die von syrischem Fabrikate waren. Auch seine Pferdedeeke war nicht von
Seide, sondern von syrisehem Steife.
Die Blüthe der islamitischen Stoifmauufactur im XIII. und XIV.
Jahrhundert, die so sehr in die Lebensverhältnisse aller Volksclassen
eingriff, hatte aber auch eine sehr genaue polizeiliche Aufsicht über die
dabei betheiligten Arbeiter _und mit solchen Industrieerzeugnissen handelnden
Kauiieute zur Folge. Man findet dies begreiflich, sobald man sich
durch einen Blick in das auf der Wiener Hofbibliothek bewahrte handschriftliche
Werk des Scheieh en-Nabrawi: „Nihäjet ur-rutbati fi thalabil-hisbati"
über die veraulassenden Ursachen belehrt "').
Nach demselben waren insbesondere die Seiden- und Stoifhändler
(Fabrikanten) einer strengen polizeilichen Controle unterworfen. Ihre VerkaufslMen
wurden häufig durch den Mulziosib (Polizeieommissir) revidirt,
denn dieser hatte darüber zu wachen, dass die Käufer nicht auf betrügerische
Weise geschädigt würden. Gar häufig wurde nämlich die Seide
durch Zubereitung vor der Bleiche im Gewicht schwerer gemacht. Manche
erzielten dies durch priiparirte Stärke, mit dem Fett der Butter oder
durch Olivenöl (Blatt 28 a). Nicht geringere Betrügereien wurden mit
den Leinenstoden verübt, da manche Fabrikanten beim ägyptischen
Lein die beste Gattung, welche zarte, feine Fäden hatte, mit einer minder
guten Qualität von kurzen und rauh anznfühlenden Faden vermischten.
Als Betrug galt es auch, den ägyptischen Lein mit dem von Näbulus
(Neapolis in Syrien) zu mischen (Bl. 28 av.) Aehnlich verfuhren
häufig auch die Wollhändler, indem sie alte unter neue und weisse unter
rothe Wolle mischten (Bl. 27 r. Hg). Eine weitere Pflicht des Muhtesib
war, den Webern gewissenhafte Arbeit bezüglich der Gewebe und ihrer
Festigkeit anznbefehlen und Achtung auf die gebührende Länge, Breite
und Feinheit der WollFaden zu haben. Namentlich sollte er verhindern,
dass die letztern mit Mehl und gebranntem Gyps beim Weben eingerieben
würden, weil dadurch das Gewebe fälschlich den Anschein eines
harten und festen Stodes erlangte, u. dgl. m. (Bl. 26 r. f.). „Die Ptlicht
des Muhtesib ist", sagt en-Nabrawi sim Schluss des Capitels von der Aufsicht
über die Stoiihändler, „in allen bezüglichen Dingen ein wachsames
Auge zu haben, ihre Gewichte und Ellenmasse zu prüfen, sie vom Einverständnisse
mit Schreier-n und Miklern abzuhalten, und darauf zu sehen,
dass sie einen reellen Handel treiben, Kunden und Waarenträger anständig
behandeln und die rechte Treue in all" ihren Geschäften beobachten."
Dr. Joseph Karabacek.
1') Der Verfasser dieses Buchs über die Piiichten der Polizei dürfte wohl noch in
der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts gelebt haben, wie aus dem Inhalt des 30. Capitell
zu schliessen ist.
[Fortsetzung auf der Beilage.