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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 226)

ausschusse des Abgeordnetenhauses ausgegangenen Anregung ist von Seite

der Regierung in dem diesbezüglichen Staatsvoranschlage dadurch entsprechen

 worden, dass im Titel 9 die Ausgaben für Kunst- und

archäologische Zwecke angeführt erscheinen. Diese Behandlung des

Budgets entspricht auch den Interessen und Wünschen der österreichischen

 Völker, bei denen sich, man kann wohl sagen ausnahmslos,

in den letzten Jahren ein erhöhtes Interesse für die bildende Kunst bemerkbar

 macht. Zur Theilnahme an der Kunst sind alle Menschen und

alle Völker berufen, und wie es auf jeder Stufe der Cultur Individuen

gibt, die ein lebhafteres oder tieferes Kunststreben in sich tragen, ebenso

gibt es in allen Culturstadien kein Volk, welches nicht in irgend einer

Weise, wenn auch in der primitivsten Form, irgend einen Kunstberuf

in sich fühlen würde.

Aber gerade im gegenwärtigen Augenblicke ist bei allen Völkern der

österreichischen Monarchie diesseits und jenseits der Leitha dieses Kunstbewusstsein

 lebhaft zum Ausdruck gekommen, und es ist dies in hohem

Grade bezeichnend und gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen des

modernen Culturlebens in Oesterreich.

Nicht wenig hat zur Hebung des Kunstlebens der Umstand beigetragen,

 dass der Zeichenunterricht in allen Volksschulen als obligater

Lehrgegenstand eingeführt wurde. Es kann daher auch Alles, was zur

Hebung des Zeichenunterrichtes durch Herausgabe von Vorlagen, Heranbildung

 von Lehrern etc. geschieht, nicht ignorirt werden, und die Zilfern,

welche im Budget des Unterrichtsministeriums erscheinen, gehören daher

gewissermaßen indirect in das österreichische Kunstbudget. Die Summe,

welche vom Abgeordnetenhause für letzteren Zweck votirt wurde, ist

nicht unbedeutend und den Bedürfnissen entsprechend. Auch djie kunstgewerblichen

 Fachschulen undStaatsgewerbeschulen berühren

die Kunstbildung der österreichischen Völker. Ueberall, wo solche Fachschulen

 gegründet wurden, sind sie auf fruchtbaren Boden gefallen. Kein

Staat kann sich rühmen, Völker von solcher Empfänglichkeit für Kunst

zu besitzen, als die österreichische Monarchie. Dieser ausgesprochenen

Kunstanlage der österreichischen Völker gegenüber ist die Summe, welche

für Kunstzwecke in das österreichische Budget eingestellt ist, eine außerordentlich

 geringe, denn sie beträgt im Ganzen, wie aus dem Erforderniss

 des Unterrichtsministeriurns (Titel 9) hervorgeht, nur 256.280

Gulden, in welcher Summe das Erforderniss für die Akademie der bildenden

 Künste, die k. k. Kunstschule in Krakau, die Subventionen für

Musikinstitute, die Stipendien für die bildenden KllnstlenMusiker

und Dichter und die Ausgaben für archäologische Zwecke

inbegriffen sind. Bei letzterer Post ist zu bemerken, dass heuer

für die Restaurirung des Domes zu Spalato allein 59.000 H. eingestellt

sind, welche Ausgabe als eine außerordentliche betrachtet werden muss.

llie Gesammtsumme ist um so geringer, wenn man bedenkt, dass es in
            
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