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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1889 / 9)

Beinen zum wlaufenden Radu zusammengesetzte Figur), an den "Astr- 
u. A. m. Auch wird sich bezüglich des Zweckes der Anbringung von 
Figuren auf den Schilden wohl bei fast allen Völkern zunächst ganz 
gleichlautend sagen lassen: dass diese Figuren als Unterscheidungszeichen 
im Kampfe dienten und es ist einleuchtend, dass bei den Karnpfweisen 
vor Erlindung der Schusswaffen solche Unterscheiclungszeichen geradezu 
unentbehrlich gewesen sein müssen. 
Hat man sich diese ursprünglichste Art der Verwendung der Wappen 
vergegenwärtigt, so zeigt sich die weitere Bedeutung dieser Abzeichen 
in mehrfacher Richtung fast von selbst. ' 
Das Zeichen des tapferen und glorreichen Streiters, von ihm gewählt 
und getragen, nach seinem Tode noch ruhmverkündend über seinem 
Grabe aufgestellt, wird, von den Gliedern der Familie angenommen, 
bald zum Abzeichen eines ganzen Geschlechtes. 
Im ernsten Kampfe nicht blos, sondern auch im Kampfspiele wird 
der Sieggewohnte sein schon mit Ruhm genanntes Zeichen tragen. Es 
wird das Wappen nin Schimpf und Ernste Jbraucht; weiters wird es 
mit seinem Träger fast identilicirt, und ein Bild des Wappenschildes, als 
Siegel gebraucht, wird dazu bestimmt, der Schrift, der Urkunde erst die 
legale Kraft zu verleihen. Unbewegliches Gut zeichnet der Träger des 
Wappens mit der Abbildung desselben als sein Eigenthum und schafft 
damit für dieses Gut ein dauerndes Wahrzeichen, welches auch unter 
einem neuen Besitzer als am Besitze haftend fortbestehen kann. In 
ähnlicher Weise konnte das Wappen des Souveräns auf dessen Terri- 
torium übergehen und dauernd, als Landes- oder Stadtwappen, mit dem- 
selben verbunden bleiben u. s. w. 
Seit uralter Zeit sind auch die Wappen unter gewissen Umständen 
übertragbar, wie jedes andere Eigenthum, durch Schenkung, durch Erb- 
schaft oder durch Kauf; oder sie sind, mit einem Amte verbunden, als 
Abzeichen desselben dem jeweiligen Amtsträger zugeeignet. Auch kam 
es vor, dass der Sieger den eroberten Schild des Besiegten in Gebrauch 
nahm und mit dem Schilde auch das Wappenbild sich aneignete. Bei 
Torquato Tasso in dessen vGerusalemme liberatau findet sich (l. Gesang, 
55. Stanze) die Stelle: 
O 'l forre Olton, che conquistö lo scudo, 
ln cui da]? angue esce il fanciullo ignudo. 
Sie hat Bezug auf das Wappen der Mailändischen Familie Visconti: 
einer geringelten Schlange mit einem nackten Kinde im Rachen. Otto 
Visconti soll den mit dieser heraldischen Darstellung geschmückten Schild 
von einem Saracenen erobert haben. Das Vorkommen dieses Wappen- 
bildes im Orient wurde erst vor wenigen Jahren durch Professor Dr. Kara- 
bacek nachgewiesen. Nebenbei bemerkt ist dies nicht das einzige Wappen, 
welches sich nunmehr auf orientalischen Ursprung zurückführen lässt. 
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