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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 81)

, 1516,

Der Zweck dieser Ausstellung ist: Von der Thätigkeit des weiblichen

 Geschlechtes vorerst innerhalb der Grenzen der österreichischen Monarchie

 ein umfassendes Bild zu geben, die Bedeutung der Frauenarbeit auf

pädagogischem, volkswirthschaftlichem, künstlerischem und literarischem

Gebiete in das volle Licht zu stellen und dadurch eine Grundlage zu

gewinnen für Reformbestrebungen auf dem Gebiete des weiblichen Unterrichtes.



Der Zweck dieser Ausstellung ist also ein pädagogischer und volkswirthschaftlicher;

 sie hat mit den nebulosen FrauenJimancipationsideen

der Gegenwart nichts zu schaffen.

ln jedem der Ausstellungsbezirke der Weltausstellung bildet sich' ein

Subcomite, welches die Durchführung dieser Specialausstellung in die

Hand nimmt.

Es wird als Grundsatz ausgesprochen, dass in die Ausstellung der

Frauenarbeit nur dasjenige zugelassen wird, was die Jury als zulassungswürdig

 betrachtet. Eine solche Jury ist unerlässlich nöthig, um

bei der Ausstellung von Schularbeiten unnütze Wiederholungen zu vermeiden;

 um bei der Ausstellung der Hausindustrie und den industriellen

Arbeiten der Frauen das künstlerisch und das national-ökonomisch Bedeutende

 zur wirklichen Geltung zu bringen; um ferner bei der Ausstellung

 künstlerischer oder kunstgewerblicher Arbeiten das ästhetisch

VerwerHiche oder gänzlich Unbedeutende auszuscheiden und um endlich

bei der Ausstellung der literarischen Production der Frauen dasjenige zu

vermeiden, was geeignet sein könnte, Missverständnisse herbeizuführen.

Für jede der fünf Abtheilungen wurden die Grundzüge von Reglements

 entworfen, um innerhalb derselben ein einheitliches Bild zur Darstellung

 zu bringen.

Für die Ausstellung der Mädchenschulen ist folgendes festgestellt

 worden: Jeder Ausstellungsbezirk hat in einer Reihe von ausgewählten

 Arbeiten ein Bild von den Producten für Mädchen des Bezirkes

 zu geben, wodurch sowohl die Leistungsfähigkeit, als auch der

Lehrgang in solchen Schulen klar gelegt wird.

Eine solche Ausstellung umfasst nur dasjenige, was Frauenarbeit als

solche ist, nicht dasjenige, was, wie Schreiben, Rechnen, Geographie u. dgl.,

zum allgemeinen Unterrichte gehört, aber nicht zur Ausbildung der weiblichen

 Handarbeiten zu rechnen ist.

Sollten in einem solchen Ausstellungsbezirke Schulen sein, welche

eine bestimmte Richtung der Mädchen- oder Frauenbildung besonders

repräsentiren (Bildungsanstalten für Lehrerinnen, die Schulen des Frauenerwerbvereines

 u. s. f.), so müsste Sorge getragen werden, dass solche

Schulen in ihrer Wirksamkeit selbstständig zur Ausstellung gelangen.

Die Bemühungen der Ccmmissionen und der Jury müssten dahin

gehen, dass r. diese Gesichtspunkte stricte durchgeführt werden, damit

nicht unnütze Wiederholungen und ermüden-le Gleichartigkeit bei der
            
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