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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 58)

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einige Frescospuren, doch nicht in der Fülle und Bedeutung wie Henssl- 
mann in der Szathmarer Diöcese vorfand Ob sie mit dieser Schule Ver. 
wandtschaft zeigen oder nicht, muss vorderband unerledigt bleiben. Die 
gothische Zeit ist reich vertreten und Flügelaltäre treüen wir zahlreich 
und besser erhalten als anderorts im Lande an. Die Sammlung des 
Kronstädter Gymnasiums besitzt sechs Bilder auf Holz, einem solchen 
entnommen, in tempera gemalt, ein anderes Tafelbild aus der letzten 
Hälfte des 15. Jahrhunderts. Andere Altäre befinden sich in Mediasch, in 
Pretai (Evangelisten auf Goldgrund); jener in Rodeln wird als „Holz- 
schnittarbeit" bezeichnet, die Gemälde stellen heilige Begebenheiten in 
den Trachten des 16. Jahrhunderts dar, der Altar in Gross-Kopisch von 
1558 wird gleichfalls gelobt, doch übertrifft sie an Interesse jener des 
Paulus Sartorius von Kaisd in Sehweischer, sogenannt, weil das später 
eingesetzte Mittelbild von diesem Künstler herrührt (1510), dessen Werth 
die mit einem Stern monogrammirten Flügel übrigens verdunkeln sollen. 
Jenes stellt die Kreuzigung, dieses Heilige dar. (Siehe die Anm. bei J. 
Müller Central-Comm. 1857 p. 215, 1). Auch der Name eines Fresco- 
malers blieb uns bewahrt. Es ist Johann von Rosenau, welcher 1445 das 
Kreuzigungsbild der Hermannstädter Pfarrkirche malte, nach der Ver- 
muthung von Storno derKiinstler der in Hunyad neuentdeckten Wand- 
gemälde. Schässburg besitzt ein Gemälde des 16. Jahrhunderts auf Lein- 
wand ausgeführt. Von Miniaturen ist nur wenig bekannt; in gen. Stadt 
bewahrt man Missalien und Antiphonalien, ähnliches in Heltau, Schenk 
und Kronstadt. Hermannstadt besitzt ein Missale von 1394, der Alten- 
berger Rechtscodex von 1481. Wir können Dank einer Mittheilung des 
Herrn Prof. Tomaschek die Erwähnung eines Hermannstädterrechtes 
hinzufügen, dessen Titelgemälde den Gekreuzigten darstellt. Endlich möge 
noch der in Wien nicht selten erscheinenden Malernamen gedacht sein, 
welche vielleicht hier zu berücksichtigen der Ort ist, wie Hans Sieben- 
burger (1483). 
Goldschmiedekunst. 
Wenn überhaupt zwischen dem städtischen Wesen des alten Sieben- 
bürgens und der freien deutschen Reichsstädte grosse Verwandtschaft 
bestand, so sind die Goldschmiede in all" ihren Verhältnissen unter ein- 
ander und zum Ganzen vollkommen den Dortlcbenden zu vergleichen, 
denen sie aber auch als Künstler Brüder genannt zu werden verdienen. 
Wir begegnen demselben Gemeinsinne, derselben Kraft und Bürgertngend 
in den guten Zeiten, demselben Zunftzopfe beim Verfall. Die erwähnte 
älteste Zunftordnung gedenkt einer Goldchmiedezunft 1376 noch nicht, 
doch geb es damals gewiss schon einzelne verstreut, bis sie bald darauf 
zusammentmten und die uns erhaltenen ältesten Artikel (1383-1397) 
entwarfen. Sonst gehören zu den ältesten Belegen einzelne Familien- 
Jiamen, wie Goldschmied etc. Das folgende Säculum eröffnet bereits
	        
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