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keit besitzt, _mit der Volksschule zugleich eine gewerbliche Lehrwerkstätte
zu leiten. Denn es muss dabei vorausgesetzt werden, dass der betreffende
Lehrer die Technik genau versteht, und sich mit den Industriellen in enge
Fühlung setzt, damit nicht an der Schul-Lehrwerkstätte selbst ein unge-
nügender technischer Lehrapparat vorhanden ist, oder die Schüler etwas
lernen, was veraltet ist und nicht auf der Höhe der technischen Bildung
steht. Aber auch wenn sich hie und da Lehrer finden würden, die den
Anforderungen vollständig entsprechen, so müssen noch eine Reihe von
Umständen bei der Durchführung dieser Massregel in Betracht gezogen
werden.
Jedweder Unterricht ähnlicher Art muss mit einem gewissen Ernste
betrieben werden, wenn man von ihm erwartet, dass den Gewerben ge-
schultere Kräfte aus der Volks- oder Bürgerschule erwachsen sollen. Es
darf dieser gewerbliche Unterricht, welcher Art er sei, nicht mit humani-
tären Ideen in Verbindung stehen, die Sinne zu schärfen, die Aufmerk-
samkeit zu steigern, überhaupt den Menschen als Mensch reifer zu machen,
sondern diesem gewerblichen Unterricht niuss das positive Ziel deutlich
vor Augen stehen, das Gewerbe als solches zu heben und jene ganz po-
sitiven Geschicklichkeiten zu erziehen, die für das Gewerbe ganz uner-
lässlich nöthig sind. Der Unterricht darf daher nicht spielend und gewis-
sermassen nur nebensächlich betrieben werden, und er muss ferner relativ
früh beginnen. Nach dieser Richtung hin geben sich oft die hervorragendsten
Schulmänner grossen Täuschungen hin. Dem Unterrichte muss daher
vor Allem die nöthige Zeit gegönnt werden, damit er überhaupt einen Erfolg
erzielen könne. Auf das Erwerben von Kenntnissen legt man heutzu-
tage an Volksschulen ausserordentliches Gewicht; das Erwerben von Fer-
tigkeiten hingegen, wird nicht so hoch angeschlagen. Und gerade auf die
Fertigkeiten kommt es bei jedwedem gewerblichen Unterrichte an, und
das Erwerben von jedweder Fertigkeit verlangt hinwieder sehr viel Zeit.
Als ich vor mehreren Jahren die Frage der Reform des Zeichenunterrichtes
besprach, fühlte ich mich speciell verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass
das Zeichnen für die V0lks-, Bürger- und Mittelschulen -in erster.Linie
als Fertigkeit anzusehen sei und erst in zweiter Linie ästhetische und
künstlerische Gesichtspunkte in Betracht kommen. Das gilt beim Zeichnen,
das gilt beim Rechnen, das gilt beim Schreiben. ln noch höherem Grade
aber dürfte es bei einem gewerblichen Unterrichte nöthig sein, denselben
als Fertigkeit zu behandeln zu dem Zwecke, um dort, wo es nöthig ist,
das Mädchen oder den Knaben zu einer gewerblichen Thätigkeit heranzu-
ziehen und künftig erwerbsfähiger zu machen. Es ist nöthig bei diesem
Punkte etwas länger zu verweilen, um Missverständnisse, die bei pädago-
gischen Fragen so leicht sind, wenn sich dieselben mit gewerblichen oder
künstlerischen verbinden, zu vermeiden. Das Bestreben der Pädagogen von
Pestalozzi angefangen bis auf Fröbel, die Sinne zu bilden und zu
erziehen, ist nicht hoch genug anzuschlagen, jedwede Entwicklung der
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