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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 85)

.111.

sicht stehe. Die Section ersuchte demgemass das Präsidium, in dieser Beziehung das Einvernehmen

 mit dem Gemeindevorstand: zu pHegen, und sie wird seinerzeit auf die Sache

zurückkommen.

Was die von der Gemeinde Wiener-Neustadt gewünschte Fachschule für den

Maschinenbau, dann die Fach- und Facbzeichenschulen in Lilienfeld und l-lainfeld

anbelangt, welche in erster Linie einigen Grossindustriellen daselbst durch die vollkommenere

 Ausbildung ihrer Arbeiter zustattenkommen wurden, wird über Ersuchen der Section

 das Präsidium bei den gedachten Industriellen sich zunächst erkundigen, ob und inwieferne

 dieselben bereit seien, zur Gründung und Erhaltung der erwähnten Schulen beizutrngen,

 gleichwie es auch die grösseren Fabrikanten, welche in Gross-Siegbarts arbeiten

lassen, zur Forderung der dort zu errichtenden Fnchschule einladen wird.

In der Gemeinde Korneuburg kommen verschiedene Gewerbe vor, keines aber

in solcher Ausdehnung, dass die Errichtung einer besonderen Fach- oder Fachzeichenschule

 gerechtfertigt ware. Als ein lebhaft empfundenes Bedtirfniss gilt nur die baldige

Erölfnung einer allgemeinen Gewerbeschule daselbst, weshalb die Section glaubt, dass die

Kammer die von der Gemeinde Korneuburg bereits angesucht: Errichtung einer solchen

Anstalt bei dem Landesschulrathe befürworten sollte.

Die Gemeinde Krems halt die dort bestehende Gewerbeschule für vollkommen

genügend und eine besondere Fach- oder Fachzeichenschule nicht für erforderlich, dagegen

 bemerkt sie, dass eine Weinbauschule daselbst besonders erwünscht wäre. Die

Section muss hier erinnern, dass bereits i864 in Krems eine derartige Schule creirt worden

 ist, zu deren Gründung und Erhaltung die Kammer durch moralische Einwirkung und

bedeutende Subventionen sehr wesentlich beigetragen, die aber, wie es scheint, durchaus

nicht die verdiente Würdigung bei den Weinbautreibenden und deren Angehörigen gefunden

 hat. Die Section konnte unter solchen Umständen in Betreff des Ansuchens der

Gemeinde Krems nicht sotort einen Antrag stellen, und sie behält sich dies vor, bis eine

Anfrage des Präsidiums über den Zustand der oben erwähnten Weinbauschule von der

Gemeindevorstehung beantwortet sein wird.

Eine neue Weinbauschule dürfte sich nach der Ansicht der Section vielleicht für

die Gemeinde Langenlois, welche einen Fach- oder Fachzeichenunterricht nur für den

unwahrscheinlichen Fall wünscht, dass die im politischen Bezirke Krems zu errichtende

Bürgerschule nach Langcnlois verlegt werden sollte, empfehlen. Es wird deshalb an die

Gemeinde vorerst die Frage gerichtet werden, ob sie diese Ansicht nicht theile.

Ueber die Eingabe der Gemeinde Neunkirchen, welche eine gewerbliche Fortbildungsschule

 als nothwendig bezeichnet, fand die Section noch keinen Beschluss zu

fassen, sondern früher die Wohlmeinung des mit den gewerblichen Zustanden und Bedürfnissen

 jenes Bezirkes bestens vertrauten Mitgliedes Herrn Pacher v. Theinburg

einzuholen.

Die Gemeinden Pöggstall, Marbach und Schrems haben sich vorbehalten, in

einer späteren Zeit das Ansuchen um eine Subvention zur Errichtung von Fach- oder

Fachzeichenschulen einzubringen, so dass für die Section ein Anlass zu Antragen nicht

vorliegt. Gleiches gilt von einer Reihe anderer Gemeinden, welche auf die hierortige Anfrage,

 ob eine gewerbliche Fach- oder Fachzeichenschule nothwendig oder wünschenswerth

 sei, in bestimmt negativem Sinne geantwortet haben, obwohl sie die Nützlichkeit

solcher Schulen principiell anerkennen. Von einigen Gemeinden geschah dies hauptsächlich

 mit dem Hinweise auf die bestehenden Gewerbe- , Fortbildungs- und Zeichenschulen,

welche dem gewerblichen Bedürfnisse genügend entsprachen, so von den Gemeinden Baden,

 Ober-Hollabrunn, St. Pollen, Stockerau, Waidhofen an der Thaya und Waidhofen

an der Ybbs; von anderen vorzugsweise mit dem Bemerken, dass das Gewerbe sehr

schwach vertreten, die Grundbedingung für die Erspriesslichkeit eines Fachunterrichtes

also nicht vorhanden sei. Zu diesen Gemeinden gehören Ebenfurth, Ebreichsdorf, Gloggnitz,

 Hainburg, Pitten und Pottenstein im K. U. W. WV., Gaming, Gostling, Mautern,

Schcibbs und Türnitz im K. O. W. W., Matzen, Retz und Zistersdorf im K. U. M. 8.,

Gfohl, Gross-Gerungs, Hardegg,_ Horn,- Stein, Weitra und Zwettl im K. O. M. B.

_ _ D_ie Sectinn beantragt, die Kammer möge ihre Aeusserung an das k. k. Handelsministerium

 im Sinne des vorliegenden Berichtes abgeben und diesem auch in Bezug auf

die sonst zu veranlassendcn oder bereits veranlassten Schritte, welche sich darin bezeichnet

finden, die Zustimmung ertheilen.

Der Scctionsbericht wird von der Kammer im vollen Umfange genehmigt.



Forrsetqung auf der Beilage.
            
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