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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 41)


Dazu kömmt noch die Erwägung, dass das Gedeihen und die Fortentwicklung

 der Kunstindustrie in der österreichischen Monarchie wesentlich

 von Erhöhung und Vermehrung der Wechselbeziehungen zwischen

dem Museum und den Kronländern abhängig ist. Die Fortschritte der

Geschmacksbildung in der Kunstindustrie dürfen sich nicht allein auf

Wien beschränken, sie müssen sich gleichmässig über die ganze Monarchie

 verbreiten.

Die Organisation der zu gründenden Gesellschaft ist von den Gesichtspunkten

 getragen, dass die Herheischaßung und Verwaltung des

Vermögens ausschliesslich in den Händen ihres Ausschusses ruht. Die

Bestimmung hingegen, welchem Zöglinge und in welcher Art demselben

eine Begünstigung zuzuweisen ist, hängt ausschliesslich von dem Lehrkörper

 und dem Aufsichtsrathe der Schule ab. Wie dieser allein competent

 ist, die Würdigkeit und Zweckmässigkeit einer solchen Begünstigung

zu entscheiden, so ist jene allein massgebend, wo es sich um die Verwaltung

 und um die Modalitäten derselben handelt.

Die Minimalbeiträge sind so gestellt, dass es sehr vielen Personen

möglich ist, der Gesellschaft beizutreten. Der Minimalbeitrag für die

Gründer der Gesellschaft, der nur einmal gezahlt wird, ist 100 Gulden,

der Minimal-Jahresbeitrag für die Mitglieder der Gesellschaß ist fünf

Gulden.

Es ist nicht nur einzelnen Personen, sondern auch Körperschaften

möglich gemacht, als Gründer oder Mitglieder der Gesellschaft beizutreten.

Wir zweifeln gar nicht, dass diese Ideen den Beifall der betheiligten

Kreise finden werden. Seit Gründung des Museums ist in allen Kreisen

die Einsicht in die Bedeutung der Kunstindustris für die Wohlfahrt des

Volkes im Steigen begriffen, und man wird nach dem, was der Staat für

das Museum gethan hat, fühlen, dass auch die Gesellschaft verpflichtet

ist, die Zwecke des Museums direct zu fördern.

Die Beitrittserklärungen zu dieser Gesellschaft nimmt vorlliuiig die

Direction des österr. Museums, am Ballplatz in Wien, entgegen.

i

Das h. k. k. Ministerium für Oultus und Unterricht hat mit dem

Erlasse vom 30. Jänner 1869 Z. 642 die dahin erstattete Anzeige „von

der durch die Bemühungen des Museums Kir Kunst und Industrie in's

Leben gerufenen Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule

zur Kenntniss genommen und begleitet die weitere Entwicklung dieser

Institution um so mehr mit den besten Wünschen des Gelingens, als die

Realisirung der Zwecke, welche diese Gesellschaft sich gesetzt hat, ohne

Zweifel die Lösung der Aufgabe der Kunstgewerbeschule zu fordern in

hohem Grade geeignet ist."
            
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