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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 243)

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i; "l  - 4- ' ' _' UM."

VZur Aufnahme Lin die Ausstellung ist ein gewisseriGradl künstlerischer

und technischer Vollkommenheit erforderlich; darüber entscheidet eine Aufnahmsjury

 endgiltig.

p:  w, 5-15- , _

Die Direiction des Oesterr. Museums bestimmt als Preise eine Anzahl

seiner Diplome und Medaillen, zu denen - doch nur für industrielle Etablissements

 - eine Anzahl Medaillen des k. k. Handelsministeriums hinzukommen.

 Ueber die Zuerkennung entscheidet eine Jury.

g. 6.

Das Oesterr. Museum stellt seine Räumlichkeiten, Kasten und Gestelle,

soweit sie verfügbar sind, zur Disposition dieser Ausstellung. - Platzmiethe

 wird nicht gezahlt. i

ä. 7-.

Die Aussteller und Ausstellerinnen tragen die Kosten des Transportes,

sofern nicht in besonderen Fällen auf den Wunsch derselben das Oesterr.

Museum diese Kosten übernimmt.

g. s.

Die Aufstellung der Gegenstände besorgen die Organe des Oesterr.

Museums und ihre Hilfskräfte, soweit es nicht durch die Aussteller und

Ausstellerinnen selbst geschieht. v

, ä- 9- I

Die Rücksendung der Gegenstände, welche nicht-von den Eigenthümern

 selbst abgeholt werden, geschieht durch das Oesterr. Museum

unter derselben Bedingung wie in  7 für die Hersendung angegeben.

ä. 10.

Anmeldungen zu dieser Ausstellung werden bei der Direction des

Oesterr. Museums für Kunst und Industrie vom l. December r885 an

angenommen. Die Uebergabe oder Zusendung der Gegenstände hat

von Mitte Januar bis Mitte Februar zu erfolgen.

Reisenotizen aus Süddeutschland und der Schweiz.

' Von B. Bucher.

Die kunsrgewerbliche Bewegung der letzten Jahrzehnte hat nicht

nur zahlreiche Institute hervorgerufen, welche ausdrücklich bestimmt sind,

durch Vorführung vorzüglicher älterer Arbeiten bildend und anregend auf

Producenten und Consumenten einzuwirken, sondern auch den Anstoß

zu gänzlicher oder theilweiser Umgestaltung bestehender Museen und

Sammlungen gegeben. ln einer Menge von Mittelstädten hat man sich
            
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