MAK

Volltext: Alte und Moderne Kunst X (1965 / Heft 79)

Ich erlaube mir sohin 
Euerer Majestät 
in tiefster Ehrfurcht das neue Regulativ betreffend 
die Verleihung des Hoftitels und des Kammcrtitcls, 
die hiefür zu erlegenden Taxen, das Erlöschen 
und die Entziehung dieser Titel, ferner die Ver- 
wendung der Taxen in Österreich und in Ungarn 
mit der allerunterthänigsten Bitte zu unterbreiten, 
Euere Majestät 
geruhen dasselbe allergnüdigst zu genehmigen. 
Monteuuovo 
m. p. 
Mit allrrhörhrlrr Entuhliefiung vom 1-1. November 1911 
genehmigt der Kaiser den Antrag des Obersthof- 
meisters, wodurch wieder ein neues und letztes 
Kapitel des Hoftiteltaxfonds beginnt. lm Akte des 
Obcrsthofmcisteramtes (Haus-, Hof- und Staats- 
archiv, Archiv des Obersthofmeisteramtcs, Son- 
derreihe, Signatur: OMeA, SR 169, l2l7-l9ll. 
Zl 13159) erliegt das genannte Regulatir, al: 
Bronhiire gedruekt, das 21 Xeiten umfaßt und in 
3 Abuhnitte gegliedert i.rt. Der I. Abuhnitt behandelt 
in den f} 1-14 die Verleihung de: Hofliteh, der 
II. Abnhnitt regelt in den f} 15 -20 die Verwendung 
der Hoftiteltaxen in der ölrterreirhkehen Reiehrhälfte, 
während der f 21 die Verwendung in Ungarn be- 
handelt. Der III. llbuhnitt regelt über die Verleihung 
de: Kammertitel: in den f} 22-30. 
Die Höhe der 'I'a.x'e betrug für eine Einzelperson 
wie bisher 2000 Kronen, wurde für eine Gerellrrhaß 
mit 8000 Kronen futguetgt, konnte jedoch bis 
höchstens 25000 Kronen steigen. 
Die Ikaxe, die reit 18 77 :tel: direkt an da: Kund- 
gewerbenlunnnl eingubegahlen war, mußte nunmehr 
nach 5? 12 heim Hafgahlamt erlegt werden, das die 
Hälfte an die Kaue de: k. k. ärterr. Mureum: für 
Kunrl und Indu:trie in lVien überwin, ferner von 
jeder 'l'axe, welche von Bewerbern, deren Haupt- 
niederlassung sich im Auslande befand, die Hälfte 
an die königlich ungarische Staatskasse und ein 
Viertel an die Ka::e de: Muuum: abfübrle. 
Im II. Ab:rhnitt über die Vernlenduug der Hoftitel- 
faxen in Örterreirh wurde in f 15 bestimmt, daß 
die dem Kunstgewerbemuseum zufließenden Be- 
träge „(ur Färderulzg aller Zweige de: Kurutgewerbe: 
gewidmet sind". 
„In errter Linie :ollen Kunnllandwerker, welche be- 
mndere Geuhirklirhktit und Talent an den Tag legen, 
Untentütgung ßnden dureh Verleihung von Rein- 
nipendien, dureh Erteilung von Auftragen und Ge- 
währung von Vorrrhüuen zur Hentellnng kunJt- 
gewerblirher Objekte und durrh Zuwendung von Geld- 
beträgen {um Zwerke der Etablierung :elb:ta'ndiger 
Kunugewerbebetrirbe. 
In {weiter Linie mllen die von den au: affentlirhen 
Mitteln erhaltenen Muuen der im Reiclurat vertretenen 
Kiinigreirhe und Länder angertrebten, auf die Ent- 
wicklung de: Kunngewerbe: abgielenden Zweeke eine 
Förderung erfahren. 
In dritter Linie rind auf die Altenverwrgung kun:t- 
gewerblirhrr Handwerker gerirhtete Butrebungen durch 
Beiträge zu unternütgen." 
