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Volltext: Alte und Moderne Kunst IX (1964 / Heft 72)

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Lang-haue und der Chor stammen von diesem ältesten Baue her, welcher 
mit den Dornen in Merseburg, Naumburg und Paderborn, dann jenem 
von Caen die meiste Aehulichkeit aufweist, ferner den Schluss jener 
Reihe romanischer Dume bildet, welche nach Osten hin als Denkmals 
deutscher Cultur zum Himmel anfragen. Zwei Urkunden von 1287 und 
1291 melden von einer Zerstörung das esltsn Baues und übemsgen dem 
Magister Johannes lapicida Elias Tynonis die Wiederherstellung, welche 
mit dem Ende ldes Säculums beschlossen wenden zu sein scheint Jetzt 
erblicken wir das Bauwerk mannigfhch restaurirt, während der ursprüng- 
liche Plan nie völlig zur Ausführung kamvund nur der prachtvolle Rund- 
bogen mit schönen Pilanzencapitiilsn ist ein Rest der ältesten Anlage. 
Die Kirche in Harina, welche mit der in Akos (Sznthxnerer Diöcese) 
sehr ähnlich erscheint (Hensselmann ihid. p- 202 und J. Müller, Mitth. 
der Oentral-Comm), ist eine dreischiiiige Pfeilerbasilica. mit Bundbogen- 
portsl, dadurch aber eigenartig, dass die Chemischen ßussen verborgen 
bleiben und ein gerader Schluss erscheint, ferner als Backsteinbau, dessen 
Pfeiler selbst aus Ziegeln bestehen. Nsppendorf besitzt eine Kirche in 
Kreuzformfderen Querarme halbrunde Abschlüsse haben, jene in Rätsch 
mit Bechern Chor zeigt noch die getäfelte Decke, Feustersäulen aus Ziel 
geln wieder die an Neudoxf. Wir nennen noch die ganzen Gebäude und 
einzelnen Ueberreste in Agnethlen, Rothberg, Salzburg, Durles, Grcss- 
Pold, Urwegen, Heltau, Helling, Mühlbmh, das reiche Portal zu Sakedat 
nebst v. a. Die östlichsten Vorposten sind die Kirchen von llllartinsberg 
und Galt. (Schluss folgt.) 
lohnt: der bildenden Kunst gegen Nachahmung. 
Während der Reiehmg an Berlin sich mit dem Gesetse über des Urheberrecht be- 
lnhiiftigte, nahm es den Anschein, als sollte der bildenden Kunst der Bvlmt: verengt 
werden und nls sollte die Willkür, mit der Fabrikanten und Handwerker die Kunstmnster 
einander und den eriinderisehen Köpfen in Dentsohlsnd stehlen, llß ein gutes Recht, wo 
nicht gar nls ein Stück Freiheit conservirt werden. In der letzten Stunde ist es anders 
gekommen. Ein besonderes Gesetz ist in Aussicht genommen, des neben dem Recht des 
Schriftstellers und Musikers, sowie der reinen Knnstansiibnng und ihrer lurvervielfliltignng 
dienenden Töehterkünste, auch denjenigen Kiinsüer vor mechanischer Vervielfältigung 
sehntzt, der Sir das Knnetgewe rbe schalt. 
. Nicht snm kleinsten Theil hat auf diesen negativen Erfolg, den wir aber  posi- 
tiven Fortschritt begrnssen, S111 Behrißchen des Herrn Snssmunn-Hellborn Wirkung 
genht '),ddnä gen Reichstagsaäitgliedern mitgetheilt wurde, ebernsgnerwsortreüliclllievn Iärü- 
crsion un e erzen s w en sowie um des eigeuthiim en e s wi en an 
geil; Verf, gehgdweitegddngerhreimnegg vdrdient. Herr Snssmenn ist ein Fechngfnnn im eigent- 
"c sten Sinne es Wortes ein Künstler der selbst Hand nnle und dßbßi einer der thü- 
tigsten Leiter des neu gegründeten „Dlantschen Gewerbe-Husum" zu Berlin, welches 
von seiner Aufgabe, den Varnnterrioht zu den gewerblichen Künsten sn reformiren, schon 
ein gutes Stück gelöst hat. 
') Warum wollen die deutschen Künstler folgende Fassung den Q. G) des Ge- 
eelzel etc; „Als verbotene Nnehbildnng gilt u man, wenn die Nachbildung eine: Werkes 
der bildenden Kunst sich in Werken du Industrie, der Fabriken, Hnndwerker oder Mr 
nnfacturen befinde: -?' Beantwortet von Loüin Busmnnn-Hollborn. Berlin, Gnchv 
Lauge, m10.
	        
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