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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 78)

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Hoffen wir, dass wie bisher Gönner und Kunstfreunde bereit sein werden,

die Lücken der Sammlungen durch leihweise Ueberlassung von Gegenständen

 ihres Besitzes zu ergänzen, und dass dem Museum selbst die

Mittel nicht entzogen werden, die nöthig sind, um die Anstalt auf der

Höhe zu erhalten, auf der sie sich, wenn sie nützen soll, befinden muss.

Zur Regelung des Kunstunterrichtes für das weibliche Geschlecht.

Es ist ganz unmöglich, die Frage über die Theilnahme des weiblichen

 Geschlechtes: an dem Unterrichte an ölfentlichen Kunstschulen zu

ignoriren. Sie tritt gegenwärtig an alle Kunstschulen und auch an das

Oesterr. Museum in so bestimmter Form heran, dass es nöthig ist, über

die Berechtigung der Ansprüche des weiblichen Geschlechtes an dem

Kunstunterrichte zur vollen Klarheit zu kommen.

Bereits beünden sich 32 Zöglinge weiblichen Geschlechtes an dieser

Anstalt. Die Mehrzahl derselben ist gegenwärtig in die Vorbeitungsschule

eingetreten und nimmt dort an dem allgemeinen Zeichnenunterrichte Theil.

Einige befinden sich in der Fachschale für Blumen- und Decorations-Malerei,

 ein einziges Fräulein treibt ornamentale Plastik. Sie sind gegenwärtig

 schon berechtigt, an dem Unterrichte über Perspective und" Styllehre

 Theil zu nehmen. An dem Sommercurse über Anatomie können sie

nur bis zu einem gewissen Punkte participiren.

Es haben zwanzig an dem Kunstunterrichte der Vorbereitungsschule

theilnehmende Schülerinnen, sowohl die, welche als ordentliche Schülerinnen,

 als auch jene, welche als Hospitanten eingetragen sind, an den Vorsitzenden

 des Aufsichtsrathes der Kunstgewerbeschule ein Schreiben mit

dem Ersuchen gerichtet, es möchte für sie eine Fachschule für figurales

Zeichnen und Malen in derselben Weise errichtet werden, wie es für die

Zöglinge männlichen Geschlechtes der Fall ist.

Dieses Ersuchen stösst in diesem Augenblicke in erster Linie auf

die Hindernisse des Raumes. Solange für die Vorbereitungsschule nicht

ein grosses selbständiges Gebäude errichtet wird, dürfte es nur in sehr

bescheidenem Masse möglich sein, dem Wunsche der Schülerinnen nachzukommen.

 Es ist ganz unthunlich, jetzt schon die Fachschulen räumlich

zu erweitern und ebenso unthunlich, alle diejenigen Mädchem in die Vorbereitungsschule

 aufzunehmen, welche den Wunsch haben, an dem

Zeichnenunterrichte daselbst Theil zu nehmen. Gelingt es aber, einen

Schulbau in den nächsten Jahren aufzuführen, so wird der vorbereitende

Zeichnenunterricht in der Weise daselbst organisirt werden können, dass

die Zöglinge weiblichen Geschlechtes eine eigene Abtheilung erhalten, die

Fachschulen werden sich den Bedürfnissen entsprechend erweitern lassen.

Der Hauptsache nach also ist die Frage über die Berechtigung der

Theilnahme von Zöglingen weiblichen Geschlechtes an der Kunstgewerbe-
            
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