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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1870 / 59)

die von syrischem Fabrikate waren. Auch seine Pferdedeeke war nicht von

Seide, sondern von syrisehem Steife.

Die Blüthe der islamitischen Stoifmauufactur im XIII. und XIV.

Jahrhundert, die so sehr in die Lebensverhältnisse aller Volksclassen

eingriff, hatte aber auch eine sehr genaue polizeiliche Aufsicht über die

dabei betheiligten Arbeiter _und mit solchen Industrieerzeugnissen handelnden

 Kauiieute zur Folge. Man findet dies begreiflich, sobald man sich

durch einen Blick in das auf der Wiener Hofbibliothek bewahrte handschriftliche

 Werk des Scheieh en-Nabrawi: „Nihäjet ur-rutbati fi thalabil-hisbati"

 über die veraulassenden Ursachen belehrt "').

Nach demselben waren insbesondere die Seiden- und Stoifhändler

(Fabrikanten) einer strengen polizeilichen Controle unterworfen. Ihre VerkaufslMen

 wurden häufig durch den Mulziosib (Polizeieommissir) revidirt,

denn dieser hatte darüber zu wachen, dass die Käufer nicht auf betrügerische

 Weise geschädigt würden. Gar häufig wurde nämlich die Seide

durch Zubereitung vor der Bleiche im Gewicht schwerer gemacht. Manche

erzielten dies durch priiparirte Stärke, mit dem Fett der Butter oder

durch Olivenöl (Blatt 28 a). Nicht geringere Betrügereien wurden mit

den Leinenstoden verübt, da manche Fabrikanten beim ägyptischen

Lein die beste Gattung, welche zarte, feine Fäden hatte, mit einer minder

guten Qualität von kurzen und rauh anznfühlenden Faden vermischten.

Als Betrug galt es auch, den ägyptischen Lein mit dem von Näbulus

 (Neapolis in Syrien) zu mischen (Bl. 28 av.) Aehnlich verfuhren

häufig auch die Wollhändler, indem sie alte unter neue und weisse unter

rothe Wolle mischten (Bl. 27 r. Hg). Eine weitere Pflicht des Muhtesib

war, den Webern gewissenhafte Arbeit bezüglich der Gewebe und ihrer

Festigkeit anznbefehlen und Achtung auf die gebührende Länge, Breite

und Feinheit der WollFaden zu haben. Namentlich sollte er verhindern,

dass die letztern mit Mehl und gebranntem Gyps beim Weben eingerieben

 würden, weil dadurch das Gewebe fälschlich den Anschein eines

harten und festen Stodes erlangte, u. dgl. m. (Bl. 26 r. f.). „Die Ptlicht

des Muhtesib ist", sagt en-Nabrawi sim Schluss des Capitels von der Aufsicht

 über die Stoiihändler, „in allen bezüglichen Dingen ein wachsames

Auge zu haben, ihre Gewichte und Ellenmasse zu prüfen, sie vom Einverständnisse

 mit Schreier-n und Miklern abzuhalten, und darauf zu sehen,

dass sie einen reellen Handel treiben, Kunden und Waarenträger anständig

behandeln und die rechte Treue in all" ihren Geschäften beobachten."

Dr. Joseph Karabacek.

1') Der Verfasser dieses Buchs über die Piiichten der Polizei dürfte wohl noch in

der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts gelebt haben, wie aus dem Inhalt des 30. Capitell

 zu schliessen ist.

[Fortsetzung auf der Beilage.
            
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