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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 58)

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Die Vorbedingung den Anlage war eine Msssregel, welche im In- 
teresse der bequemen Benutzung unvermeidlich ist: alle Bildwerke (deren 
Ankauf die vorhandenen Mittel gestattet hatten), soweit sie nicht ein 
besonderes, ganz bestimmtes Gebiet der Baukunst oder eines einzelnen 
Kunstgewerbszweiges in systematischer Anordnung behandelten oder als 
Nachschlagewerk dienen konnten, sondern sich als Sammelwerke darstell- 
ten, wurden in einzelne Blätter zertheilt, und diese in Mappen 
systematisch zu einem neuen Ganzen geordnet. 
Die vortreßliche Einrichtung der Zeitschrift: „Art pum- tous", deren 
Blätter nur auf einer Seite bedruckt den knappen Text unmittelbar 
beigefügt enthalten, gestatteten die leichteste Zertheilung. Bei anderen 
Sammelwerken musste erst eine kurze Unterschrift aus den Inhaltsver- 
zeichnissen, die Bezeichnung des Werkes selbst, oder auch ein T. als 
Hinweisung auf den besonders gebundenen Text beigefügt werden. Bei der 
Gewerbehalle (von welcher je drei Exemplare angekauft wurden) liess 
man sich die Mühe nicht verdriessen, auch die einzelnen Blätter noch in 
Stücke zu zerschneiden, damit z. B. „Moderne Goldwaaren" in die eine, 
HRenaissance-Füllung" in die andere Mappe kommen konnten. Sämmtliche 
Blätter wurden fest auf Untersatzbogen gleichen Formats von Holzpappe 
(Nr. 200 von H. Kratze in Leipzig) angezogen. In Leipzig ist das Normal- 
Format 50 zu 34 Cm.; in Weimar 59 zu 42 Cm; letzteres hat den Vorzug, 
dass es gerade 2 Blätter Gewerbehalle, Art powr taus und ähnliche Werke 
in Klein-Folie aufnimmt und fast alle Gross-Folio-Werke einzuschalten 
gestattet, welche sonst besondere Mappen grösseren Formats erfordern. 
Bei der Ordnung der Sammlung selbst waren zwei Gesichtspunkte 
zu berücksichtigen: die Ordnung nach den Gegenständen der Abbil- 
dungen, wobei Steif, Technik und Zweck im Allgemeinen nach den ver- 
schiedenen Berufszweigen in Baukunst und Kunstgswerbe sich sondern 
lassen, und die Ordnung nach den Kunststilen. 
Bei der gegenständlichen Eintheilung erwies sich am übersichtlich- 
sten und praktischsten die Sonderung in vier Hauptgruppen: Baukunst, 
Geräthe, Stoffe und Ornamente mit einem Anhang der ergän- 
zenden Gebiete: Figiirlich-decorative, Sculptur, Malerei und Zeichnung, 
Costnm, Heraldik und Schrift. 
Die Abtheilung Baukunst umfasst Alles im Bauwerk befestigte, 
dessen Zusammengehörigheit sich bei dieser Eintheilung deutlicher vor 
Augen stellen lässt, als wenn die Hauptgruppen nach Stoß und Technik 
(Stein, Holz, Metall etc.) gesondert werden. 
Das Schema der Eintheilung für die Baukunst enthält folgende Ab- 
theilungen: 
B a. u w e r k e. 
Tempel und Kirchen. 
Schlösser und Paläste.
	        
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