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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 55)

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allein die Zukunß habe , dass der Vorschlag Lasalles, mit Anwendung von 
Staatscredit rasch alle Geschäfte nach der Universalschahlone der Genossenschaft 
umzuwandeln, dem ruhigen organischen Wachsthum dieser neuen Geschäftsfonn 
am meisten? schaden würde. Ueberdies würde der Staat als Creditbeschsßungsorgan 
bei dieser Uxnmodelung als eine Gründungsbank der nllerschlechtesten Art sieh 
erweisen. Endlich wies der Redner nach, dass auch bei der Productivgeuossen- 
schaft, sowohl unter den Genossen jeder Verbindung, als zwischen den concurri- 
renden Genossenschaften, noch genug Ausbeutung möglich sei. Wolle man aber 
direct oder indirect (durch Risicosolidarität) die capitalistische Grundform der 
Organisation, d. h. Concurrenz selbstständiger Geschäftsvermögen um den Gewinn, 
aufheben, dann verliere die Genossensehaftsära alle Zügel wirksamster, also wirth- 
schaftlichster Leitung des sociulen Productionsprncesses, und versinke mit Vor- 
schlägen, wie sie Lassalle zuletzt gemacht habe, in die Unwirthsehaft des 
reinen Communisnrus. 
In seinem fünften Vortrag erörterte der Vortragende die Stellung des Staates 
nur sacialen Frage. Er räumt ein, dass der Staat als machtbegabtes Organ der 
architectonischen Idee des Rechtes in der bürgerlichen Gesellschaft, allerdings für 
die verhältnissniässige Gesnmmtentwicklung auch auf wirthschaftlichem Gebiete 
einzutreten habe. Alle Thatsachen von den Eisenbahnzinsgarantien und Ablö- 
sungsentschiidigungen an bis zu den Ausgaben für die Volksschule widerlegen 
den utopischen Liberslismus, der gar keine Steatshilfe dulden wolle; warum denn 
sagen, dass der Staats Nichts für die Arbeiter thun dürfe, während er doch jetzt 
schon viel für sie thut. Aber nicht Alles könne der Staat thun; er sei durch 
seine speciiische Aufgabe und durch die ganz bestimmten Bedingungen fruchtbarer 
Anwendung seiner Macht auf ganz bestimmte Leistungen eingeschränkt. Die Gren- 
zen fruchtbarer Handlnngsßhigkeit des Staates auf wirthsehaftlichem Gebiete seien 
klar zu untersuchen, innerhalb dieser Grenzen aber müsse auch der liberale, bür- 
gerliche Staat die grösste Activität in Fabrikpolizei, Arbeitsschutz, Gesundheits- 
pflege und Aedilität, Schulptlege, Sparsamkeitsptlege u. s. w. entwickeln, Coali- 
tionsfreiheit, unabhängige Fahrikinspecturen gewähren. Den Normalarbeitstag an- 
erkennt-der Verfasser in den Schranken und mit den Modalitäten der englischen 
Fahriksgesetzgebung. obwohl er nur unter der die Lohnfrage entscheidend beein- 
iiussendeun Voraussemung der Hintnnhaltung der Uebervölkerung einen günstigen Ein- 
Huss auf Lohnerhöhung vom Normalarbeitstag erwartet und überhaupt den Nor- 
malarheitstag nicht als Panacee aller Uehel des Industrialismus zu betrachten 
scheint. Den Arbeitern könne, so führte der Redner am Schlusse aus, nicht hlos 
vom, sondern müsse auch im Staate geholfen werden. Der Verfasser hält die 
Einführung des allgemeinen, directen und geheimen Stimmrechtes und eine gründ- 
liche Reform der Besteuerung in der Richtung auf die directen Steuern für un- 
vermeidlich, dem socialen Frieden und der productiven AuRassung des Staatszweckes 
förderlich. Ob Oesterreich jetzt schon zum allgemeinen Stimmrecht reif sei, wolle 
er als Neuling in Oesterreich nicht entscheiden. In seiner Heimath habe er - 
selbst Wahlcandidat unter zwei verschiedenen Wahlsystemen- das allgemeine, di- 
recte Wahlrecht unerwartet besser gefunden, als er je nach seiner auf Bücher 
gegründet gewesenen Lehrmeinung früher geglaubt habe. Der Redner begründete 
Dies des Nähcren.
	        
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