MAK

Volltext: Alte und Moderne Kunst X (1965 / Heft 79)

Fritz judtrnann 
Seit Anfang des 19. jahrhunderts wurden vom 
Obersthofmcisteramt des kaiserlichen Hofes in 
Wien die Titel „k. k. Hoflieferant" und „k. k. 
Kamrnerliefterant" - ab 1889 k. u. k. - ohne Ein- 
hebung einer Taxe verliehen, bis im jahre 1877 
der damalige 1. Obersthofmeister St. Majestät des 
Kaisers Franz Joseph l., k. k. wirklicher geheimer 
Rat und Kämmerer Feldmarschall-Leutnant Con- 
stantin Prinz zu Hohenlohe-Sthillingjürrt, am 16. Mai 
des Jahres 1877 „treugehorranut einen allerunter- 
thänlguen Vortrag betrefend die Einführung einer Taxe 
für die Verleihung de: Hqftilelr" hielt, der für das 
im jahre 1864 gegründete Kunugenlerbernuutim von 
größter Bedeutung War! 
Der dem Kaiser in der althergebrachten schrift- 
lichen Form vorgelegte Vortrag hat folgenden 
Wortlaut: 
Allergnädigster Herr! 
Mit Beziehung auf die mir von Euerer Majestät 
mündlich ertheilte allergnädigste Ermächtigung 
erlaube ich mir nunmehr, da die erforderlichen 
Vereinbarungen mit den betheiligtcn Ministerien 
getroffen sind, meinen allerunterthänigsten An- 
trag auf Einführung einer Taxe für die Verleihung 
des Hoftitels ehrfurchtsvoll einzubringen. 
Wie ich Euerer Majestät bereits mündlich aller- 
unterthänigst vorgetragen habe, soll mit der be- 
absichtigtcn Einführung einerseits der in letzter 
Zeit beträchtlich gestiegene Andrang von Be- 
werbern um den Hoftitel eingeschränkt, anderseits 
die heimische Industrie, und zwar zunärhrt, durrh 
Vermittlung der Kumtgewerberehule, da: Kumtgewerbe, 
nlelrhe: vor allern der Hilfe bedarf, unterrtützt irerden. 
lch habe demnach im Einvernehmen mit dem 
Minister für Cultus und Unterricht, welchem die 
Kunstgewerbeschule untersteht, und mit dem 
ungarischen Ministerium, in Ansehung der Hof- 
titel-Bewerber aus Ungarn, das nachstehende 
Regulativ entworfen, und erlaube mir dasselbe 
der allerunterthänigsten Genehmigung zu unter- 
breiten. 
1.) Für die Verleihung des Hoftitels wird eine 
'l'axe eingehoben. 
2.) Die Taxe beträgt zweihundertfünfzig Gulden, 
gleichgiltig, ob die Verleihung an einen 
Einzelnen, oder an mehrere Theilhaber einer 
Gesellschaftsfirma erfolgt. Für die Verleihung 
an einen neu eintretenden Gesellschafter, auf 
welchen der Hoftitel ausgedehnt werden 
will, ist der halbe Taxbetrag zu entrichten. 
3.) Von Seiten der Bewerber von den im Reichs- 
rathe vertretenen Königreichen und Ländern, 
oder aus dem Auslande sind, sobald ihnen 
die Geneigtheit, ihrem Gesuche zu will- 
fahren, intimiert sein wird, die Taxbetrage bei 
der Direktion de: önterreiehinrhen MuJ-eurn: für 
Kunlt und Indwtrie einznzahlen. 
4.) Die:e Taxen :ind zunäihn der Hebung de: Kann- 
geiverbe: gewidmet in der Art, daß den Xehülern 
der Kunrtgenlerberehule in Wien narh Maßgabe der 
eingehenden Beträge und rnit Rüekricht auf die 
Intereuen gewerblieher Entwirkhmg Butellurigen 
zugehen werden. 
5.) Die Direktion de: änerreielriurben Mumien: wird 
diufall: aigf Grund eine: von den: Außiehnrathe 
der Kumtgewerbeuhule eingeholten Votum: ihre 
Anträge an da: Oberrlhofrneüterarnt zu :tellen 
haben. 
6.) A1: Direktive für diue Anträge hat zu gelten: 
a) daß die Aufträge zur Hentellung launrt- 
indurtrieller Gegemtände von den reifmn 
Xrhülern der Kumtgewerbuehule unter Uitung 
ihrer Profenoren aurgeführt werden mümn. 
b) daß bei Zutheilung rolrher Auftrage alle Fath- 
nhulen und Atelier: der Kumlgewerbeuhule 
gleiehrnaßige BerÄekJirhtJgung finden mümen, und 
zwar in der Art, daß, fall: in einem jahre die 
gemrnte verfügbare Xumrne durtb einen oder 
mehrere Arefträge an eine Farhnhule in An- 
.rprueh genommen wurde, irn daraujfolgenden 
jahre wieder andere Farhnhulen Auftrage zu 
erhalten haben. 
