heilig zu halten, und damit das allgemeine in Coüercial-Sachen so nöthige
Vertrauen zu begründen seyn will, und da die Erfordemiß an derley
Bändern so groß ist, daß solche von einer Fabrique nicht kann verschafet
werden, dem Jauner es aber nur an der Wissenschaft einer geschickten
Manipulation gebricht, so ist dahin fürzudenken, wie solche ihme beyge-
bracht, somit diese Fabrique für [vor] ihren Verfall bewahret werden möge.
Schließlichen ist dem Kämel der Auftrag zu machen, daß er trachten möge,
noch einen Fabricanten für das Land Tyrol zu verschafen."
Was die Anordnung der Kaiserin wegen Errichtung der Fabrik außer-
halb Wiens in einer Landstadt betrifft, so entspricht dies der damaligen
Auffassung, die wir schon bei der Besprechung der Wiener Seidenweberei
hervorheben mußten und auf die wir noch zurückkommen werden.
Was aber den hier mehrfach erwähnten Karl Jahner," der Wiener hof-
befreiter Posamentierer war, anbelangt, so wollenwir nur folgendes bemerken:
Am g. April 1753 hatte er ein fünfzehnjähriges „Privilegium priva-
tivum auf die Gebrauchung deren sogenannten Schweitzer Mühl-Stühlen zu
Fabricirung derer Seidenen und Floret- auch leonischen Bänder" erhalten."
In der kaiserlichen Verleihung ist der 5. Punkt wichtig, der betont, daß
man die einheimischen Posamentierer und Bandmacher nicht schädigen
wolle, da es sich nur um Dinge handle, die sie auf ihre gewöhnliche
Arbeitsart nicht so wohlfeil herstellen könnten, so daß man bisher auf die
Einfuhr angewiesen seifb"
Jahner darf daher auf Mühlstühlen nur herstellen: „ganz seidene glatte
und gestreifte Pass- feine und Doppel Bänder, dann Floretbänder von
allen Gattungen und Numeris, auf die Schweizer Art, ferner leonische glatte,
gestreifte und musirte Bänder nebst denen jenigen gattungen, die er von
neuem erfinden möchte, oder welche allhier noch nicht gemacht werden,
und doch zum behuf des Comercij erforderlich wären".
Jedoch ist ihm nicht gestattet, „die geblumbte oder brochierte, oder auch
reiche und halbreiche Bänder von guten Gold und Silber, weeder die gantz
und Halb-Seidene musirte Gallonen, auf den Mühlstühlen zu verfertigenW-t
" Jauner, Jahner, Janner, Jähner geschrieben.
"K Jahner hatte zwei Söhne, Karl und Josef, die er inGesellschaft nehmen durfte. ln der „Österreichischen
Topographie" vorn Jahre r77o (3. Teil, Seite rzo des Häuserverzeicbnisses) heißt es unter „Mätzleinsdorfm
(Nr. a): „Pfarrhaus und Gottesacker, der Kirche gegenüber, neben Jahner."
h" „Quinto [wir] nicht gesinnet sind, daß durch die errichtung diser Fabriquen mittelst dem Gebrauch
deren Milhlstiihlen Unsem Burgerl. und andern befugten Pnßamenfirer- Schnürmacher- und Bandmacher
Meisterschaften einiger Eintrag in ihrer Nahrung beschehe, sondern Unser Landes-Mutterliches absehen nur allein
dahingehet, daß diejenigen gantz-seidene und Floret Bänder, welche bis anhero in der Schweitz auf denen Mühl-
stilhlen umb sehr wohlfeilen arbeite-Lohn erzeugen, und in grosser quuntität in Unsere Teutsche und l-lungarische
Erhlanden gefilhret worden, und welche Unsere Burgerl. und Befugte Paßamentirer, Schniirmacber und Band,-
rnacher Meisterschaften urnb einen gleichen wohlfeilen Preiß, auf die unter ihnen gewöhnliche bearheitungs-
arth zu verschaHen, ohnehin außer Standte ist, vermittelst dem Gebrauch deren Mühlstühlen ebenfahls in dießen
Unseren Erblnnden umb den nehrnl. wohlfeilen Preyhs, wie in der Schweitz hervorgebracht, und dardurcb die
Bis anhero davon ausgeführten Beträchtliche geld Summen zurück gehalten werden mögen."
1- XrnJahre 1757 bittet Jahner um ein Darlehen von 600 11., das auch bewilligt wird. Irn Jahre 175g
erhält ein Sohn Josef eine weitere Unterstützung.
Aus einem „Protocollum Commissionis Aulicae delegatae Inf. Austriae de dv 9"" Sept. 758" erfahren wir,
daß dem Hofbandmacber Johann Göz ein „Privativum auf die Verfertigung der Maria Theresiae Ordensbänder"