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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 158)

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keit besitzt, _mit der Volksschule zugleich eine gewerbliche Lehrwerkstätte

zu leiten. Denn es muss dabei vorausgesetzt werden, dass der betreffende

Lehrer die Technik genau versteht, und sich mit den Industriellen in enge

Fühlung setzt, damit nicht an der Schul-Lehrwerkstätte selbst ein ungenügender

 technischer Lehrapparat vorhanden ist, oder die Schüler etwas

lernen, was veraltet ist und nicht auf der Höhe der technischen Bildung

steht. Aber auch wenn sich hie und da Lehrer finden würden, die den

Anforderungen vollständig entsprechen, so müssen noch eine Reihe von

Umständen bei der Durchführung dieser Massregel in Betracht gezogen

werden.

Jedweder Unterricht ähnlicher Art muss mit einem gewissen Ernste

betrieben werden, wenn man von ihm erwartet, dass den Gewerben geschultere

 Kräfte aus der Volks- oder Bürgerschule erwachsen sollen. Es

darf dieser gewerbliche Unterricht, welcher Art er sei, nicht mit humanitären

 Ideen in Verbindung stehen, die Sinne zu schärfen, die Aufmerksamkeit

 zu steigern, überhaupt den Menschen als Mensch reifer zu machen,

sondern diesem gewerblichen Unterricht niuss das positive Ziel deutlich

vor Augen stehen, das Gewerbe als solches zu heben und jene ganz positiven

 Geschicklichkeiten zu erziehen, die für das Gewerbe ganz unerlässlich

 nöthig sind. Der Unterricht darf daher nicht spielend und gewissermassen

 nur nebensächlich betrieben werden, und er muss ferner relativ

früh beginnen. Nach dieser Richtung hin geben sich oft die hervorragendsten

Schulmänner grossen Täuschungen hin. Dem Unterrichte muss daher

vor Allem die nöthige Zeit gegönnt werden, damit er überhaupt einen Erfolg

erzielen könne. Auf das Erwerben von Kenntnissen legt man heutzutage

 an Volksschulen ausserordentliches Gewicht; das Erwerben von Fertigkeiten

 hingegen, wird nicht so hoch angeschlagen. Und gerade auf die

Fertigkeiten kommt es bei jedwedem gewerblichen Unterrichte an, und

das Erwerben von jedweder Fertigkeit verlangt hinwieder sehr viel Zeit.

Als ich vor mehreren Jahren die Frage der Reform des Zeichenunterrichtes

besprach, fühlte ich mich speciell verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass

das Zeichnen für die V0lks-, Bürger- und Mittelschulen -in erster.Linie

als Fertigkeit anzusehen sei und erst in zweiter Linie ästhetische und

künstlerische Gesichtspunkte in Betracht kommen. Das gilt beim Zeichnen,

das gilt beim Rechnen, das gilt beim Schreiben. ln noch höherem Grade

aber dürfte es bei einem gewerblichen Unterrichte nöthig sein, denselben

als Fertigkeit zu behandeln zu dem Zwecke, um dort, wo es nöthig ist,

das Mädchen oder den Knaben zu einer gewerblichen Thätigkeit heranzuziehen

 und künftig erwerbsfähiger zu machen. Es ist nöthig bei diesem

Punkte etwas länger zu verweilen, um Missverständnisse, die bei pädagogischen

 Fragen so leicht sind, wenn sich dieselben mit gewerblichen oder

künstlerischen verbinden, zu vermeiden. Das Bestreben der Pädagogen von

Pestalozzi angefangen bis auf Fröbel, die Sinne zu bilden und zu

erziehen, ist nicht hoch genug anzuschlagen, jedwede Entwicklung der

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