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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 229)

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in der Volksschule nicht Handwerker herangebildet werden, das überlässt 
man der gewerblichen Fortbildungsschule, sondern er schließt sich dem 
Zeichenunterrichte an und ergänzt denselben durch die Handfertigkeit. 
Von einer Ueberbürdung kann in der sächsischen Volksschule keine Rede 
sein, da ja die sächsische Regierung ernste Maßregeln ergriffen hat, jede 
Schädigung der Geistesbildung der Jugend durch Ueberfülle an Lehr- 
gegenständen hintanzuhalten. Es ist aber selbstverständlich, dass durch 
den Handfertigkeitsunterricht die Gewerbe wesentlich gefördert werden, 
wenn eine Generation in das Leben eintritt, welche Liebe zur Arbeit 
und eine geübte Hand in's Leben bringt. Die Mittel zur Einführung des 
Handfertigkeitsunterrichtes werden durch Vereine, durch Subventionen 
der Commune und durch das Schulgeld gewonnen. Von einem unent- 
geltlichen Unterrichte ist in allen Schulen Sachsens keine Rede. Jeder Unter- 
richt wird bezahlt, und dadurch gewinnt man auch die Mittel, Unter- 
richtsanstalten und Lehrmittel zu beschaffen. 
Als ich Mitte September l. J. den Lehrercursus besuchte, fand ich 
mehrere Lehrer mit Tischler- und Eisenarbeiten beschäftigt, denen man 
es ansah, wie wohl ihnen diese bürgerliche Arbeit thut. Sie erproben an 
sich die Vortheile des Handfertigkeitsunterrichtes. Für die Unterrichts- 
curse für Lehrer zur Ausbildung im Handfertigkeitsunterricht wurde 
folgendes Programm ausgegeben: 
I. Der Unterrichtscursus wird am er. Juli eröffnet und am 16. August geschlossen. 
z. Es wird, je nachdem eine ausreichende Betheiligung stattfindet, Unterricht 
ertheilt in Papparbeiten, Tischlerei, llolzschnitzerei, Metallarbeiten und 
Modelliren. Die fünf Abtheilungen stehen unter der seit Jahren erprobten Leitung der 
Vorsteher unserer Lehrercurse, nämlich der Herren: Lehrer Niederley, Tischler- 
Obermeister Werner, Bildhauer Weber, Schlossermeister Kayser und Bildhauer 
Lehuert. - Die Gesammtleitung fuhrt im Namen des Vorstandes der mitunterzeichnete 
Schriftführer desselben, Herr Lehrer Gbpfert. 
3. Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden, und zwar wird je vier Stunden 
am Vor- und am Nachmittag unterrichtet. 
4. Es ist den Theilnehmern nur gestattet, sich an dem Unterricht in höchstens 
zwei Fächern, deren Wahl ihnen freisteht, zu betheiligen. 
5. Das Honorar, welches vorher zu entrichten ist, beträgt 40 Mark. 
6. Die von den Herren Theilnehrnem hergestellten Arbeiten werden gegen Er- 
stattung von S Mark für das Material ihr Eigenthum. 
Regional-Ausstellung in Budweis. 
Von J. Folnesics. 
In Budweis hat vom 3x. August bis 15. September eine kleine Aus- 
stellung land- und forstwirthschaftlicher, sowie gewerblich-industrieller 
Producte stattgefunden, die, obwohl stark beeinträchtigt durch die natio- 
nalen Parteiungen, ein nicht allzu undeutliches Bild der Thätigkeit Süd- 
böhmens auf allen diesen Gebieten darbot. - Natürlich war das Kunst- 
gewerbe im Vergleiche mit den anderen Gruppen nur schwach vertreten. 
Selbst hervorragende Firmen, wie Meyer's Nelfe in Adolf und L. G: C. Hardt- 
muth in Budweis hatten nur in bescheidener Weise ausgestellt, und wenn
	        
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