eich, das habsburgische Istrien. Das
ltnis Ferdinands von Tirol zu seinem
ichen Bruder war nicht besonders gut,
ieshalb, weil Ferdinand lange Jahre der
ig ihres Vaters gewesen war. Dagegen
sich Maximilian II. und der um soviel
e Karl von lnnerösterreich herzlich
n - und Max hat diesem 1571 in Wien
wahrlich fürstliche Hochzeit mit Maria
ayern ermöglicht. Max und Karl haben
einen, trefTsicheren Geschmack ihres
besessen, während Ferdinand von Tirol
irstlicher Sammler war, dem wir die
urig ganz einmaliger Kostbarkeiten ver-
1.
zu Lebzeiten Kaiser Ferdinands I. kam
zog Karl in seine Länder, um hier die
ldigung entgegenzunehmen. Nach dem
seines Vaters hat er sich nur zögernd
zm Gedanken vertraut gemacht, daß er
ach Graz müsse. Die Verwaltung, vor
lie der landesfürstlichen Finanzen, sowie
bwehrkampf gegen den Erb- und Erz-
des christlichen Namens, die Türken,
en jedoch Karl sehr bald, seine Residenz
tz aufzuschlagen i und damit beginnt
Siährige Blütezeit, die sich zwar nicht
er gleichzeitigen Blüte an den Höfen
scher Renaissancefürsten vergleichen
)azu fehlte es Karl an Geld, das er für
rteidigung der Grenzen, für den Ausbau
stung Karlstadt, für die Befestigung der
Fürstlichen Städte, wie Radkersburg und
verwenden mußte. Trotzdem aber war
in glänzender Renaissancefürst. Er, der
ustschloß Karlau mit hundert wertvollen
ler Gohelins schmückte, hat die be-
idsten Musiker seiner Zeit
'länder, dann Venetianer i an seinen
erufen, hat die Grazer Universität ge-
:t, den wichtigsten Faktor der geistigen
issenschaftlichen Entwicklung der Steier-
m den letzten 400 Jahren. Karls Biblio-
gehürt nach Inhalt und Schönheit der
ide zu den bedeutendsten der Zeit.
oft behauptet worden, daß [Erzherzog
in weicher Landesfürst gewesen sci, dali
:ine Gemahlin, Maria, Tochter Herzog
'hts V. von Bayern, ihn nach 1571 he-
t habe, vor allem in Religionsfragcn
harten Kurs zu steuern. Wer dies he-
't, kennt die Geschichte iener Tage nicht.
vor seiner Vermählung hat er die Grazer
:nmissi0n begründet, hatte er sich da-
gewehrt, ein angemalter oder papierener
sfürst zu sein. Er war durchdrungen
er landesfürstlichen Würde und Hoheit.
er verschiedentlich nachgab, so deshalb,
lie steirischen Stände das Recht der
bewilligung besaßen und Karl dringend
für die Landesdefension benötigte. Die
- zuerst
protestantischen Stände haben die Zwangs-
lage des Landesfürsten weidlich ausgenützt, und
es ging nicht ganz zu Unrecht der Spruch,
der Türke sei der Protestanten Glück.
Nach dem Letzten Willen Kaiser Ferdinands l.
sollte trotz der Teilung unter seinen Söhnen
die Einheit des Hauses gewahrt bleiben.
Bündnisse, Angrirfskriege und Gehietsabtre-
tungen sollten nur auf Grund eines Über-
einkummens zwischen allen regierenden Agna-
ten erfolgen. Die Lauheit und die geringe
linergie, welche Maximilian lI. und Rudolf ll.
in der Abwehr des Erbfeindes zeigten, die
Erkenntnis der innerösterreichischen Stände,
daß sie zum Schutze gegen den furchtbaren
Gegner fast ausschließlich auf ihre eigene
Kraft angewiesen seien, zwang sie, die Initia-
tive zu ergreifen. Mit der gänzlichen Über-
nahme der Kriegsverwaltung an der win-
dischen und kroatischen Grenze beginnt das
eigentliche große Heldenzeitalter der Steier-
mark. Trotz aller formellen Betonung der
kaiserlichen Oberhoheit gelangte mit der
Errichtung des Grazer Hofkriegsrates das
Kriegs- und Grenzwescn an den Beherrscher
die Stände Innerösterreichs. Die im
Testament Ferdinands l. geforderte Einheit-
lichkeit des Hauses Österreich war bald nur
mehr ein frommer Wunsch. Erzherzog Karl
sah sich trotz seiner Stellung im Rahmen der
habsburgischen Hausmacht gegenüber Kaiser
und Reich prinzipiell als selbständiger Landes-
fürst an. Die Zentralstellen in Wien galten
nur mehr für Nieder- und Oberösterreich.
Nach 1564 beginnt die Auflösung der habs-
burgischen Monarchie in drei einander völlig
fremd gegenüberstehende Staatswesen 7
eine Entwicklung, die unaufhaltsam weiten
geschritten wäre, hätte sie nicht die zufällige
Restringierung des llauses auf die steirische
Linie 1619 abgeschnitten. Unter diesem Ge-
sichtspunkte ist es von Bedeutung, daß die
innerösterreichischen Länder von Erzherzog
Karl durch einen zentralen Behördenapparat
fest umklammert wurden. Es ist nur eine
leere Formel, daß die Länder und Behörden
Erzherzog Karls auch fernerhin ofHziell als
,,niederüsterreichische" bezeichnet werden, daß
erst um 1600 im Amtsgebrauch die Bezeich-
nung ,Jnncröstcrreichische" nachweisbar ist.
7
und