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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 48)

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und Fsctoren hervorgehen, welche ihren Kindern die Anfangsgründe jener Wissenschahen

 und Künste, die sie bei diesem Goschäüe vsrwerthen können, verschaden wollen,

anstatt sie gleich nach dem Verlassen der Primärschule. d. h. in einem Alter von zwölf

Jahren, in die Arbeit zu schicken. Die Abendschulen hingegen werden von den eigentlichen

 Arbeitern besucht. jungen Leuten, welche bereits irgend ein Geschäft erlernen und

daher Gir ihre theoretische Fortbildung nur den Abend übrig haben.

Das Programm der Abendschulen muss nach dem Gesetze Mathematik, die Elemente

der Mechanik, der Physik, der Chemie, der Naturgeschichte, der Technologie (an deren

Stelle in den Ackerbau treibenden Gegenden Landwirthschafrslehre tritt), Geographie, Geschichte,

 holländische Sprache, die ersten Begriffe der Volkswirthschaft, künstlerisches

und Ifiuearzeichuen und Gymnastik in sich begreifen. Der Unterricht in diesen Gegenständen

 ist obligatorisch; der Gemeindevertretung steht es frei, auch noch den Unterricht

 im Modelliren und in einer fremden Sprache ertheilen zu lassen. Das Programm

der Abendschulen ist durch das Gesetz nicht vorgeschrieben; in den Gemeinden, welche

eine Tagschule gegründet haben, setzt es die Gemeindevertretung fest.

Jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern muss auf ihre Kosten eine Burgerschool

 mit Tag- und Abendcurs gründen und erhalten; der gesetzliche Termin, bis zu

welchem diese Einrichtung überall durchgeführt sein muss, ist das Ende dieses Jahres.

In der Hand des Königs liegt es, von dieser Verpllichtung zu befreien, und zwar gänzlich,

wenn die Gemeinde so zerstreut wohnt, dass auf regelmissigen Besuch der Schule. nicht

gerechnet werden kann, oder wenn durch freie oder Privatschulen herein: der Zweck erfüllt

 wird, welchen der Staat bei Erlass des Gesetzes im Auge hatte; theilweise, nämlich

was den Tagcurs anbelangt, und auf eine bestimmte Reihe von Jahren, wenn der Abendcurs

 genügend erscheint.

Solcher zur Gründung von Burgerscholen verpüichteten Gemeinden von rnehr als

10.00) Einwohnern zählten die Niederlande 1863 secbsnnddreissig. Einige davon wurden

aus dem zuerst angegebenen Grunde befreit. zwei andere, weil die von der Commune subventionirten

 Schulen den Bedürfnissen genügten; in fünf Gemeinden wurden Tsg- und

Abendcurse eingeführt, alle übrigen wurden auf fdnf oder sechs Jahre vom Tagcurs dispensirt;

 in sechzehn von diesen letztem hat der Abendnnterricht bereits begonnen, in den

sieben übrigen wird er vor Ende des Jahres eingerichtet sein.

Für so massenhafte Befreiungen sprechen verschiedene Gründe. Vor allem fürchtete

 man, dass die ganz neue Schöpfung der Bnrgerseholen zu Anfang wenig Schüler anziehen

 werde und deshalb wollte man das Princip überhaupt durch vorschriftsmässig

eingerichtete Abendschulen allmälig zur Geltung bringen, um später die Tagschulen folgen

lassen zu können. Auch wiire es kaum möglich gewesen, die geeigneten Lehrkräfte für

alle diese Schulen zu finden, da soeben die Einrichtung von 30 Mittelschulen (hoogere

Burgerscholen) fast alle vorhandenen Lehrer absorbirt halte.

Wiewohl das Gesetz für diejenigen Schulen, welche nur aus einem Ahendcurs bestehen,

 keinen Lehrplan vorschreibt, werden doch überall beinahe die ganz gleichen

Fächer gelehrt. In der Regel sind dies Geometrie und Arithmetik, die Anfangsgründe der

Physik, der Chemie, der Mechanik und Technologie, die Muttersprache, Geschichte und

Geographie (letztere drei Gegenstände, um das in der Primärschule Erlernte lebendig zu

erhalten), die Grundzüge der Volkswirthschuftslehre und selbstverständlich Linear- und

Freihandzeichnen. Einige haben auf ihrem Programms auch die Buchhaltung, Modelliren

und Ooustruction von Modellen in Holz oder Metall.

Das hier Gesagte darf jedoch nicht so verstanden werden, als hltte es -bis zum

Jahre 1863 an Unterrichtsanstalten Gir die arbeitende Classs gefehlt. In mehreren Städten

bestanden Gewerbschulen, von einzelnen Personen oder Gesellschaften, mit oder ohne Unterstützung

 der Commune gegründet, ebenso Zeichenschulen, gemäss dem Gesetze vom

13. April lSlT (betreßeud die Einrichtung von Knnstakadexnien, höheren und niederen

Zeichenschulen in den bedeutendem Städten des Landes). Im Jahre 1863 zählte man 38

SchuTen, deren Programm sich ganz auf den Zeichennnterrlcht beschränkte, und 34 gewerbliche

 Schulen, in welchen auch Mathematik und die Elemente der Physik vorgetragen

wurden. Die meisten von diesen sind bereits in Burgeravondscholen nach dem Gesetze von

1863 umgewandelt worden oder sehen dieser Umwandlung entgegen.

Im Schuljahre l868f69 zählte man in Holland fünf burgerdags en avondscholen:

in Amsterdam, dem Haag, Utrecht, Gröningen, Leeuwarden. In Amsterdam, wo sie erst

1868 erößnet worden und die Gemeinde ihr ein prachtvolles Gebäude errichtet hat, waren

im December 169 Schüler. Im Haag nur 40. Die jungen Arbeiter besuchten dort in einer

Zlhl von etwa 150 die Kunstakademie. In Utrecht hat man zwei seit 1863 bestehende

Institute, Gewerbschule und Zeichenschule, vereinigt und eine höhere Zeichenschule damit

verbnnden_ Diese drei Sectionen hatten 34 Zöglinge und auch dort wird auf Kosten der

Gemeinde ciu grossartiges Haus für die Schule aufgeführt.
            
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