FOTOWETTBEWERB
„FRÖHLICHES
ÖSTERREICH"
190 JAHRE ÖSTERREICHISCHER
BUNDESVERLAG
Der Österreichische Bundesverlag feiert im Herbst dieses Jahres die
l90. Wiederkehr seiner Gründung. Aus diesem Anlaß wird ein
großer Fotowettbewerb mit dem Thema „Fröhliches Österreich"
ausgeschrieben. Die eingesandten Fotos sollen originell, unkonven-
tionell, heiter sein und Österreich auch als ein Land der Freude,
des Frohsinns, der Fröhlichkeit und des l-lumors zeigen. Hiebei
soll sowohl das Motiv der Bilder als auch die Art der Darstellung
zum Lachen, Lächeln oder Schmunzeln anregen. Sollten Fotos eine
etwas besinnlichere Betrachtungsweise zulassen, so wird dies sicher-
lich kein Gmnd zur Verpönung sein.
WETTBEWERBSBEDINGUNG EN
l. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, wo
immer sie ihren Wohnsitz haben. Personen, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, aber im Gebiete der ehemaligen öster-
reichisch-ungarischen Monarchie geboren wurden und derzeit ständig
in Österreich leben, sind den österreichischen Staatsbürgern gleich-
zusetzen.
2. Zum Wettbewerb zugelassen sind noch nirgends verölTentlichte
Schwarzweißfotos zum Thema „Fröhliches Österreich". Jeder Teil-
nehmer darf bis zu 6 Schwarzweißfotos (Mindestgröße 18 x24 cm,
Hochglanz) einsenden; Bilder mit graphischem Effekt - Solari- r
sation, Photomontagen und dergleichen - werden nicht bewertet. -
3. Jedes Lichtbild soll auf der Rückseite folgende Angaben tragen:
a) Kennwort, b) das Negativformat (z. B. 24 x36 mm).
Das Kennwort bleibt für alle Bilder eines Einsenders gleich. Jeder
Sendung ist ein verschlossenes Kuvert beizufügen, das außen nur
das Kennwort trägt und innen den Namen, die Anschrift, den
Beruf, den Geburtsort und das Geburtsjahr des Einsenders ent-
hält, sowie eine Erklärung, daß die Bilder vom Einreicher aufge-
nommen und noch nirgends veröffentlicht wurden.
4. Es werden folgende Preise verliehen: l. Preis S 5000.-, 2. Preis
S 3000.". 3. Preis S 2000.", 4. Preis S 10007, 5.-l0. Preis je
S 500. - . Außerdem werden 50 Bücherpreise vergeben.
5. Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig und wird unter Aus-
schluß jedes Rechtsweges gefällt.
6. Der Österreichische Bundesverlag erwirbt mit der Verleihung
eines Preises das alleinige Reproduktionsrecht an dem preisge-
krönten Lichtbild und behält sich vor, die Reproduktionsrechte von
eingesandten Bildern, die nicht mit Preisen ausgezeichnet wurden,
bis zum Termin der Preisverteilung zu erwerben.
7. Die Teilnehmer am Wettbewerb akzeptieren mit der Einsendung
ihrer Arbeit die Bedingungen der Wettbewerbsausschreibung.
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ERSTEN
USTERREIIHISIIIEN
SPAR-(ÄSSE
Hauplanstalt Wien l, Graben 21
Tclclon A 6341m
Zweiganslalten in allen
Bezirken Wiens
EINSENDESCHLUSS: I5. September 1962. Die Einsendungen sind
an den Österreichischen Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft
und Kunst, Wien l, Schwarzenbergstraße 5, mit dem Vermerk
„Fotowettbewerb 1962" zu richten.