Bei-der Wahl der Vorlagen wird speciell Rücksicht genommen auf
die F achschule, in welche der Schüler einzutreten wünscht, beziehungsweise
auf das Fach, dem er sich später zu widmen gedenkt.
Für ordentliche Schüler der Vorbereitungsschule ist der Besuch beider
Abtheilungen obligatorisch und hat derselbe abwechselnd semesterweise zu
geschehen. '
Im Hinblick auf den künftigen Beruf kann der Schüler vom Besuche
des Figurenzeichnens entbunden und zum ununterbrochenen Besuche des
Ornamentzeichnens verpflichtet werden.
ln der Regel hat der Besuch des ornamentalen Zeichnens jenem des
liguralen voraus zu gehen. Diese Reihenfolge wird ausserdem mit Rück-
sicht auf den künftigen Beruf und die Fähigkeiten des Schülers und den
in jeder der beiden Abtheilungen disponibeln Platz bei der Aufnahme von
der Direction bestimmt.
Hospitanten bleibt die Wahl der Abtheilungen selbst überlassen, jedoch
können sie die Vorbereitungsschule im Wintersemester nur von 5-7 Uhr
Abends (Abendcurs), im Sommersemester von 7-9 Uhr (Morgencurs)
besuchen.
Die Schüler haben während des Besuches die Vorlesungen über
Projectionslehre, Perspective im l. Jahre, Styllehre im 2. Jahre zu hören
und darüber Jahresprüfungen abzulegen.
Die Schulstunden sind im Winter von 8-12 Uhr Vormittags und
von 5-7 Uhr Abends, im Sommersemester von 7-9 Uhr Morgens und
von 9-12 Uhr Vormittags, ausserdern die Uebungsstunden auch Nach-
mittags von 2-5, resp. 6 Uhr, soferne diese Zeit nicht durch Vorlesungen
in Anspruch genommen ist.
C. Aufnahmsbedingungen in die Vorbereitungsschule und in die
Fachxchulen.
ä. 13.
Zum Eintritt in die Vorbereitungsschule ist erforderlich:
a) Der Nachweis über die beendeten Studien eines Untergymnasiums,
eines Realgymnasiums odereiner Unterrealschule; denjenigen,
welchen die angeführten Studien fehlen, kann die Aufnahme nur
dann bewilligt werden, wenn die vorgelegten Zeichnungen schon
einen besonders hohen Grad der Ausbildung und hervorragendes
Talent beurkunden;
b) der Nachweis über das zurückgelegte 14. Lebensjahr.
c) ln allen Fällen hat der Aufzunehrnende sich einer Prüfung zu
unterziehen, von deren Resultate die Aufnahme abhängig ist.
e}. 14.
Zum Eintritt in die Fachschulen ist erforderlich}
a) der mit gutem Erfolge absolvirte Vorbereitungscurs,.oder