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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe I (1866 / 8)

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schrißlichen Abhandlung über dieses Project, andererseits in einem mündlichen Examen

über Arithmetik und Algebra, Geometrie und descripüve Geometrie zu bestehen hat.

Die Studien dauern 3 Jahre; jedes Jahr besteht aus einem Schulcurse und einem

Ferislcurse. Während des Schnlcurses (vorn 10. November bis 10. August) dauert der Unterricht

 - mit Unterbrechung von einer Stunde - täglich von halb 9 Uhr Morgens bis halb

5 Uhr Abends.

Die Schule enthält mehrere von verschiedenen Meistern geleitete

Ateliers,- jeder Elave wiihlt sich beim Eintritt sein Atelier, beziehungsweise seinen Lehrer

selbst. In diesem Atelier lernt jeder Schüler die Fundamentbcgride und technischen Ausdrücke

und nllmäilig die schwierigeren Aufgaben der Architektur kennen; er geht von einfachen Gopirungen

 über zu selbstständigen Entwürfen, Restaurationen und zur Theilnahme an Concursen,

 je nach dem Grade seiner Ausbildung,

Der Zögling ist im Atelier völlig frei; er verwendet und benützt seine Zeit, wie er

es für die verschiedenen Bedürfnisse des Ilnterrichts am geeignetsten hält, er nimmt ganz

nach eigenem Ermessen den Rnth des Meisters oder die Bibliothek der Schule in Anspruch.

Ausser dem Atelier, aber in der Schule selbst, vereinigen sich die Zöglinge

in den für den Zeichnenunterricht und die Vorlesungen bestimmten Stunden. Die Vorlesungen

haben jene positiven Kenntnisse, welche das technische Wissen des Architekten ausmachen

und jene Doctrineu zum Gegenstands, welche den Zweck und Beruf der Architektur behandeln.

Alle diese Studien sind obligat; sie werden geübt durch fortwährende Concurse über

die von dem Meister gegebenen Programme, durch Conferenzen, in welchen die Schülerarbeiten

 nngegriden und vertheidigt werden, endlich durch eine Reihe von Examen der

Repetitoren über die verschiedenen Gegenstände der Vorlesungen.

Am Schlüsse jedes Jahres finden General-Priiflmgeu statt, von deren Erfolg der

Uebergang in die höhere Abtbeilung abhängig ist.

Während der Vncanzen kehren die Zöglinge in den Schooss ihrer Familie zurück

 oder sie treten Reisen an; bei ihrem Wiedereintritte sind sie jedoch gehalten, eine Originalarbeit

 (Zeichnungen, Skizzen, Restaurationen, Ansichten, Abhandlungen oder Notate) über

solche Architekturwerke vorzulegen, welche während der Ferienzeit ihre Aufmerksamkeit

und ihre Studien auf sich gezogen haben. Diese Arbeiten werden nach Verdienst beurtheilt

und nehmen auf die Clnssiiicatiou und dns Avancement des Zöglings Eintluss.

Am Schlüsse des dritten Jnhres werden die Schüler, welche bis dahin allen

Anforderungen entsprochen, zu dem [Iauptexamen (eoncaur: glnäral) zugelassen und

erhalten, falls sie dasselbe gut bestehen, ein Diplom.

Der Concurs besteht in der Ausarbeitung eines Projects über ein gegebenes Programm.

Das Programm wird von einer eigenen Cornmission entworfen, welche aus den Chefs der

Ateliers, dem Professor der Theorie der Architektur, jenem der vergleichenden Architektugeschichte

 und dem Director der Anstalt als Vorsitzenden zusammengestellt ist.

Der Concurs dauert vom 15. Juni an 5') Tage. Die Projecte können von Abhandlungen

 oder von was immer für Bemerkungen, welche der Goncurrent zum Verstiudnissa

seiner Arbeit für nüthig hält, begleitet sein.

Eine Jury von fünf Personen, Professoren der Schule und Architekten von hervorragender

 Stellung, heurtheilen die Concursarbeiten. Vor der Beurtheilung durch die Jury

iindet eine ößentliche Ausstellung sürnmtlicher Projecte durch drei Tage stutt, auch die

Beurtheilung selbst ist ödentlich. Jeder Concurrent wird eingeladen, sein Project der Jury

gegenüber zu vertheidigen. Die Discussion, an welcher jeder Juror theilnimmt, kann sich

auf alle Puucte ausdehnen, welche die Kunst und ihre Mittel betrafen.

Der Beurtheilung gemiiss votirt und classiüeirt die Jury die sämmtlichen Projects,

wornach die Ertheilung der Diplome vor sich geht.

Diejenigen Zöglinge, welche kein Diplom erhalten, haben das Recht, an dem Concurse

 des nächsten Jahres theilzunehmen.

Die höhere Leitung der Anstalt ist dem Director in Gemeinschaft mit dem

Rathe der Schule anvertraut.

Der Unterricht in der Schule besteht a) aus denjenigen Unterweisungen, welche

die Chefs der einzelnen Ateliers den Zöglingeu ertbeilen; b) aus dem Unterricht des Zeichenlehrers

 in den speciell für das Zeichnen bestimmten Stilen (die Schüler fertigen Zeichnungen

aller Art. an: Figurales, Thiere, Pflanzen, Ornament, Lnndscbsti, Architektur; sie machen

ihre Studien zuerst nach dem gezeichneten oder grsvimn Originale, dann nach plastischen

Vorlagen und nach der Natur. Diese Studien sind verbunden mit speciellsn Uebungsn,

welche den Zweck haben, das Gedächtnis; und die Beobachtung zu schlrfen und die

jungen Architekten dahin zu bringen, nicht nur nach dem vorhandenen Modelle, sondern

auch nach dem Gediichtniss und aus der Vorstellung eine Zeichnung zu entwerfen); e) aus

den in den Vorlesungssälen gehaltenen Vorträgen.

Die Ge ge n s t i n d e dieser Vorlesungen sind folgende z,
            
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