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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 229)

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in der Volksschule nicht Handwerker herangebildet werden, das überlässt

man der gewerblichen Fortbildungsschule, sondern er schließt sich dem

Zeichenunterrichte an und ergänzt denselben durch die Handfertigkeit.

Von einer Ueberbürdung kann in der sächsischen Volksschule keine Rede

sein, da ja die sächsische Regierung ernste Maßregeln ergriffen hat, jede

Schädigung der Geistesbildung der Jugend durch Ueberfülle an Lehrgegenständen

 hintanzuhalten. Es ist aber selbstverständlich, dass durch

den Handfertigkeitsunterricht die Gewerbe wesentlich gefördert werden,

wenn eine Generation in das Leben eintritt, welche Liebe zur Arbeit

und eine geübte Hand in's Leben bringt. Die Mittel zur Einführung des

Handfertigkeitsunterrichtes werden durch Vereine, durch Subventionen

der Commune und durch das Schulgeld gewonnen. Von einem unentgeltlichen

 Unterrichte ist in allen Schulen Sachsens keine Rede. Jeder Unterricht

 wird bezahlt, und dadurch gewinnt man auch die Mittel, Unterrichtsanstalten

 und Lehrmittel zu beschaffen.

Als ich Mitte September l. J. den Lehrercursus besuchte, fand ich

mehrere Lehrer mit Tischler- und Eisenarbeiten beschäftigt, denen man

es ansah, wie wohl ihnen diese bürgerliche Arbeit thut. Sie erproben an

sich die Vortheile des Handfertigkeitsunterrichtes. Für die Unterrichtscurse

 für Lehrer zur Ausbildung im Handfertigkeitsunterricht wurde

folgendes Programm ausgegeben:

I. Der Unterrichtscursus wird am er. Juli eröffnet und am 16. August geschlossen.

z. Es wird, je nachdem eine ausreichende Betheiligung stattfindet, Unterricht

ertheilt in Papparbeiten, Tischlerei, llolzschnitzerei, Metallarbeiten und

Modelliren. Die fünf Abtheilungen stehen unter der seit Jahren erprobten Leitung der

Vorsteher unserer Lehrercurse, nämlich der Herren: Lehrer Niederley, Tischler-Obermeister

 Werner, Bildhauer Weber, Schlossermeister Kayser und Bildhauer

Lehuert. - Die Gesammtleitung fuhrt im Namen des Vorstandes der mitunterzeichnete

Schriftführer desselben, Herr Lehrer Gbpfert.

3. Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden, und zwar wird je vier Stunden

am Vor- und am Nachmittag unterrichtet.

4. Es ist den Theilnehmern nur gestattet, sich an dem Unterricht in höchstens

zwei Fächern, deren Wahl ihnen freisteht, zu betheiligen.

5. Das Honorar, welches vorher zu entrichten ist, beträgt 40 Mark.

6. Die von den Herren Theilnehrnem hergestellten Arbeiten werden gegen Erstattung

 von S Mark für das Material ihr Eigenthum.

Regional-Ausstellung in Budweis.

Von J. Folnesics.

In Budweis hat vom 3x. August bis 15. September eine kleine Ausstellung

 land- und forstwirthschaftlicher, sowie gewerblich-industrieller

Producte stattgefunden, die, obwohl stark beeinträchtigt durch die nationalen

 Parteiungen, ein nicht allzu undeutliches Bild der Thätigkeit Südböhmens

 auf allen diesen Gebieten darbot. - Natürlich war das Kunstgewerbe

 im Vergleiche mit den anderen Gruppen nur schwach vertreten.

Selbst hervorragende Firmen, wie Meyer's Nelfe in Adolf und L. G: C. Hardtmuth

 in Budweis hatten nur in bescheidener Weise ausgestellt, und wenn
            
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