20 
DER „l-lOFTITELTAXFONDS" UND DAS KUNSTGEWERBEMUSEUM 
Dem Verfasser ist es eine Hcrzcnspllichl, Herrn Staatsarehivar Dr. Hans Wagner und drnr Herrn Kustos Dr. Franz Windisch- 
Graelz für die mühevolle Unterstützung der Forschungen 1m Haus-. Hof- und Staatsarchiv und im Museum tllr nngewundtu 
Kunst den verbindlichsttn Dank auszusprechen. 
c) daß die Aufgaben rnil Rürkrirhl eineruit: auf die 
Hiihe de: verfügbaren Geldbetrageganderuril: auf 
die jeweiligen Beditrfnime der Kunttindtertrie und 
die Intere::en der Kumtgvwerbeuhule gewählt zuer- 
den nuiuen. 
7.) Die mlrherarl erzeugten Gegeurtände haben die 
Berlirnrnung, bfentlieben Kunrtanrtaltezi, Admeezi 
oder Xehulen zum Geuhenk gemacht, oder :vn:t 
zum Vortheile der lndurtrie verwendet zu ußerden, 
in welcher Hintirht dern Obenthofrneüterarnte da: 
au::rbließ'lirhe V erfügungueeht ziuteht. 
8.) Dern Obenthofmeinerarnle bleibt e: aurh vorbe- 
halten, die jeweilig verfügbaren Mittel ganz oder 
theiluleire zu Auftragen an andere, außerhalb der 
Kunrtgezverbenhule :tehende Indmtrielle, unter U - 
rtänden aurh zu Geldunterrtützungen an mlrhe, zu 
Reirertipendien und dergleiehen zu verwenden. 
9.) Was die von Bewerbern aus den zur ungari- 
schen Krone gehörigen Ländern eingehenden 
Taxen anbelangt, so sind diese bei dem 
Präsidium des ungarischen Handelsministe- 
riums in Budapest cinzuzahlen und nach 
dessen Ermessen für das dortige Gewerbe- 
museum zu verwenden. 
10.) Nur in ganz besonderen Fällen und mit aus- 
drücklicher allerhöchster Ermächtigung kann 
eine Verleihung des Hoftitels mit Nachsicht 
der Taxen erfolgen. 
indem ich das Einverständnis der genannten 
Ministerien, zu der beabsichtigten Maßregel er- 
weisenden Schriftstücke ehrerbietigst vorlcge, 
erlaube ich mir zu bemerken, daß im Falle der 
allergnädigsten Genehmigung meiner Anträge 
durch Euere Majestät die Einführung von Taxen 
für den Hoftitel sofort ins Leben zu treten hätte 
und das Regulativ in angemessener Weise zu 
veröffentlichen wäre. 
lrlohenlohe 
Fmlt. 
Bereits am 19. Mai 1877 setzt der Kaiser seine 
Unterschrift unter die auf der letzten Seite des 
Vortrages durch einen Schreiber eingetragene 
„Allerhöehtte Enlnhliefiung" mit folgendem Wort- 
laut: 
„leh genebmige die Einführung von Taxen für die 
Verleihung de: Hoftitel: und da: dafiir beantragte 
Regulativ." 
Wien, arn 19. Mai 1877 Franz Joseph 
lm Akt des Obersthofmeisteramtes (Haus-, llof- 
und Staatsarchiv, Archiv des Obersthofmeister- 
amtes, Sonderreihe, Signatur: OMeA, SR 12]6- 
1877) liegt der vielfach geänderte und gestrichene 
Entwurf für den a. u. Vortrag und das Regulativ, 
der eingangs eine ausführliche und sehr bemerkens- 
werte Begründung der geplanten Maßregel ent- 
hält, die jedoch nicht in den Vortrag aufgenommen 
wurde, hiemit aber dem Dunkel des Archives ent- 
rissen werden soll. 
„Die bekannte Nothlage der lndmtrie, der es nament- 
lich an Bestellungen und Aufträgen gebricht, und 
der Wunsch in dieser Richtung, auch von Seite 
des a. h. Hofes, zu Hilfe zu kommen, haben die 
Idee angeregt, die Verleihung der Hoftitel rnil 'l'a.ven 
zu belegen und die:e der Forderung indrutrieller lntereneu 
zu nlidrnen. 
Abgesehen von den damit verbundenen gemein- 
nützigen Zwecke dürfte sich die Einführung von 
Taxen für den ldoftitel auch als ein vielleicht ganz 
geeignetes Correctiv empfehlen, um die in letzter 
Zeit ganz außerordentlich vermehrten Bewerbun- 
gen um diese Auszeichnung einigermaßen einzu- 
dämmen. Diese Nebenabsicht involviert, daß an 
den Erfolg der geplanten Maßregel in der erst- 
erwähnten Hinsicht keine übcrspanntcn Erwar- 
tungen geknüpft werden. 
Es ist nicht ausgeschlossen, daß der gemein- 
nützige Zweck den Anstoß gibt, dem Fond 
freiwillige Spenden zufließen zu lassen und ihn 
in ausgiebiger Weise wirksam zu gestalten. Die 
eingehenden Taxen allein aber werden bei der 
großen Vorsicht und Rigorosität, welche bei der 
Verleihung des Hoftitels nach wie vor walten 
wird, eine bescheidene Höhe niemals übersteigen. 
