MAK

Volltext: Alte und Moderne Kunst X (1965 / Heft 79)

:htc dieses Hauses einnehmen. Beide Objek- 
lcn in der Jubiläumsausstellung „100 Jahre 
ichischcs Museum für angewandte Kunst" 
ellt, Kap-Nr. 28 und 367. 
rger teilt in seinem Schreiben weiters noch 
I! sich der Aufsichtsrat bei der Auswahl 
Gegenstände einerseits die Bestimmungen 
gulativs S 6, a, b, c, anderseits den doppelten 
vor Augen gehalten habe, Arbeißen zu 
„welrbe die äslerreirbirrbe Kunrtindurlrie var- 
"aufder närbrten Pariser Weltausstellung ( 18 78 ) 
tiren und naeb deren Xrblzß van dem Aller- 
Hofe zum eigenen Gebraueb oder uiellrirbl zu 
lrzaierken verwendet werden könne". 
wurde ein vorläufiges Programm in der 
tworfen, daß für den Fall weiterer ver- 
zr Mittel auch Aufträge auf dem Gebiete 
Jillcunrt, der deroraliven Malerei elr. ertheilt 
nil dem borbberzigen Gedanken der Widmung 
ine Reibe von Werken gexrbafen werden kbnnleiz, 
ben nur mit Hülfe außerardentlitber Mittel zu 
vnen xind, dann aber aurb der beimiuben Kunst- 
: zur vollen Ebre gereieben werden." 
am 26. Juni 1877 genehmigt das Oberst- 
steramt mit Kanzlcinote die Anträge Eitel- 
, nimmt den V orxrblag, die Gegenstände bei 
rltaurxtellung in Paris anrzurtellen, mit Be- 
vg zur Kenntnir, bemerkt aber dezidiert, 
ne spätere Verwendung zum eigenen Gebraueb 
b. Hafer von vornherein aurgercbloxxen bleibe. 
Ieretbafmeirteramt beballe rieb van Fall zu Fall 
rbezüglirbe Verjiigungen zu treffen, wabei An- 
"r läbl. Direletian willkommen rein wurden". 
esen drei Aufträgen zur Schaffung von 
werken beginnt nun die geniale Idee, die 
ng menschlicher Eitelkeitswünsche durch 
.xe bezahlen zu lassen, die der Unterstützung 
mstgewerbes gewidmet wurde, ihre regen:- 
llurwirkung, die rieb auf ualle 41 jabre, vom 
377 bis Nuvernber 1918 erxlreekte. 
irektor Eitelberger außer Vergebung von 
gen an Schüler auch das selbständige 
gewerbc förderte, beweist ein Äkbreiben, da: 
'0. Dezember 1877 an den Obersthofmeister 
. worin er mitteilt, daß ein Wiener Guld- 
K. 1.. Lustig bei der diesjäbrigen inlernalianalen 
znz in Arnrrerdam den erxlen Prei: für einen 
n Paral erballen babe, welrber in der von Lmng 
ien Verbindung van Galdeinlage und Niella 
t Jei, die allgemeinen Beifall gefixnden babe. 
'oral, als ein im Enlwurf und in der Aurfübrnng 
i neuer, in der Teebnik Jpezijirrb öxlerr. Kunrt- 
'ine.r einbeirnixrben Induilriellen, Jrbeine reibt 
b in dayenige Gebietb zu fallen, welrbe: zu 
der Fund: au: den Haftiteltaacen gewidmet 
sei und dubalb erlaube er xirb den Yortrblag 
ben, den Poral au: den verfügbaren Nlitleln de: 
erwerben zu können." 
r genehmigt das Obcrsthofmeisteramt um- 
l den Antrag am 14. Dezember 1877. 
