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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 58)

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Die Vorbedingung den Anlage war eine Msssregel, welche im Interesse

 der bequemen Benutzung unvermeidlich ist: alle Bildwerke (deren

Ankauf die vorhandenen Mittel gestattet hatten), soweit sie nicht ein

besonderes, ganz bestimmtes Gebiet der Baukunst oder eines einzelnen

Kunstgewerbszweiges in systematischer Anordnung behandelten oder als

Nachschlagewerk dienen konnten, sondern sich als Sammelwerke darstellten,

 wurden in einzelne Blätter zertheilt, und diese in Mappen

systematisch zu einem neuen Ganzen geordnet.

Die vortreßliche Einrichtung der Zeitschrift: „Art pum- tous", deren

Blätter nur auf einer Seite bedruckt den knappen Text unmittelbar

beigefügt enthalten, gestatteten die leichteste Zertheilung. Bei anderen

Sammelwerken musste erst eine kurze Unterschrift aus den Inhaltsverzeichnissen,

 die Bezeichnung des Werkes selbst, oder auch ein T. als

Hinweisung auf den besonders gebundenen Text beigefügt werden. Bei der

Gewerbehalle (von welcher je drei Exemplare angekauft wurden) liess

man sich die Mühe nicht verdriessen, auch die einzelnen Blätter noch in

Stücke zu zerschneiden, damit z. B. „Moderne Goldwaaren" in die eine,

HRenaissance-Füllung" in die andere Mappe kommen konnten. Sämmtliche

Blätter wurden fest auf Untersatzbogen gleichen Formats von Holzpappe

(Nr. 200 von H. Kratze in Leipzig) angezogen. In Leipzig ist das Normal-Format

 50 zu 34 Cm.; in Weimar 59 zu 42 Cm; letzteres hat den Vorzug,

dass es gerade 2 Blätter Gewerbehalle, Art powr taus und ähnliche Werke

in Klein-Folie aufnimmt und fast alle Gross-Folio-Werke einzuschalten

gestattet, welche sonst besondere Mappen grösseren Formats erfordern.

Bei der Ordnung der Sammlung selbst waren zwei Gesichtspunkte

zu berücksichtigen: die Ordnung nach den Gegenständen der Abbildungen,

 wobei Steif, Technik und Zweck im Allgemeinen nach den verschiedenen

 Berufszweigen in Baukunst und Kunstgswerbe sich sondern

lassen, und die Ordnung nach den Kunststilen.

Bei der gegenständlichen Eintheilung erwies sich am übersichtlichsten

 und praktischsten die Sonderung in vier Hauptgruppen: Baukunst,

Geräthe, Stoffe und Ornamente mit einem Anhang der ergänzenden

 Gebiete: Figiirlich-decorative, Sculptur, Malerei und Zeichnung,

Costnm, Heraldik und Schrift.

Die Abtheilung Baukunst umfasst Alles im Bauwerk befestigte,

dessen Zusammengehörigheit sich bei dieser Eintheilung deutlicher vor

Augen stellen lässt, als wenn die Hauptgruppen nach Stoß und Technik

(Stein, Holz, Metall etc.) gesondert werden.

Das Schema der Eintheilung für die Baukunst enthält folgende Abtheilungen:



B a. u w e r k e.

Tempel und Kirchen.

Schlösser und Paläste.
            
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