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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1893 / 11)

Disciplinar- Ordnüng 
für div 
Schüler der Knnstgewerbeschule des k. k. österreichischen 
Museums für Kunst und Industrie in Wien. 
Genehmigt mit dem Erlasse des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 
25. September 1893, Z. 6457 ex 1892. 
g. 1. 
Dieser Disciplinar-Ordnung unterstehen alle Frequentanten, gleich- 
viel ob sie ordentliche Schüler oder Hospitanten sind. 
Die Vernachlässigung oder Verletzung derjenigen Pßichten, welche 
die Schüler der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft gegenüber zu 
beobachten haben, unterliegt, soweit dieselbe einen Einfluss auf die Schule 
hat, gleichfalls dieser Disciplinar-Ordnung. 
 2. 
Die Ausübung der Disciplinargewalt an der Kunstgewerbeschule 
steht dem Director und dem Lehrkörper der Anstalt zu. Sie äussert sich 
in der Anordnung und Vollziehung derjenigen Maßregeln, welche geboten 
erscheinen, um Achtung vor dem Gesetze, Anstand, Sitte und Ordnung 
andieser Schule aufrecht zu erhalten und die Ehre und Würde derselben 
g. s. 
Die Schüler sind zur Befolgung der Schulgesetze oder besonderer 
Anordnungen des Directors, der Professoren und der Docenten, sowie zu 
einem anständigen Benehmen gegen ihre Vorgesetzten und untereinander 
verpflichtet. 
zu wahren.
	        
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