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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 84)

W WBeilazß zu Nr. 84 der „llittheiluligru- der k. l. üeslerr. luseums". i 
2. hat derselbe folgende Cnrse durchzumachen, und zwar: 
a) den Jahrescurs über Styllehre mit den entsprechenden Zeichnen- 
libungen; ' 
ü) über die Elemente der Projections- und Schattenlehre und Perspec- 
tive mit den entsprechenden Zeichnenlibungen, falls sich der Cane 
didat nicht ein oder das andere dieser Fächer vor seinem Eintritte 
eigen gemacht hat; 
c) den Jahrescurs über Farbenlehre; 
d) den halbjährigen Curs über Anatomie, und 
e) den ganzjährigen Cum über Kunstgeschichte. . 
ä- 4. 
Die Curse a) und b) sind im ersten Jahre zu absolviren, die anderen 
im zweiten und dritten Jahre. 
Nach Vollendung eines jeden dieser Curse hat der Candidat in Ge- 
genwarr des Directors der Kunstgewerbeschule, des Fachlehrers und eines 
Mitgliedes des Aufsichtsrathes eine Prüfung abzulegen. in welcher er nach- 
zuweisen hat: 
a) in Beziehung auf Styllehre ein Wissen, welches eine genaue Kennt- 
niss von Wilhelm Lübke's rLeitfaden für den Unterricht in der 
Kunstgeschichte: und Bruno Buchefs "Kunst im Handwerks zeigt; 
b) ein Wissen, welches die vollständige Kenntnis; der Perspective von 
Guido Schreiber und die dieser entsprechende Fertigkeitim Zeich- 
nen sicherstellt. 
Aus den Gegenständen der irn  3 sub c), d) und e) ausgeführten 
Curserist eine Prüfung abzulegen, welghe dnrzuthuu hß, dßß der Qew 
didat sich die in den Lehrvonrigen enthaltene Materie vgllständig eigen 
gemncht hat. 
j. 6. A . 
Sollte sich zeigen, dm bei einem Candiduisn ein dreijähriger Guss 
nicht ausreicht, diesen Anforderungen zu genügen, 3916i derselbe berech- 
1581, noch ein viertes Jahr an diesem Speaielcurs: mitbringen- 
.  
Vor dem Austritte aus dem Siednicurse hat der Cnndidet sich einer 
Abgaugeprlfszng zu unterziehen. Dieselbe besteht aus Aufgaben, die auf 
den verschiedenen Gebieten des technischen und ornamenralen Zeichnen: 
gewellt werden und deren DurchFührung in Form einer Gnusunrbeit 
Sßlnhieht. 
ä. 8. 
Als Abgengueugnios erhllr der Cendider ein mozivirres-Zeugnioe 
l-lhd" die nn der Anstalt erreichten Erfolge. i 
13
	        
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