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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 78)

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Hoffen wir, dass wie bisher Gönner und Kunstfreunde bereit sein werden, 
die Lücken der Sammlungen durch leihweise Ueberlassung von Gegen- 
ständen ihres Besitzes zu ergänzen, und dass dem Museum selbst die 
Mittel nicht entzogen werden, die nöthig sind, um die Anstalt auf der 
Höhe zu erhalten, auf der sie sich, wenn sie nützen soll, befinden muss. 
Zur Regelung des Kunstunterrichtes für das weibliche Geschlecht. 
Es ist ganz unmöglich, die Frage über die Theilnahme des weib- 
lichen Geschlechtes: an dem Unterrichte an ölfentlichen Kunstschulen zu 
ignoriren. Sie tritt gegenwärtig an alle Kunstschulen und auch an das 
Oesterr. Museum in so bestimmter Form heran, dass es nöthig ist, über 
die Berechtigung der Ansprüche des weiblichen Geschlechtes an dem 
Kunstunterrichte zur vollen Klarheit zu kommen. 
Bereits beünden sich 32 Zöglinge weiblichen Geschlechtes an dieser 
Anstalt. Die Mehrzahl derselben ist gegenwärtig in die Vorbeitungsschule 
eingetreten und nimmt dort an dem allgemeinen Zeichnenunterrichte Theil. 
Einige befinden sich in der Fachschale für Blumen- und Decorations- 
Malerei, ein einziges Fräulein treibt ornamentale Plastik. Sie sind gegen- 
wärtig schon berechtigt, an dem Unterrichte über Perspective und" Styl- 
lehre Theil zu nehmen. An dem Sommercurse über Anatomie können sie 
nur bis zu einem gewissen Punkte participiren. 
Es haben zwanzig an dem Kunstunterrichte der Vorbereitungsschule 
theilnehmende Schülerinnen, sowohl die, welche als ordentliche Schülerin- 
nen, als auch jene, welche als Hospitanten eingetragen sind, an den Vor- 
sitzenden des Aufsichtsrathes der Kunstgewerbeschule ein Schreiben mit 
dem Ersuchen gerichtet, es möchte für sie eine Fachschule für figurales 
Zeichnen und Malen in derselben Weise errichtet werden, wie es für die 
Zöglinge männlichen Geschlechtes der Fall ist. 
Dieses Ersuchen stösst in diesem Augenblicke in erster Linie auf 
die Hindernisse des Raumes. Solange für die Vorbereitungsschule nicht 
ein grosses selbständiges Gebäude errichtet wird, dürfte es nur in sehr 
bescheidenem Masse möglich sein, dem Wunsche der Schülerinnen nach- 
zukommen. Es ist ganz unthunlich, jetzt schon die Fachschulen räumlich 
zu erweitern und ebenso unthunlich, alle diejenigen Mädchem in die Vor- 
bereitungsschule aufzunehmen, welche den Wunsch haben, an dem 
Zeichnenunterrichte daselbst Theil zu nehmen. Gelingt es aber, einen 
Schulbau in den nächsten Jahren aufzuführen, so wird der vorbereitende 
Zeichnenunterricht in der Weise daselbst organisirt werden können, dass 
die Zöglinge weiblichen Geschlechtes eine eigene Abtheilung erhalten, die 
Fachschulen werden sich den Bedürfnissen entsprechend erweitern lassen. 
Der Hauptsache nach also ist die Frage über die Berechtigung der 
Theilnahme von Zöglingen weiblichen Geschlechtes an der Kunstgewerbe-
	        
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