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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 78)

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sein. Denn in dieser Fachschule ist es unerlässlich, dass die Studien für 
vorgeschrittene Zöglinge auch vorgenommen werden bei dem nackten 
männlichen Modelle. Das Zeichnen und Malen nach diesem Modelle ist 
für jeden Bildhauer, Decorationsmaler unerlässlich. Die menschliche Gestalt 
kann man nur genau kennen lernen, wenn man nach der Antike und 
nach dem nackten lebenden Modell zeichnet oder modellirt. 
Nun ist es aber gegen die Regeln des Anstandes und der guten 
deutschen Sitte, dass Mädchen für sich allein, natürlich noch weniger 
in Verbindung mit Jünglingen in einer öffentlichen Schule nach dem le- 
benden nackten männlichen Modelle zeichnen oder malen. 
In einer öffentlichen Schule ist ein solcher Vorgang durchaus un- 
statthaft; ebenso unstatthaft ist es, dass Mädchen oder Frauen an dem 
anatomischen Unterrichte, wenn er einmal eine gewisse Linie überschritten 
hat, weiter Antheil nehmen. Aus diesen Gründen ist die Theilnahme von 
Zöglingen weiblichen Geschlechtes an dern Unterrichte der Fachschule 
für hgurales Zeichnen und Malen eine viel beschränktem, als in den 
übrigen Fachschulen der Kunstgewerbeschule. 
Ueber diese Principien herrscht weder im Aufsichtsrathe noch im 
Lehrkörper der Schule irgend eine principielle_Meinungsverschiedenheit. 
Es wird sich nun darum handeln, nach Massgabe des vorhandenen Rau- 
mes und nach den eben ausgesprochenen Grundsätzen den Unterricht von 
Zöglingen weiblichen Geschlechtes dem Geiste des Institutes des Museums 
gemäss organisch izu regeln und praktisch durchzuführen. 
Da sich aber nicht verkennen lässt, dass der Wunsch immer lauter 
wird, dass Mädchen auch der höhere Kunstunterricht in entsprechender 
Weise zu Theil werden kann, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, 
sich in der Oelmalerei, in der Landschafts- und Genremalerei weiter aus- 
zubilden, so hat der Aufsichtsrath der Kunstgewerbeschule beschlossen, 
an das Unterrichtsministerium die Bitte zu richten: die Errichtung von 
Privat-Ateliers zur Förderung des weiblichen Kunstunterrichtes für Figu- 
rales und landschaftliches Zeichnen und Malen durch Ertheilung von 
Subventionen an solche Privat-Ateliers unter der Voraussetzung zu för- 
dern, das erstens diese Privat-Ateliers ihren Lehrplan vorlegen und 
zweitens sich der Oberaufsicht und Controle der Staatsschulbehörde un- 
terziehen. Dem Aufsichtsrathe der Kunstgewerbeschule scheint es, dass 
die Errichtung von solchen Privat-Ateliers die einzige Möglichkeit bietet, 
diesen Zweig des höheren öffentlichen Kunstunterrichtes in eine geregelte 
Bahn zu lenken. R, y_ E_ 
Erwerbungen des k. k. Münz- und Antikencabinets im Jahre 187i. 
Das k. k. Münze und Antikencabinet hat im Jahre 187i vorzüglich 
für die Abtheilung der antiken Sculpturwerke eine Anzahl höchst erfreu- 
licher Erwerbungen gemacht, von denen wir wenigstens eine kurzgefasste
	        
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