1en Überblick über die Anzahl der Hoftitcl- 
3er und die Höhe der eingelaufencn 'l'axen 
malten, wurden vorn Verfasser die Indizes 
'chivs des Kunstgewerbcmuseums von 1877 
l9 durchgesehen, wobei jedoch die peinliche 
:kung gemacht wurde, daß mit wenigen 
hmen sämtliche Akten, die im Index unter 
Schlagwort „Haftileltasjfairdf und „Obers!- 
"Ieranit" verzeichnet sind, in den Kartons 
mehr vorhanden sind, sondern systematisch 
ltigst ausgeschieden wurden, ohne daß der 
stc Ilinwcis zu finden wäre, wo sich die 
befinden. Es ist leider zu befürchten, daß 
bereifriger entweder nach dem Ende der 
rchie oder in der NS-Zcit im Archiv gc- 
hat und rärnllirbe Akten uernieblel wurden. 
1 genau geführten Indizes sind wohl in den 
n Jahren die Namen der Iloftitelwerber, 
: die Taxe beim Kunstgewerbemuseum ein- 
t hatten, angeführt, jedoch die in gewissen 
1den dem Obersthofmeistetamt bzw. dem 
hlamt vorgelegten Abrechnungen über die ein- 
"en Taxen rind verrebwunden. Leider sind auch 
rebiu der Hafzablamln im Ilaur, Haf- und 
zrebiv die Reelmungxbeleg: fast durchwegs ver- 
t worden, so daß eine genaue Erfassung 
der Zahlungen kaum möglich ist. Immerhin ist 
aus den Indizes des Kunstgewcrbcmuseums er- 
sichtlich, daß im jabre 1877 die Taxe von 40 Hef- 
lieferanten eingezahlt wurde, 1878 von 35, 1879 van 
20, 1880 van 24, 1881 van 36, 1882 van 16 Firmen. 
In di ' 'm Jahr ist zufällig eine Abrechnung über 
die einbezahltcn Hoftiteltaxen dem Zugriff des 
Aktenräubers entgangen. (Akl Nr. 172, 196 ex 
1882). Danach waren 
1878 noch vorhanden . . . . . . . . . .. 9944 fl 15 kt 
Dazu kamen 
  
 
 
1879 18 Zahlungen zu . . . . . 250 l-l 4500 H 
2 „ 125 fl 250 fl 
1880 20 „ .. .. 250 ll 5000 H 
4 „ „.....12Sfl 5001i 
1881 34 „ „ 250 n 8500 n 
2 „  ..12sa 250a 
1882 1 „ „ .. .. 250 n 250a 
Insgesamt bis 31. I. 1882. . 29199 fi 15 kt 
Davon ausgegeben . . . . . . . . . . . .. 8375 fl 84 kr 
Bleibt ein Kerl von . . . . . . . . . . . . . . . 20818 jl 31 lzr 
Es standen also, wenn man die damalige höhere 
Kaufkraft des Geldes berücksichtigt, bereits sehr 
ansehnliche Beträge zur Verfügung. 188341885 
fehlt in den Indizes das Verzeichnis der Hoftitel- 
taxen, während im Jahre 1886 wieder 43 Namen 
eingetragen sind. 1887 sind 21 Firmen verzeichnet, 
1888 - 31, 1889 - 25, 1890 - 25, 1891 - 29, 
1892 4 40, 1893 7 49, 1894 - 21, 1895 1 40, 
1896 - 42, 1897 7 52, 1898 - 50, im jabre 1899 
jedoch 159 Namen! Durch a. b. Entxrbliqßung vom 
17. September 1896 war bereits in diesem Jahre 
die Haflitellasw von 250 auf 500 Gulden erböbt 
worden, die aber durch a. b. Bzlrebließurig vom 
9. März 1899 neuerlieb, und zwar aiieder um dar 
Doppelte, nämlirb auf 1000 Gulden gellelgert wurde. 
Zweifellos sollte dadurch der Andrang zum Haf- 
lilel eingurbränkl werden, wie dies bereits im a. u. 
