I].
Die Entwicklung des gewerblichen und mercantilen
Unterrichtes.
(Aus einem Motivenherichte zum Budget für 1877.)
Vorbemerkung.
Als im Jahre 1871 der Regierung zum ersten Male ein Credit für Zwecke
des gewerblichen Unterrichtes zur Verfügung gestellt wurde, geschah diess in der
Form der Bewilligung eines Pauschales. Es liess sich damals nicht übersehen,
welche Entwicklung dieser Verwaltungszweig nehmen, welche Bedürfnisse in der
Praxis sich herausstellen würden.
Mehrere Jahre hindurch wurden aus solchen Pausehal-("rediten die commer-
ciellen wie der grüssere Theil der gewerblichen und Zeichenschulen, sei es durch
Gewährung von Gründungsbeiträgen oder laufenden Subventionen, sei es durch
Herstellung oder Ankauf von Lehrmitteln, zu entwickeln gesucht; doch ergab es
sich schon zu Beginn dieser Verwaltungsthätigkeit, dass eine Beschränkung hierauf
den Verhältnissen nicht entspräche und dass eine wirksame Förderung der genannten
Unterrichtsgebiete auch durch Bewilligung von "Stipendien, durch Gewährung von
Reiseunterstützungen für Lehrer, durch Drucklegung helehrender Publikationen,
durch Vornahme fachmännischer lnspectionen u. s. w. angestrebt werden müsse.
Alle hiemit verbundenen Auslagen wurden aus jenem Pauschnlcredite bestritten.
i Gegenwärtig ist bereits einige Klarheit über den Umfang des Bedürfnisses
einerseits der gewerblichen, anderseits der commerciellen Lehranstalten nach
staatlicher Unterstützung erzielt; auch ist snnäherungsweise ein Überblick darüber
gewonnen, in welchem Masse die Verwaltung der vom Staate unmittelbar admini-
strirten gewerblichen und Zeichenschulen, die Ordnung des artistischen und gewerb-
lichen Lehrmittelwesens, die Fortbildung der Lehrer und Lehramtshandidaten, die
Inspicirung der Schulen durch Fachmänner, die Subventinnirung von gewerblichen
Lehranstalten etc. die Kräfte des Staates in Anspruch nimmt.
Hiemit scheint die Zeit gekommen, wo diess Alles im Vnranschlsge zum Aus-
drucke gelangen, wo der Reichsvertretung ein genauerer Einblick in die Gebahrung
dieser Zweige der Unterrichtsverwaltung ermöglicht werden sollte. Jedoch muss
gleichzeitig betont werden, dass durch eine derartige Detaillirung keineswegs dar-
gethm werden will, dass die Organisation dieses Unterrichtes der industriellen
Classen schon in eine Entwicklungsphase eingetreten sei, wo sich einer ganz prAcisen
Voransberecbnung aller einzelnen Erfordernisse unbedingt verlässliche Anhaltspuncte