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MAK

Full text : Alte und Moderne Kunst III (1958 / Heft 5)


Graz, Stadlpfarrkirche zu:

l78l, joh. Joseph Stengg.



Sluckdclxxil über cinrr Kmninnikchc, Slndlpnlnis Herbersu-in,

 Graz, Sackslmilu 16.

xN.-.-,.w.-.,mnn Rrm m, (im. Klnhum  um; 7um

um-1...n1..-, 173711747. jnhunn (Nun-g s.

zung römischer Motive bedeutet, dessen vorbildhafte Lösung

jedoch Lukas von Hilclebrandts Peterskirche wurde, so tendierte

Süddeutschland zu einem Verschmelzungsraum abfließender

Raumkcmpartiments, ähnlich jenem der Weizbergkirche. Eine

unmittelbare Abhängigkeit Huebcrs scheint sieh jedoch nicht

nachweisen zu lassen.

Fuchs schließt sich sowohl in seiner Anlage St. johann im

Saggautal (1750-1758), als auch in der Aloysiuskirche von

Marburg der Wiener Peterskirche an, während die wahrscheinlich

 von ihm errichtete Pfarrkirchc zu Hollenegg auf die Wiener

Salcsianerinnenkirchc hinweist.

Huebers volle Meisterschaft entfaltete sich auch reich im Profanbau,

 seine Grazer Bürgerhäuser prägen mit ihren reizvollen

Portallösungen das Stadtbild. Wenn auch nicht dem Entwurie,

so doch der Ausführung nach, hat Hueber einen der prachtvollsten

 Räume Österreichs, die Stiftsbibliolhek von Admont

geschaffen (1774).

Das Stadtpalais Herberstein (1755-1757), außenbaulich kaum

in Erscheinung tretend, aus dem Zusammenbau zweier alter

Häuser im Sack entstanden, wird von Hueber im Inneren sehr

reich, mit einer schwungvollen 'l'reppenlösung umgestaltet. Mehrere

 erhaltene Entwurfzeichnungen des Künstlers (z. B. Rittersaal

 1741; Öfen für das Palais Attems, Risse lür das Schauspielhaus

 1774 u. a.) beweisen seine innenarchitcktonischen Leistungen.

 Wohl bleibt die Frage unklärbar, wie weitgehend Stuck und

Zier, jener reichsten und phantasievollsten Leistung der Epoche,

dem Baumeister und wieweit der selbständigen künstlerischen

Leistung der Stukkateure beizumessen ist. jedenfalls erhält die

Zunft der Stukkateure erst 1772 das Privilegium bestätigt, eigene

Entwürfe zu erstellen.

An Rokokostuckarbeiten ist die Steiermark und die Landeshaupt-26


            
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