MITTHEILUNGEN
DES
K. K. OESTERREICH. MUSEUMS
FÜR
KUNST UND INDUSTRIE.
M0natschrffnlä;Eglstgewerbe.
Herausgegeben und redigirt durch die Direction des k. k. Oesterr. Museums.
Im Commiusionsverlag van Carl Gerolifs Sohn in Wien.
Abonnementspreis per Jahr H. 4.-Nr.
95. (338). WIEN, November 1893. N. F. VIII. Jahrg.
lnhnlt: Die Ausstellung der Knnetgewerbeschnle des k. k. Oeaterr. Muleums. Von B. Buchcr. - Uebcr
du! Phantastische und Sntyriache in der kirchlichen Kunst. Von Prof. Dr. XV. A. Neumann. -
Angelegenheiten des Oeuerr. Museum: und der mit demeelben verbundenen Innitute. - Lilleralurbericht.
- Blblingnphie des Kunntgewerbex, - Notizen. - Beilage.
Die Ausstellung der Kunstgewerbeschule des
k. k. Oesterr. Museums.
Von Bruno Bucher.
Die diesmalige Schulausstellung darf auf besondere Beachtung Anspruch
erheben. Nicht als ob sie über das Programm hinausginge, über
die Unterrichtserfolge eines Zeitraums von zwei Jahren Rechenschaft zu
geben, oder als ob für die Jubiläums-Ausstellung ungewöhnliche Anstrengungen
gemacht, sogenannte Ausstellungsstücke eigens angefertigt worden
wären, sondern weil die Leistungen der letzten zwei Jahre auf's deutlichste
vergegenwärtigen, um wie viel die Anstalt in dem verflossenen
Vierteljahrhundert der Erfüllung ihrer Hauptaufgabe näher gerückt ist.
Konnte es sich vor fünfundzwanzig Jahren nur darum handeln - wie
bei dem Feste, das der Wiener Kunstgewerbeverein der Schule gab, von
den hervorragendsten Praktikern mit aller Entschiedenheit hervorgehübßn
wurde - der gewerblichen Jugend wieder die für künstlerische Arbeit
erforderlichen elementaren BegriEe und Fertigkeiten zu vermitteln, so
sehen wir heute einerseits eine Ausbildung der Methode und eine Specialisirung
der Unterweisungen, die den Schüler zur schöpferischen Verwerthung
des Gelernten befähigen, anderseits solche Befähigung von der
Industrie und von Kunstfreunden in Anspruch genommen. Mehr und
mehr ist die Lehre aus einer akademischen eine praktische geworden:
das lässt sich in allen einzelnen Unterrichtszweigen verfolgen. '
Jlhrg. 1393. 32