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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 158)

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keit besitzt, _mit der Volksschule zugleich eine gewerbliche Lehrwerkstätte 
zu leiten. Denn es muss dabei vorausgesetzt werden, dass der betreffende 
Lehrer die Technik genau versteht, und sich mit den Industriellen in enge 
Fühlung setzt, damit nicht an der Schul-Lehrwerkstätte selbst ein unge- 
nügender technischer Lehrapparat vorhanden ist, oder die Schüler etwas 
lernen, was veraltet ist und nicht auf der Höhe der technischen Bildung 
steht. Aber auch wenn sich hie und da Lehrer finden würden, die den 
Anforderungen vollständig entsprechen, so müssen noch eine Reihe von 
Umständen bei der Durchführung dieser Massregel in Betracht gezogen 
werden. 
Jedweder Unterricht ähnlicher Art muss mit einem gewissen Ernste 
betrieben werden, wenn man von ihm erwartet, dass den Gewerben ge- 
schultere Kräfte aus der Volks- oder Bürgerschule erwachsen sollen. Es 
darf dieser gewerbliche Unterricht, welcher Art er sei, nicht mit humani- 
tären Ideen in Verbindung stehen, die Sinne zu schärfen, die Aufmerk- 
samkeit zu steigern, überhaupt den Menschen als Mensch reifer zu machen, 
sondern diesem gewerblichen Unterricht niuss das positive Ziel deutlich 
vor Augen stehen, das Gewerbe als solches zu heben und jene ganz po- 
sitiven Geschicklichkeiten zu erziehen, die für das Gewerbe ganz uner- 
lässlich nöthig sind. Der Unterricht darf daher nicht spielend und gewis- 
sermassen nur nebensächlich betrieben werden, und er muss ferner relativ 
früh beginnen. Nach dieser Richtung hin geben sich oft die hervorragendsten 
Schulmänner grossen Täuschungen hin. Dem Unterrichte muss daher 
vor Allem die nöthige Zeit gegönnt werden, damit er überhaupt einen Erfolg 
erzielen könne. Auf das Erwerben von Kenntnissen legt man heutzu- 
tage an Volksschulen ausserordentliches Gewicht; das Erwerben von Fer- 
tigkeiten hingegen, wird nicht so hoch angeschlagen. Und gerade auf die 
Fertigkeiten kommt es bei jedwedem gewerblichen Unterrichte an, und 
das Erwerben von jedweder Fertigkeit verlangt hinwieder sehr viel Zeit. 
Als ich vor mehreren Jahren die Frage der Reform des Zeichenunterrichtes 
besprach, fühlte ich mich speciell verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass 
das Zeichnen für die V0lks-, Bürger- und Mittelschulen -in erster.Linie 
als Fertigkeit anzusehen sei und erst in zweiter Linie ästhetische und 
künstlerische Gesichtspunkte in Betracht kommen. Das gilt beim Zeichnen, 
das gilt beim Rechnen, das gilt beim Schreiben. ln noch höherem Grade 
aber dürfte es bei einem gewerblichen Unterrichte nöthig sein, denselben 
als Fertigkeit zu behandeln zu dem Zwecke, um dort, wo es nöthig ist, 
das Mädchen oder den Knaben zu einer gewerblichen Thätigkeit heranzu- 
ziehen und künftig erwerbsfähiger zu machen. Es ist nöthig bei diesem 
Punkte etwas länger zu verweilen, um Missverständnisse, die bei pädago- 
gischen Fragen so leicht sind, wenn sich dieselben mit gewerblichen oder 
künstlerischen verbinden, zu vermeiden. Das Bestreben der Pädagogen von 
Pestalozzi angefangen bis auf Fröbel, die Sinne zu bilden und zu 
erziehen, ist nicht hoch genug anzuschlagen, jedwede Entwicklung der 
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