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Hoffen wir, dass wie bisher Gönner und Kunstfreunde bereit sein werden,
die Lücken der Sammlungen durch leihweise Ueberlassung von Gegen-
ständen ihres Besitzes zu ergänzen, und dass dem Museum selbst die
Mittel nicht entzogen werden, die nöthig sind, um die Anstalt auf der
Höhe zu erhalten, auf der sie sich, wenn sie nützen soll, befinden muss.
Zur Regelung des Kunstunterrichtes für das weibliche Geschlecht.
Es ist ganz unmöglich, die Frage über die Theilnahme des weib-
lichen Geschlechtes: an dem Unterrichte an ölfentlichen Kunstschulen zu
ignoriren. Sie tritt gegenwärtig an alle Kunstschulen und auch an das
Oesterr. Museum in so bestimmter Form heran, dass es nöthig ist, über
die Berechtigung der Ansprüche des weiblichen Geschlechtes an dem
Kunstunterrichte zur vollen Klarheit zu kommen.
Bereits beünden sich 32 Zöglinge weiblichen Geschlechtes an dieser
Anstalt. Die Mehrzahl derselben ist gegenwärtig in die Vorbeitungsschule
eingetreten und nimmt dort an dem allgemeinen Zeichnenunterrichte Theil.
Einige befinden sich in der Fachschale für Blumen- und Decorations-
Malerei, ein einziges Fräulein treibt ornamentale Plastik. Sie sind gegen-
wärtig schon berechtigt, an dem Unterrichte über Perspective und" Styl-
lehre Theil zu nehmen. An dem Sommercurse über Anatomie können sie
nur bis zu einem gewissen Punkte participiren.
Es haben zwanzig an dem Kunstunterrichte der Vorbereitungsschule
theilnehmende Schülerinnen, sowohl die, welche als ordentliche Schülerin-
nen, als auch jene, welche als Hospitanten eingetragen sind, an den Vor-
sitzenden des Aufsichtsrathes der Kunstgewerbeschule ein Schreiben mit
dem Ersuchen gerichtet, es möchte für sie eine Fachschule für figurales
Zeichnen und Malen in derselben Weise errichtet werden, wie es für die
Zöglinge männlichen Geschlechtes der Fall ist.
Dieses Ersuchen stösst in diesem Augenblicke in erster Linie auf
die Hindernisse des Raumes. Solange für die Vorbereitungsschule nicht
ein grosses selbständiges Gebäude errichtet wird, dürfte es nur in sehr
bescheidenem Masse möglich sein, dem Wunsche der Schülerinnen nach-
zukommen. Es ist ganz unthunlich, jetzt schon die Fachschulen räumlich
zu erweitern und ebenso unthunlich, alle diejenigen Mädchem in die Vor-
bereitungsschule aufzunehmen, welche den Wunsch haben, an dem
Zeichnenunterrichte daselbst Theil zu nehmen. Gelingt es aber, einen
Schulbau in den nächsten Jahren aufzuführen, so wird der vorbereitende
Zeichnenunterricht in der Weise daselbst organisirt werden können, dass
die Zöglinge weiblichen Geschlechtes eine eigene Abtheilung erhalten, die
Fachschulen werden sich den Bedürfnissen entsprechend erweitern lassen.
Der Hauptsache nach also ist die Frage über die Berechtigung der
Theilnahme von Zöglingen weiblichen Geschlechtes an der Kunstgewerbe-