Vertrag imn 1877 betont wurde. Aber diese Ab- 
schteckungstheorie zeugte von geringer pgeba- 
logirrber Iiinxirbl und rechnete nicht mit der 
menxrblirben Eilellzeit. je bäber die 'l'axe, derla Märker 
war der Anreiz, den Haflitel zu erwerben, was aller- 
dings dem Kunstgcwcrbemuseum sehr zugute 
kam, da im jallre 1899 die Bewerberzabl von durrb- 
rrbnitlliel: 40 jäbrlieb aif 159 hinaufschnellte. 
Allerdings sank im nächsten Jahre, 1900, die Zabl 
der Bewerber auf 31, was vermutlich auf die stren- 
gcre Beurteilung der Hoftitclwcrber zurückzu- 
führen sein dürfte. 1901 scheinen jedoch wieder 
51 Namen auf, 1902 - 35, 1903 - 46, 1904 - 37, 
die insgesamt 103 000 Kronen einzahltcn, da in- 
zwischen die Kronenwährung eingeführt worden 
war, so daß die Taxe 2000 Kranen tfatl 1000 Gulden 
betrug. 1905 zabllen 57 Bewerber ein, 1906 7 41, 
1907 - 48, 1908 H93, 1909 -71, 1910 - 66, 
1911 - 75 Firmen. In diesem Jahre erschien nun 
mit allerbiirbrler Enlnbließuilg 1mm 14. November 1911 
ein neuer Regnlaliu betreffend die I Yrleibxing de: Haf- 
litelr. 
Am 29. Oleteber 1911 legte wieder ein „trengebar- 
sannler 1. Oberttbafnieixter", narb Prinz Ilnbenlobr- 
Xebillingrfürxl und Prinz Lieebtenrlein dimnal Alfred 
Fürrl Munlenuoua, einen ,,allernnleribänigrlrßi I brtrag" 
dem gleirbrn Kaiser Franz jorepb l. uar, der berein- 
rar 3-1 jabren den errien Antrag über die Einführung 
van I loftitellaxrrl unterzeirbnet balre. Dieser Vortrag 
ist in der althergebrachten Form verfaßt, jedoch, 
dem technischen Fortschritt der Zeit entsprechend, 
bereits mit Schreibmaschine geschrieben und trägt 
in sehr fortschrittlicher Art der wirtschaftlichen 
Entwicklung Rechnung. Er lautet: 
Allcrgnädigstcr Herr! 
Die fortschreitende Entwicklung des geschäft- 
lichen Lebens, welche sich in einer stetig zu- 
nehmenden Neugründung von gesellschaftlichen 
Unternehmungen, wie Aktiengesellschaften, Ge- 
sellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- 
und Wirtschaftsgenossenschaften und dergleichen, 
beziehungsweise in zahlreichen Umwandlungen 
bereits bestehender Gcschäftsbetriebe in Gesell- 
schaftstirmen der gedachten Art äußert, sowie die 
infolgedessen immer zahlreicher cinlangcnden 
Gesuche derartiger Firmen um die Zuerkennung 
des Ilof- und Kammertitels, von dessen Erwerbung 
sie nach den derzeit geltenden Normen ausge- 
schlossen sind, ließcn mir eine entsprechende 
Abänderung der für die Verleihung des Hof- und 
Kammertitels geltenden Bestimmungen als ein 
unabwcislichcs Bedürfnis erscheinen. 
Ich habe hierüber mit den in Betracht kommenden 
Ministerien, insbesondere mit dem ungarischen 
Ministerpräsidenten und ungarischen Handels- 
tninister das Einvernehmen gepflogen und erlaube 
mir nunmehr 
liuerer Majestät 
in dem chrcrbietigst anvcrwahrten Rcgulativ das 
Produkt der darauf bezüglichen Verhandlungen 
chrfurchtsvollst zu unterbreiten. 
