Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 233)

319

Der Baumeister ist dadurch seiner bisherigen Berechtigung

 zur gewerbsmäßigen Ausübung des Baugewerbes beraubt,

 und ihm bleibt bloß die Wahl, entweder Bauunternehmer

 zu werden, oder die Bauten zu planen und zu leiten,

welche Aufgabe bei öffentlichen Bauwerken, sowie bei hervorragenden

 Privatbauten bis nun dem Architekten zugefallen.



Es soll hier nicht weiter von dem schädlichen Einflüsse gesprochen

werden, welchen dieses Verhältniss auf das Maurergewetbe selbst

hinsichtlich der Fachtüchtigkeit und Leistungsfähigkeit

seiner Vertreter nehmen würde, sondern strenge die Frage dahin

beurtheilt werden, ob es im staatlichen Interesse gelegen, die

Classe der Architekten dadurch zu beeinträchtigen, dass in einem die

Bauthätigkeit so intensiv berührenden Gesetze der heutigen

Stellung des Architekten nicht gebührend Rechnung getragen

 wird.

Es erscheint dieserhalb hier geboten, einige historische Rückblicke

anzuführen.

So weit unsere Kenntnisse zurllckreichen, ersehen wir, dass der

Stand der Architekten, sowie wir ihn heute kennen, und wie wir ihn

geschützt und gefördert wünschen, immer gewesen.

Zu allen Zeiten war die schöpferische Thätigkeit an den Bauwerken

den Architekten als Baukünstlern und Bauconstructeuren zugewiesen.

Schon Vitruv zeichnet die Aufgabe des Architekten dahin, dass derselbe

 das Gebäude zu planen, den Bau zu leiten habe und die Arbeiten

der anderen Werkleute und Künstler zu begutachten.

Besondere, umfassende Kenntnisse werden daher vom Architekten

verlangt.

Die Zeit der christlichen Baukunst nimmt das alte Verhältniss auf.

In den Klöstern finden sich die Baukünstler, welche die romanische

Stylperiode begründen.

ln der Zeit der Gothik sind es die Bauhütten als freie Vereinigung

von Baukünstleru, welche uns die Stätten bezeichnen, von welchen aus

die mittelalterliche Kunst ihren Weg nimmt.

Erst mit der Einführung zünftiger Einrichtungen, mit dem Angritie

auf die freie künstlerische Vereinigung gehen die Bauhütten ihrem Verfalle

 entgegen.

Die Zeit der Renaissance kehrt daher abermals zur freien Stellung

des Baukünstlers zurück.

In einer Kunstepoche, wo mit einem Schlage eine auf hundertiähriger

 Pflege und Entwickelung beruhende Kunstanschauung in den Hintergrund

 tritt, ist es wohl selbstverständlich, dass sich unabhängig von

den im Formenwesen ersterbenden Bauhütten die Bauküustler entwickeln

mussten. -
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.