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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 84)

B. Bestimmungen über die einzelnen Fachschulen und die Vorbereitungsschule.



l. Fachschule für Baukunst.

ä- 7-Die

 Fachschule für Baukunst umfasst die Lehre vom architektonischen

 Style und den architektonischen Formen im Allgemeinen; im

Besonderen ihre Anwendung auf jene Kunstgewerbe, welche es mit architektonischen

 Elementen zu thun haben. So lehrt dieselbe Entwürfe der

Totalanordnung der inneren Räume des Wohnhauses, der Kirche u. s. w.,

dann jene des Mobiliars und der Geräthe in Holz, Metall, Stein, Glas,

Thon, Porcellan u. s. f. _

Den Gegenstand des Unterrichtes bildet vorerst das Studium (Decomposition)

 ausgeführter in den Kreis dieser Fachschule gehöriger kunstindustrieller

 Objecte, verbunden mit Erläuterungen über Styl, Materiale,

Construction und künstlerische und technische Durchbildung derselben,

und gleichzeitig die Anleitung zur Herstellung künstlerisch und technisch

vollendeter Werkzeichnungen; für die vorgeschritteneren Zöglinge endlich

das selbstständige stylgerechte Schaffen auf dem Gebiete der einschlägigen

 Kunstindustrie.

Die Schüler dieser Fachschule haben von den theoretischen Vorlesungen,

 wenn sie nicht aus der Vorbereitungsschule hervorgegangen

sind, namentlich jene über architektonische Styllehre, eventuell auch über

Farbenchemie und Farbenlehre zu besuchen.

Als Vorbedingung zum Eintritt in diese Fachschule ist ausser den

allgemeinen Erfordernissen des  14 der Nachweis über die Fertigkeit

im Zeichnen üguraler und architektonisch-ornamentaler Details, ferner

über die Kenntniss der Projections- und Schattenlehre und der Perspective

 erforderlich.

2. Fachschule für Bildhauer.

Q. 8.

Die Fachschule für Bildhauer lehrt das Modelliren und Bossiren,

sowohl figuraler als ornamentaler Gegenstände, insoweit diese in den Kunstgewerben

 zur Anwendung kommen, z. B. für Kunsttischlerei, Stuccaturarbeiten,

 Goldschmiedarbeiten, Arbeiten in Thon, Porcellan und Glas etc.

Für Zöglinge dieser Fachschule sind die Vorlesungen über Anatomie und

wenn sie nicht aus der Vorbereitungsschule hervorgegangen sind, auch

jene über Styllehre obligat.

Als Vorbedingung zum Eintritt in diese Fachschule ist ausser den

im  14 angeführten Erfordernissen der Nachweis über die Fertigkeit

figuraler und ornamentaler Details, ferner über die Kenntniss der Projections-

 und Schattenlehre, und der Perspective erforderlich.
            
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