Die Normen dieses Regulativs weichen von den 
bei Verleihung des Hof- und Kammcrtitcls bisher 
beobachteten Grundsätzen im wesentlichen in 
folgenden Punkten ab: 
1.) Der Hof- und Kammertitel, welcher bisher 
nur an die Inhaber von Einzelfirmen und an 
die einzelnen Gesellschafter von offenen Han- 
delsgescllschaften, also nur an physische Per- 
sonen verliehen werden konnte, soll in Hin- 
kunft auch von juridischen Personen, als 
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften 
auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter 
Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- 
schaften und ähnlichen Unternehmungen er- 
worben werden können. (zß 1:) 
2.) Derartigen Gesellschaften wird der Hof- oder 
Kammertitel jedoch nur auf die Dauer von 
10 Jahren verliehen, nach deren Ablauf unter 
den gleichen Voraussetzungen die Verleihung 
erneuert werden kann. (:S 6:) 
3.) Diese Ausdehnung der Verleihung des Hof- 
und Kammertitels auf die großen Gesellschafts- 
betricbe konnte nicht ohne Rückwirkung auf 
die mit Allcrhöcbster Entschließungen vom 
19. Mai 1877, 17. September 1896 und 9. März 
1899 statuicrte Taxpflicht der Iiof- und Kam- 
mertitclbewerber bleiben und ließ es aus 
Billigkeitsgründen notwendig erscheinen, einen 
Modus ausfindig zu machen, um die Höhe 
der Taxe, welche gegenwärtig für jeden Hof- 
bzw. Kammertitelwerbcr 2000 Kronen beträgt, 
in ein entsprechendes Verhältnis zur Aus- 
dehnung und Rentabilität des im konkreten 
Falle in Betracht kommenden Geschäfts- 
bctriebes zu bringen. 
Dies wurde durch die Aufnahme der Bestim- 
mung erreicht, daß bei Berechnung der im 
einzelnen Falle zu entrichtenden Taxe auf den 
durchschnittlichen Jahrcsreinertrag beziehungs- 
weise die durchschnittliche Jahres-Erwerb- 
stcuerleistung der betretfcndcn Firma eine 
bestimmte Rücksicht zu nehmen sei. (zß 10:) 
4.) Hinsichtlich der VÜappcnführung war die bis- 
hcrigc tatsächliche Übung die, daß sich die 
Inhaber des Iloftitels wie auch die des Hof- 
und Kammcrtitels in den im Reichsrate ver- 
tretenen Kiinigreichcn und Ländern des Aller- 
hiichsten Wappens 
Fuerer Majestät 
oder des kaiserlichen Adlers, jene in den 
Ländern der ungarischen Krone des ungari- 
schen Staatswappens, manche aber auch beider 
Wappen gleichzeitig bedienten. 
In diesem Belange statuiert nun das neue 
Regulativ, daß die Inhaber des Hoftitels be- 
rechtigt sind, sich bei ihrer Firma des kaiser- 
lichen Adlers und des Wappens der Länder 
der heiligen ungarischen Krone in einer der 
Parität entsprechenden Darstellung auf ge- 
sonderten Wappenschildern zu bedienen, 
(zß 4:) wogegen den Kammertitel-lnhabern 
das Recht zustehe, das Allcrhöchste Wappen 
Euerer Majestät 
zu führen. (zß 24:) 
5.) Der Kammertitel, welcher nach der gegen- 
wärtigen Übung nur jenen Personen verliehen 
wird, welche auch bereits den Hoftitel besitzen, 
soll nunmehr unabhängig von dem Hoftitel, 
falls nur die Voraussetzungen für die Ver- 
leihung des letzteren vorliegen, erworben 
werden können. (ß 22:) 
In allem übrigen haben in dem Regulativ nur die 
bisher beobachteten und bewährten Grundsätze 
ihre Präzisierung gefunden. 
21
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.