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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 229)

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Die Verpflichtungen für die Schülercurse sind folgende:

Das pünktlich in der ersten Unterrichtsstunde jedes Monats im Voraus zu entrichtende

 Honorar betragt r Mark für jeden Cursus. Die Inhaber von Freistellen zahlen

monatlich, ebenfalls im Voraus, So Pfg. für das Material.

Die Schüler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge zu

leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche ist

jedes Stück sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen.

Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Schüler, sie bleiben aber

bis zur nächsten öffentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schulerwerkstatt

aufbewahrt.

Muss ein Schüler den Unterricht versäumen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen

dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhandigen.

Der Austritt eines Schülers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung

geschehen. Dieselbe ist durch die Eltern bei dem Leiter des Curses zu bewirken. Dabei

ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen.

Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpflichten sich die Eltern durch Namensunterschrift.



Gegenwärtig widmet man in Sachsen eine ganz besondere Aufmerksamkeit

 der Heranbildung von Lehrern zum Handfertigkeitsunterricht.

 Die Unterrichtscurse für einheimische Lehrer gehen das ganze

Jahr hindurch. Heuer hatte der Vorstand der Schülerwerkstatt zu Leipzig

beschlossen, während der Sommerferien einen Cursus zur Ausbildung

von Lehrern zu veranstalten, damit auch auswärtigen Lehrern die Gelegenheit

 geboten wird, sich in der Methode des Handfertigkeitsunterrichtes

auszubilden. Dieser Feriencursus wurde denn auch von österreichischen,

speciell von böhmischen und siebenblirgischen Lehrern sehr gut besucht

und wird die besten Früchte tragen. Nicht wenig hat zur Förderung des

Handfertigkeitsunterrichtes der heurige Osnabrlicker Congress beigetragen.

Am Rhein werden zwei Schulen errichtet zur Heranbildung von Lehrern.

Die preußische Regierung, speciell der Unterrichtsminister v. Gossler

nimmt sich der Sache warm an. Der Consistorialrath Brandy in Osnabrück

 namentlich fördert diese Angelegenheit mit großem Erfolge. Das

sächsische Unterrichtsministerium trifft jetzt Vorbereitungen, dass schon

im nächsten Jahre in den vier großen sächsischen Lehrerseminarien die

Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes ertheilt wird. In wenigen Jahren

wird es in ganz Sachsen einen gut geschulten Lehrerstand geben, der in

der Methodik des Handfertigkeitsunterrichtes vollständig bewandert ist.

Die sächsische Regierung kann dann nur mit voller Beruhigung alle

Schritte einleiten, um den Handfertigkeitsunterricht in Volks- und Bürgerschulen

 weiter einzuführen. Jeder Schulmann wird diesen Vorgang billigen.

Der Handfertigkeitsunterricht wird in Sachsen in erster Linie nach

pädagogisc hen und nicht nach gewerblichen Gesichtspunkten geleitet. Der

deutsche Handfertigkeitsunterricht unterscheidet sich darin gegenüber demjenigen,

 welcher in Stockholm ") und Kopenhagen ertheilt wird. Es sollen

') Ueber den Handfertigkeitsunterricht in Schweden brachte die nbeutsche Ztgn

von n. August einen lehrreichen Artikel. - Herr Josef Newerla in Kremsier hat im

August d. J. einen lehrreichen und ausführlichen Bericht über den Leipziger Handferligkeitscursus

 für Lehrer in den Sommerferien 1884 veroßentlicht. Auch das schweizerische

 Gewerbeblatt beschäftigt sich eingehend mit der Frage des Handfertigkeitsunterrichtes.


            
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