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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1889 / 9)

Beinen zum wlaufenden Radu zusammengesetzte Figur), an den "Astru.

 A. m. Auch wird sich bezüglich des Zweckes der Anbringung von

Figuren auf den Schilden wohl bei fast allen Völkern zunächst ganz

gleichlautend sagen lassen: dass diese Figuren als Unterscheidungszeichen

im Kampfe dienten und es ist einleuchtend, dass bei den Karnpfweisen

vor Erlindung der Schusswaffen solche Unterscheiclungszeichen geradezu

unentbehrlich gewesen sein müssen.

Hat man sich diese ursprünglichste Art der Verwendung der Wappen

vergegenwärtigt, so zeigt sich die weitere Bedeutung dieser Abzeichen

in mehrfacher Richtung fast von selbst. '

Das Zeichen des tapferen und glorreichen Streiters, von ihm gewählt

und getragen, nach seinem Tode noch ruhmverkündend über seinem

Grabe aufgestellt, wird, von den Gliedern der Familie angenommen,

bald zum Abzeichen eines ganzen Geschlechtes.

Im ernsten Kampfe nicht blos, sondern auch im Kampfspiele wird

der Sieggewohnte sein schon mit Ruhm genanntes Zeichen tragen. Es

wird das Wappen nin Schimpf und Ernste Jbraucht; weiters wird es

mit seinem Träger fast identilicirt, und ein Bild des Wappenschildes, als

Siegel gebraucht, wird dazu bestimmt, der Schrift, der Urkunde erst die

legale Kraft zu verleihen. Unbewegliches Gut zeichnet der Träger des

Wappens mit der Abbildung desselben als sein Eigenthum und schafft

damit für dieses Gut ein dauerndes Wahrzeichen, welches auch unter

einem neuen Besitzer als am Besitze haftend fortbestehen kann. In

ähnlicher Weise konnte das Wappen des Souveräns auf dessen Territorium

 übergehen und dauernd, als Landes- oder Stadtwappen, mit demselben

 verbunden bleiben u. s. w.

Seit uralter Zeit sind auch die Wappen unter gewissen Umständen

übertragbar, wie jedes andere Eigenthum, durch Schenkung, durch Erbschaft

 oder durch Kauf; oder sie sind, mit einem Amte verbunden, als

Abzeichen desselben dem jeweiligen Amtsträger zugeeignet. Auch kam

es vor, dass der Sieger den eroberten Schild des Besiegten in Gebrauch

nahm und mit dem Schilde auch das Wappenbild sich aneignete. Bei

Torquato Tasso in dessen vGerusalemme liberatau findet sich (l. Gesang,

55. Stanze) die Stelle:

O 'l forre Olton, che conquistö lo scudo,

ln cui da]? angue esce il fanciullo ignudo.

Sie hat Bezug auf das Wappen der Mailändischen Familie Visconti:

einer geringelten Schlange mit einem nackten Kinde im Rachen. Otto

Visconti soll den mit dieser heraldischen Darstellung geschmückten Schild

von einem Saracenen erobert haben. Das Vorkommen dieses Wappenbildes

 im Orient wurde erst vor wenigen Jahren durch Professor Dr. Karabacek

 nachgewiesen. Nebenbei bemerkt ist dies nicht das einzige Wappen,

welches sich nunmehr auf orientalischen Ursprung zurückführen lässt.

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