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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 85)

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Q. 19. 
Die Protokolle der Professorencollegien sind dem Unterrichtsmini- 
sterium vorzulegen. 
ä. zo. 
Die administrativen Geschäfte der Akademie besorgt auf Grund eines 
besonderen Reglements ein ständiger Secretär, welchem eine mit der 
Kanzlei- und Rechnungsführung betraute Persönlichkeit zur Seite steht. 
Q. 21. 
Die Leitung der Bibliothek und der mit ihr vereinigten Kupferstich- 
und Handzeichnensammlung untersteht dem Bibliothekar, jene der Gemälde- 
galerie dem akademischen Custos. 
Die Stellen des Bibliothekars und akademischen Custos so wie die 
des Secretärs und des Kanzlisten und Rechnungsführers werden nach 
Einvernehmung des Rectors vom Unterrichtsministerium besetzt. 
Q. 22. 
Zu dem Zwecke eines geregelten Vorganges in den Versammlungen des 
Professorencollegiums dient eine Geschäftsordnung, welche von demselben 
zu verfassen und dem Ministerium zur Genehmigung vorzulegen ist. 
Unterstützung uevlerblloher Fnohaohulen In Nlederllatarrqloh. 
(Aus den Verhandlungen der Handels- und Gewerbekammer für das Erzherzogthum Oester- 
reich unter der Enns am 4. September 1872.) 
ro. Bericht der zweiten Section über die Unterstützung gewerblicher Fachschulen 
in Wien aus Staatsmitteln. 
In Würdigung der hervorragenden Bedeutung, welche ein guter Fachunterricht für 
die Vervollkommnung der Gewerbe überhaupt und für die Ausbreitung der Kunstgewerbe 
hat, beabsichtigt Se. Excellenz der Herr Handelsminister Dr. Banhans diesem Gegen- 
stande alle mogliche Sorgfalt und Unterstützung zuzuwenden. 
Die Kammer wurde deshalb vom k. k. Handelsministerium um Mittheilungen über 
die in der bezeichneten Hinsicht beachtenswerthen Verhältnisse ihres Bezirkes und nament- 
lich darüber ersucht, ob irgendwo unter dem Einflusse localer Umstände sich ein Gewerbe 
entwickelt habe, auf welches eine Fachschule oder Fachzeichenschule günstig einwirken 
würde, indem sie dessen Leistungsfähigkeit in qualitativer Beziehung zu steigern und in 
Folge der höherwerthigen Erzeugung zur Erweiterung seines Absatzgebietes beizutragen 
vermochte. An die Nachweisung des Vorhandenseins derartiger Bedingungen wünscht das 
Ministerium Anträge über die angezeigt erscheinenden Verbesserungen und die hiefür noth- 
wendigen Mittel gereiht. Um das Bild zu vervollständigen, soll auf die schon bestehenden 
Schulen Bedacht genommen und in begründeter Weise angegeben werden, ob und durch 
welche Massnahmen ihre Wirksamkeit zu erhohen wäre, ob etwa durch Vermehrung der 
Lehrmittel, ob durch bessere Honorirung der Lehrkräfte, Vermehrung der Letzteren etc.? 
Damit dem Wunsche des Ministeriums und gleichzeitig dem Interesse des Gewerbe- 
smndes in der Erledigung des vorliegenden Actes möglichst vollkommen entsprochen 
werden könne, gab das Präsidium allen diesfalls in Betracht kommenden Gewerbegenossen- 
schuften in Wien sowie den Vorständen zahlreicher Landgemeinden mit grösserem Ge- 
werbsbetriebe sofort von den Intentionen des Ministeriums Kenntniss und lud sie zur 
Aeusserung über die oben bezeichneten Fragepunkte ein, in Folge dessen Zuschriften von 
32 Genossenschafts- uncl 53 Gemeindevorstanden hieher gelangten. Die zweite Section hat 
diese Mittheilungen einer aufmerksamen Prüfung unterzogen und indem sie die für da! 
flache Land geltend gemachten Wünsche in einem zweiten Berichte zur Kenntniss bringt, 
bemerkt sie in Bezug auf Wien und dessen Vororte Folgendes:
	        
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