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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 226)

ausschusse des Abgeordnetenhauses ausgegangenen Anregung ist von Seite 
der Regierung in dem diesbezüglichen Staatsvoranschlage dadurch ent- 
sprechen worden, dass im Titel 9 die Ausgaben für Kunst- und 
archäologische Zwecke angeführt erscheinen. Diese Behandlung des 
Budgets entspricht auch den Interessen und Wünschen der öster- 
reichischen Völker, bei denen sich, man kann wohl sagen ausnahmslos, 
in den letzten Jahren ein erhöhtes Interesse für die bildende Kunst be- 
merkbar macht. Zur Theilnahme an der Kunst sind alle Menschen und 
alle Völker berufen, und wie es auf jeder Stufe der Cultur Individuen 
gibt, die ein lebhafteres oder tieferes Kunststreben in sich tragen, ebenso 
gibt es in allen Culturstadien kein Volk, welches nicht in irgend einer 
Weise, wenn auch in der primitivsten Form, irgend einen Kunstberuf 
in sich fühlen würde. 
Aber gerade im gegenwärtigen Augenblicke ist bei allen Völkern der 
österreichischen Monarchie diesseits und jenseits der Leitha dieses Kunst- 
bewusstsein lebhaft zum Ausdruck gekommen, und es ist dies in hohem 
Grade bezeichnend und gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen des 
modernen Culturlebens in Oesterreich. 
Nicht wenig hat zur Hebung des Kunstlebens der Umstand beige- 
tragen, dass der Zeichenunterricht in allen Volksschulen als obligater 
Lehrgegenstand eingeführt wurde. Es kann daher auch Alles, was zur 
Hebung des Zeichenunterrichtes durch Herausgabe von Vorlagen, Heran- 
bildung von Lehrern etc. geschieht, nicht ignorirt werden, und die Zilfern, 
welche im Budget des Unterrichtsministeriums erscheinen, gehören daher 
gewissermaßen indirect in das österreichische Kunstbudget. Die Summe, 
welche vom Abgeordnetenhause für letzteren Zweck votirt wurde, ist 
nicht unbedeutend und den Bedürfnissen entsprechend. Auch djie kunst- 
gewerblichen Fachschulen undStaatsgewerbeschulen berühren 
die Kunstbildung der österreichischen Völker. Ueberall, wo solche Fach- 
schulen gegründet wurden, sind sie auf fruchtbaren Boden gefallen. Kein 
Staat kann sich rühmen, Völker von solcher Empfänglichkeit für Kunst 
zu besitzen, als die österreichische Monarchie. Dieser ausgesprochenen 
Kunstanlage der österreichischen Völker gegenüber ist die Summe, welche 
für Kunstzwecke in das österreichische Budget eingestellt ist, eine außer- 
ordentlich geringe, denn sie beträgt im Ganzen, wie aus dem Erfor- 
derniss des Unterrichtsministeriurns (Titel 9) hervorgeht, nur 256.280 
Gulden, in welcher Summe das Erforderniss für die Akademie der bil- 
denden Künste, die k. k. Kunstschule in Krakau, die Subventionen für 
Musikinstitute, die Stipendien für die bildenden KllnstlenMusiker 
und Dichter und die Ausgaben für archäologische Zwecke 
inbegriffen sind. Bei letzterer Post ist zu bemerken, dass heuer 
für die Restaurirung des Domes zu Spalato allein 59.000 H. eingestellt 
sind, welche Ausgabe als eine außerordentliche betrachtet werden muss. 
llie Gesammtsumme ist um so geringer, wenn man bedenkt, dass es in
	        
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