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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 84)

W WBeilazß zu Nr. 84 der „llittheiluligru- der k. l. üeslerr. luseums". i

2. hat derselbe folgende Cnrse durchzumachen, und zwar:

a) den Jahrescurs über Styllehre mit den entsprechenden Zeichnenlibungen;

 '

ü) über die Elemente der Projections- und Schattenlehre und Perspective

 mit den entsprechenden Zeichnenlibungen, falls sich der Cane

didat nicht ein oder das andere dieser Fächer vor seinem Eintritte

eigen gemacht hat;

c) den Jahrescurs über Farbenlehre;

d) den halbjährigen Curs über Anatomie, und

e) den ganzjährigen Cum über Kunstgeschichte. .

ä- 4.

Die Curse a) und b) sind im ersten Jahre zu absolviren, die anderen

im zweiten und dritten Jahre.

Nach Vollendung eines jeden dieser Curse hat der Candidat in Gegenwarr

 des Directors der Kunstgewerbeschule, des Fachlehrers und eines

Mitgliedes des Aufsichtsrathes eine Prüfung abzulegen. in welcher er nachzuweisen

 hat:

a) in Beziehung auf Styllehre ein Wissen, welches eine genaue Kenntniss

 von Wilhelm Lübke's rLeitfaden für den Unterricht in der

Kunstgeschichte: und Bruno Buchefs "Kunst im Handwerks zeigt;

b) ein Wissen, welches die vollständige Kenntnis; der Perspective von

Guido Schreiber und die dieser entsprechende Fertigkeitim Zeichnen

 sicherstellt.

Aus den Gegenständen der irn  3 sub c), d) und e) ausgeführten

Curserist eine Prüfung abzulegen, welghe dnrzuthuu hß, dßß der Qew

didat sich die in den Lehrvonrigen enthaltene Materie vgllständig eigen

gemncht hat.

j. 6. A .

Sollte sich zeigen, dm bei einem Candiduisn ein dreijähriger Guss

nicht ausreicht, diesen Anforderungen zu genügen, 3916i derselbe berech-1581,

 noch ein viertes Jahr an diesem Speaielcurs: mitbringen-.

 

Vor dem Austritte aus dem Siednicurse hat der Cnndidet sich einer

Abgaugeprlfszng zu unterziehen. Dieselbe besteht aus Aufgaben, die auf

den verschiedenen Gebieten des technischen und ornamenralen Zeichnen:

gewellt werden und deren DurchFührung in Form einer Gnusunrbeit

Sßlnhieht.

ä. 8.

Als Abgengueugnios erhllr der Cendider ein mozivirres-Zeugnioe

l-lhd" die nn der Anstalt erreichten Erfolge. i

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