetzung engerer Gesichtspunkte empfehlen), sondern es 
dlirfte für diese Aufgabe fruchtbarer sein, wenn eine kleine Commis- 
sion von Architekten im Vereine mit den Ingenieuren der Bauämter 
und der Vertreter der politischen Behörden der verschiedenen interes- 
sirten Gemeinden mit der Verfassung dieses Planes innerhalb einer be- 
stimmten beschränktenfZeit von der hohen Regierung direct beauf- 
tragt würde. _ 
H Wenn diese Commission ihr Augenmerk namentlich auf die Anlage 
von Villenquartieren in den nächsten Umgebungen der Stadt, die 
noch von den "Zinskasernen verschont geblieben, richtet, so wäre auch 
dadurch der Architektur ein neues dankbares Gebiet geöffnet. 
Gegenwärtig greift dieThätigkeit der Baumeister vielfach in 
das Gebiet der Architekten hinüber; die Baumeister werden hierin unter- 
stlitzt durch die Häuserspeculanten, welche sich direct an den Bau- 
meister wenden zur Gewinnung der Pläne - andererseits durch die 
jüngeren Hilfskräfte, die in so großer Zahl aus den Schulen treten,
	        
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