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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VI (1891 / 6)

388

Es lässt sich mit den beiden hiebei in Betracht kommenden primitiven

Techniken - Wirkerei und Knlipfung - schlechterdings nichts vollendeteres

 herstellen, und auch die Ausführung der Zeichnung, sowie die

reiche und glänzende Farbengebung stehen diesem Eindrucke nicht entgegen.

 Wo und in welcher Zeitperiode haben wir nun dieses Genre

unterzubringen?

Die Frage ist lehrreich für den dermaligen Stand der orientalischen

Kunstgeschichte überhaupt, und verdient daher mit einigen besonderen

Worten besprochen zu werden. Die drei vVollteppiche zeigen blos die

gewöhnlich für persisch angesehenen wellig verlaufenden Ranken mit

Palmetten, von Inschriftkartuschen oder von Vögeln durchsetzt, der

Lobanowteppich außerdem die gewöhnlichen Thiere und chinesische

Drachenpaare, - ein weit verbreitetes Decorationsgenre, dessen Uebung

offenbar mehrere Jahrhunderte umfasst. Beim Jagdteppich befinden wir

uns aber in einer ganz seltenen Lage, da uns an demselben profane

figürliche Darstellungen entgegentreten, wie an keinem anderen bisher

bekannt gewordenen Teppich. Reich costümirte Reiter, kniende Bogenschützen

 geben uns ein willkommenes Material an die Hand, um auf

Grund der Typen und Costlime eine genauere Bestimmung zu treffen.

In der That finden sich ganz in der gleichen Weise costlimirte Reiter,

in Miniaturmalerei ausgeführt, in persischen Handschriften der neueren

Zeit; die Kunsthistoriker unter den Orientalisten haben aber bisher diesen

Dingen leider noch zu wenig Beachtung geschenkt, so dass wir Mangels

der nothwendigen Vorarbeiten außer Stande sind, das gegebene costümgeschichtliche

 Material nutzbringend zu verwerthen. Ferner findet sich im

Escurial eine Handschrift, die augenscheinlich nicht blos die costümirten

Reiter der Jagdteppiche, sondern dieselbe Jagddarstellung selbst in Miniaturmalerei

 enthält, und die einem Sicilianer Namens Ibn Zafer zugeschrieben

wird. Ein mohammedanischer Sicilianer ist nun nach dem Zusammenbruch

 der Stauferherrschaft nicht gut zu denken, und müsste, wenn

obige Zuweisung richtig ist, die Handschrift spätestens im 13. Jahrhundert

geschrieben sein. Welche einschneidende Consequenzen die Bestätigung

dieses Sachverhaltes zur Folge hätte, liegt auf der Hand; aber auch

diesbezüglich spähen wir vergeblich und rathlos nach Auskunft von Seite

der orientalischen Kunstgeschichtsschreibung. Glücklicherweise bieten die

wohldatirten Metallarbeiten des 13. und 14. Jahrhunderts eine Handhabe

zu einer vergleichenden Betrachtung, die im nächsten Bande des Jahrbuchs

 der kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses

durchgeführt werden wird.

Hier bietet sich auch Gelegenheit, auf das lrrthümliche der allgemein

 verbreiteten Meinung aufmerksam zu machen, als ob die mit

Gold und Silber durchwirkten Teppiche nicht als Bodenbelag, sondern

nur als Wandteppiche gedient hätten. Man hat nämlich aus diesem

Grunde den eben besprochenen Jagdteppich als Wandteppich erklären
            
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