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Volltext: Alte und Moderne Kunst VII (1962 / Heft 58 und 59)

FOTOWETTBEWERB 
„FRÖHLICHES 
ÖSTERREICH" 
190 JAHRE ÖSTERREICHISCHER 
BUNDESVERLAG 
Der Österreichische Bundesverlag feiert im Herbst dieses Jahres die 
l90. Wiederkehr seiner Gründung. Aus diesem Anlaß wird ein 
großer Fotowettbewerb mit dem Thema „Fröhliches Österreich" 
ausgeschrieben. Die eingesandten Fotos sollen originell, unkonven- 
tionell, heiter sein und Österreich auch als ein Land der Freude, 
des Frohsinns, der Fröhlichkeit und des l-lumors zeigen. Hiebei 
soll sowohl das Motiv der Bilder als auch die Art der Darstellung 
zum Lachen, Lächeln oder Schmunzeln anregen. Sollten Fotos eine 
etwas besinnlichere Betrachtungsweise zulassen, so wird dies sicher- 
lich kein Gmnd zur Verpönung sein. 
WETTBEWERBSBEDINGUNG EN 
 
l. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, wo 
immer sie ihren Wohnsitz haben. Personen, die die österreichische 
Staatsbürgerschaft besitzen, aber im Gebiete der ehemaligen öster- 
reichisch-ungarischen Monarchie geboren wurden und derzeit ständig 
in Österreich leben, sind den österreichischen Staatsbürgern gleich- 
zusetzen. 
2. Zum Wettbewerb zugelassen sind noch nirgends verölTentlichte 
Schwarzweißfotos zum Thema „Fröhliches Österreich". Jeder Teil- 
nehmer darf bis zu 6 Schwarzweißfotos (Mindestgröße 18 x24 cm, 
Hochglanz) einsenden; Bilder mit graphischem Effekt - Solari- r 
sation, Photomontagen und dergleichen - werden nicht bewertet. - 
3. Jedes Lichtbild soll auf der Rückseite folgende Angaben tragen: 
a) Kennwort, b) das Negativformat (z. B. 24 x36 mm). 
Das Kennwort bleibt für alle Bilder eines Einsenders gleich. Jeder 
Sendung ist ein verschlossenes Kuvert beizufügen, das außen nur 
das Kennwort trägt und innen den Namen, die Anschrift, den 
Beruf, den Geburtsort und das Geburtsjahr des Einsenders ent- 
hält, sowie eine Erklärung, daß die Bilder vom Einreicher aufge- 
nommen und noch nirgends veröffentlicht wurden. 
4. Es werden folgende Preise verliehen: l. Preis S 5000.-, 2. Preis 
S 3000.". 3. Preis S 2000.", 4. Preis S 10007, 5.-l0. Preis je 
S 500. - . Außerdem werden 50 Bücherpreise vergeben. 
5. Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig und wird unter Aus- 
schluß jedes Rechtsweges gefällt. 
6. Der Österreichische Bundesverlag erwirbt mit der Verleihung 
eines Preises das alleinige Reproduktionsrecht an dem preisge- 
krönten Lichtbild und behält sich vor, die Reproduktionsrechte von 
eingesandten Bildern, die nicht mit Preisen ausgezeichnet wurden, 
bis zum Termin der Preisverteilung zu erwerben. 
7. Die Teilnehmer am Wettbewerb akzeptieren mit der Einsendung 
ihrer Arbeit die Bedingungen der Wettbewerbsausschreibung. 
  
  
  
  
  
 
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ERSTEN 
USTERREIIHISIIIEN 
SPAR-(ÄSSE 
Hauplanstalt Wien l, Graben 21 
Tclclon A 6341m 
Zweiganslalten in allen 
Bezirken Wiens 
 
EINSENDESCHLUSS: I5. September 1962. Die Einsendungen sind 
an den Österreichischen Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft 
und Kunst, Wien l, Schwarzenbergstraße 5, mit dem Vermerk 
„Fotowettbewerb 1962" zu richten.
	        
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