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Volltext: Alte und Moderne Kunst VIII (1963 / Heft 66)

aber traten unvorhergesehene Komplikationen ein, 
durch die die Ausführung arg verzögert wurde. 
Nicht lange nach dem Abschluß des Vertrages mit 
lslefele kam es zwischen dem Abt und seinem 
Architekten zu so ernsten Verdächtigungen und 
Unstimmigkeiten, daß sie sich schließlich nur mehr 
auf dem Prozeßweg bereinigen ließen. Aus den im 
Stiftsarchiv von Seitenstetten erhaltenen Akten, 
den verschiedenen Memoranden, eingeholten Gut- 
achten von Sachverständigen und anderen Doku- 
menten läßt sich die Entwicklung, die zu dem 
Prozeß führte, und der Hergang der Verhandlung 
selbst ziemlich genau rekonstruieren. 
Allem Anschein nach begannen die Schwierigkeiten 
damit, daß der Bauherr befürchtete, die Kosten 
könnten sich im Verlauf der Arbeit noch beträchtlich 
erhöhen. Er hatte in dieser Hinsicht bereits einmal 
bittere Erfahrungen machen müssen, denn „in 
Maria Taferl ist der Uberschlag auf 50.000 fl. 
gemacht worden, hernach ist er auf 92.000 H. 
kommen, welches ich nicht zahlen kunte", 
schreibt der Abt in diesem Zusammenhang. Es 
schien ihm verdächtig, daß Hefele den Altar nicht 
selbst auszuführen gedachte, sondern die einzelnen 
Teilarbeiten an andere Künstler vergab. XlVahr- 
scheinlich glaubte er daraus die Möglichkeit einer 
späteren Verteuerung ableiten zu können. Außer- 
dem hatte Abt Dominikus auch an Hefcles Entwurf 
allerlei auszusetzen und ging schließlich so weit, 
daß er an den künstlerischen Fähigkeiten seines 
Architekten zu zweifeln anfing und das gute Ge- 
lingen des Unternehmens in Frage gestellt sah. 
Um beurteilen zu können, ob die Bedenken des 
Abtes zu Recht bestanden und Hefeles Projekt 
tatsächlich als fehlerhaft und undurchführbar zu 
gelten hatte, war jedoch die Kenntnis des Maß- 
stabes unerläßlich. Diesen wußte natürlich bloß der 
planende und leitende Architekt Hefele allein und 
mußte unter den gegebenen Umständen dessen 
Bekanntgabe als unannehmbare Zumutung empfin- 
den: „Was aber den Maßstab anbetrifft, so beharre 
ich, daß ich selben so lang nicht aus handen zu 
lassen jemahlen gehalten bin, bis auch nicht von 
Gegenseit mit der Kontrakt zugehalten wird", 
schreibt er später in seinem Memorandum an das 
Gericht. 
So zogen sich die Streitigkeiten bis in den Spätherbst 
des Jahres 1751 hin und waren inzwischen bereits 
zum Wiener Stadtgespräch geworden. In einem 
Brief aus Wien vom 24. November 1751 „um 12 Uhr 
bei der Nacht" schreibt Pater Joseph Schaukegl 
(Konventuale von Seitenstetten) an Pater Gerardus 
nach Sonntagberg: „ln allen Kaffee- und Bier- 
häusern geht die red von den Altar und nennt ihm 
überall dass Castrum doloris 2) von Sonntagberg, 
ich habs mit meinen ohren gehöret von einer 
Persohn die mich nicht gekennet." A- Diese Be- 
merkung ist kulturhistorisch interessant, geht daraus 
doch die starke Anteilnahme breiter Kreise der 
Wiener Bevölkerung an einem künstlerischen 
Ereignis hervor. 
Es blieb schließlich keine andere Möglichkeit 
mehr, als durch einen gerichtlichen Schiedsspruch 
dem Streit ein Ende zu bereiten, wollte man die 
Ausführung des so wichtigen Vorhabens nicht 
noch mehr verzögern. Am 11. Dezember 1751
	        
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