Dorh auch mit {Venigcm kann tniter l Vzutanden geniilzt 
werden. 
Das bedingt aber, daß die Wirksamkeit des Fonds 
nicht zu weit ausgedehnt, nicht etwa daran gedacht 
werde, der Industrie im großen und ganzen 
hilfreich unter die Arme greifen zu wollen, sondern 
vielmehr, daß dieselbe auf dasjenige industrielle 
Gebiet beschränkt werde, welches vor allem der 
Hilfe bedarf. Da: i:l da: Kunttgeiverbe. Dierc: Gebiet, 
auf dem in den letzten fahren die überranhendtten und 
erfrrulirhuen Fortuhritte gvntaeht wurden, i:t mehr al: 
ein andere: auf den Luxw: angeniiereei, der die Auftrage 
gibt, nirhl auf da: Beddrfni: und darum Ihul da vor 
allen: Hilfe noth, wenn nirhl die errungenen Fortrehritte 
wieder nhuiinden rollen. 
Die Kumtgevßerbenhulv i:t errichtet worden, um tüchtige 
Arbeiter heranzubildvn; daß ihnen oueh Arbeit ver- 
uhajft, daß angehenden begabten Kunuiildiutriellen von 
Zeit zu Zeit lehrreirhe Aufgaben gulellt und Gelegenheit 
geboten werden könne, ihre luehtigkeit zu erproben und 
die erworbenen KEIlIlltIlJJ8 zu veriverthen, dazu :vll der 
beabuehtigle Fand beitragen." 
Der [Jirektor de: olrterr. Muteunt: für Kunrt und 
Indmtrie, R. v. Eitelberger, beeilt sich, in einem 
Schreiben vom 26. Mai 1877 dem Obersthof- 
tneister seinen Dank auszusprechen. 
Euer Durchlaucht 
erlaube ich mir persönlich den ergebensten Dank 
auszusprechen für die Zuweisung der für die 
Verleihung des leloftitels einkommenden Taxen zu 
Guruten begabter Aehiiler der Kunngenrrrberrbule de: 
änerr. liluxeunn. Da dieJe fa:l atmehließliih Xähire 
von minderbemittelten Gewerbetreibender: :ind, junge 
Leute, wrlehe tirh awrhirken, in da: praktilrvhe kun:t- 
geuierblirhe l .eben einzutreten, :o werden Jvlehe Aufträge 
eine wahre Wohltat rein. Da die Arbeiten nlbrt unter 
der Aufrieht der Profemoren amgefiihrt werden, :o i:t 
wohl kein Zweifel, daß dietelberl gut amgefiihrt und auch 
den Wünrthetz Euer Dnrrhlanrhl entrpreebeix werden. 
Irb zverdu nicht verfehlen umeren Herrn Protektor, 
d'r. Kai:. Hoheit dem durthlauehtignen Erzherzog Rainer 
gleirh naeb xeilzer Ankunft in Wien, von die:er Verfügung 
in Kennlni: zu :etzerl. 
Indern ich zugleich die nöthigen Maßregeln zur 
Durchführung des hohen Auftrages ergreife, 
zeichne ich mit dem Ausdruck tiefster Verehrung 
Euer Durchlaucht 
ergebenster R. v. Eitelberger 
Direktor 
Bereits am 19. juni 1877 teilt Direktor Eitclberger 
dem Ohersthofmeistcr mit, daß in den vier Wochen 
seit Veröffentlichung der Taxpflieht von 1B Finnen 
je 250 und von 4 Finnen je 125 Gulden, ziuarnrnen 
alro 5000 Gulden einbezahlt wurden und beantragt, 
„nach Einholung der Wohlmeinung des Auf- 
sichtsrathcs der Kunstgewerbeschule", folgende 
Zuwendungen für die Ausführung von kunst- 
gewerblichen Gegenständen: 
1.) Einen Kun:t:ehrank, auszuführen von dem 
Professor A. Beyer und den Züglingen Georg 
Sturm und Anton Älichel, Kostenüberschlag 
1200 Gulden. 
2.) Einen Haumltar im Xtjle der deutnhen Renaimanee, 
auszuführen von dem Professor Herdtle, 
Michael Rieser und Friedrich Sturm, bezie- 
hungsweise unter deren Leitung, Kostenüber- 
schlag 1800 Gulden. 
3.) Eine Bronzeuhr und zwei Girandolen, auszuführen 
von dem Assistenten Stefan Schwarz, Kosten- 
überschlag 1600 Gulden. 
Hier sci erwähnt, daß der an erster Stelle genannte 
Kmutrrhrank (Abb. 2) mit der Inventarniemrner H 
( I Holz) 537 und die Bronzeuhr (Abb. 1) rnit der 
Invenlarnurnrner Bronze 555 beute nach irn Mureurn 
vorhanden :ind und als erste Objekte der langen 
Reihe der Fondsaufträge einen Ehrenplatz in der
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.