, 1516,
Der Zweck dieser Ausstellung ist: Von der Thätigkeit des weiblichen
Geschlechtes vorerst innerhalb der Grenzen der österreichischen Monarchie
ein umfassendes Bild zu geben, die Bedeutung der Frauenarbeit auf
pädagogischem, volkswirthschaftlichem, künstlerischem und literarischem
Gebiete in das volle Licht zu stellen und dadurch eine Grundlage zu
gewinnen für Reformbestrebungen auf dem Gebiete des weiblichen Unterrichtes.
Der Zweck dieser Ausstellung ist also ein pädagogischer und volkswirthschaftlicher;
sie hat mit den nebulosen FrauenJimancipationsideen
der Gegenwart nichts zu schaffen.
ln jedem der Ausstellungsbezirke der Weltausstellung bildet sich' ein
Subcomite, welches die Durchführung dieser Specialausstellung in die
Hand nimmt.
Es wird als Grundsatz ausgesprochen, dass in die Ausstellung der
Frauenarbeit nur dasjenige zugelassen wird, was die Jury als zulassungswürdig
betrachtet. Eine solche Jury ist unerlässlich nöthig, um
bei der Ausstellung von Schularbeiten unnütze Wiederholungen zu vermeiden;
um bei der Ausstellung der Hausindustrie und den industriellen
Arbeiten der Frauen das künstlerisch und das national-ökonomisch Bedeutende
zur wirklichen Geltung zu bringen; um ferner bei der Ausstellung
künstlerischer oder kunstgewerblicher Arbeiten das ästhetisch
VerwerHiche oder gänzlich Unbedeutende auszuscheiden und um endlich
bei der Ausstellung der literarischen Production der Frauen dasjenige zu
vermeiden, was geeignet sein könnte, Missverständnisse herbeizuführen.
Für jede der fünf Abtheilungen wurden die Grundzüge von Reglements
entworfen, um innerhalb derselben ein einheitliches Bild zur Darstellung
zu bringen.
Für die Ausstellung der Mädchenschulen ist folgendes festgestellt
worden: Jeder Ausstellungsbezirk hat in einer Reihe von ausgewählten
Arbeiten ein Bild von den Producten für Mädchen des Bezirkes
zu geben, wodurch sowohl die Leistungsfähigkeit, als auch der
Lehrgang in solchen Schulen klar gelegt wird.
Eine solche Ausstellung umfasst nur dasjenige, was Frauenarbeit als
solche ist, nicht dasjenige, was, wie Schreiben, Rechnen, Geographie u. dgl.,
zum allgemeinen Unterrichte gehört, aber nicht zur Ausbildung der weiblichen
Handarbeiten zu rechnen ist.
Sollten in einem solchen Ausstellungsbezirke Schulen sein, welche
eine bestimmte Richtung der Mädchen- oder Frauenbildung besonders
repräsentiren (Bildungsanstalten für Lehrerinnen, die Schulen des Frauenerwerbvereines
u. s. f.), so müsste Sorge getragen werden, dass solche
Schulen in ihrer Wirksamkeit selbstständig zur Ausstellung gelangen.
Die Bemühungen der Ccmmissionen und der Jury müssten dahin
gehen, dass r. diese Gesichtspunkte stricte durchgeführt werden, damit
nicht unnütze Wiederholungen und ermüden-le Gleichartigkeit bei der