Aus obigen Bestimmungen ist ersichtlich, daß die 
ursprünglich hauptsächlich für Schülerarbeiten der 
Kunstgewerbeschule gedachte Verwendung der 
Taxen nunmehr wesentlich erweitert und mehr 
aufclie Unterstützung von Kunsthandwerkern und 
Museen erweitert wurde. In f 17 heißt e: weiter, 
daß „die für Kerhnung de: Hoftiteltaaqfond: beitellten 
kunngeußerblirben Objekte, nzwie mlrhe, {u deren 
Hentellung liorrrhüue geleinet wurden, in da: Eigentum 
de: Fond: übergehen und zu GunJten de: Fand: {n 
veräußern und". 
In f 18 „Förderung der Kun: " wird nun bestimmt, 
daß die beim k. k. Hafgahlamt verbleibenden Teil- 
beträge der dort einfließenden Hoftileltaxen - narh 
f 12 wurde ja nur die Hälfte an da: Kunrtgewerbe- 
muuum abgeführt f einen Fond: bilden sollen, der 
bestimmt ist 
1.) „zur Förderung der Kun:t durrh Geaiäbrung van 
Gelduntervtiitguugen und Reinxtipendien {um 
Zwecke der Airrbildung nvebramer Kunrtler, durch 
die Bertellitng und den Ankauf von Werken der 
bildenden Künrle, dann durrh die Gewährung van 
Prei:en bei Konkurrengen für da: Zlulandekommen 
rolrher ll"erke für ofentlirhe Zwecke. 
22 
2.) Zur Imtandutgung hervorragender kuruthiuarinher 
Denkmäler de: Ha u. 
3.) Zur Llnterrtütguag der auf die Alterrverrorgung der 
Arbeiter von kunJt- und kunrtgewerblirherx Betrieben 
gerirhteten Bertrebungen". 
In f 20 wird benimmt, daß die au: den Mitteln de: 
Hoftiteltaxfond: erworbenen Kumtabjekte Eigentum de: 
Fand: bilden und, fall: tie nirht zu Minen Gun:ten 
veräußert werden, ofentlirben Kunnamtalten, Mumien 
oder Srhulen {u iiberlauen :ind, worüber da: Oben!- 
hqfmeinerarnt {u entrrheiden hat. 
Der lll. Abschnitt des neuen Regulativs regelt die 
Verleihung des Kammertitels und bestimmt, daß 
die Kammertiteltaxen in gleicher Höhe wie die 
Hoftiteltaxen beim Hofzahlamt zu erlegen seien 
und dem Hofpensionsfonds zufließen sollen. 
Hier sei erwähnt, daß die Lieferung von Waren 
an den Hof nicht unbedingt Voraussetzung für 
Verleihung des Hoftitels war, während der Kam- 
merliefetantentitel wohl nur an tatsächliche Liefe- 
ranten an den Hofstab des Kaisers oder der En- 
herzögc, „Kammer" genannt, verliehen wurde. 
Vor der Verleihung wurde die Art des Betriebes, 
der Umfang der Geschäfte, die Solidität und die 
„Etablierung" der Firma durch Einholung von 
Auskünften bei der zuständigen Handelskammer, 
der Leumund durch Anfrage bei der Polizei 
sorgfältig überprüft, wodurch der Hoftitel mit 
Recht sehr begehrt war, da das Firmenuhild mit 
dem kainrlirhen Wappen und der Aufuhrift k. u. k. 
Hoflieferant der augenfällige Bewei: war, daß e: :irh 
um eine angerehene und mlide Firma handelte, denn 
bei der geringsten geschäftlichen Schwierigkeit, 
von einem „Canrour:" gar nicht zu reden, wurde 
der Hoftitel sofort entzogen. S0 wurde, wie aus 
den Akten des Ohersthofmeisteramtes hervorgeht, 
einer großen Firma in Salzburg der lloftitel nicht 
bewilligt, da diese, wie aus der eingeholten Aus- 
kunft der Handelskammer hervorging, sich hie 
und da in kleinen Geldschwierigkciten befand! 
So streng waren die Gebräuche! Es kamen aber 
auch tragikaminhe Fälle vor. Im jabre 1850, nach 
Niederschlagung der Revolution von 18-18, wurden 
von „palrioli:rhen" Gewerbetreibenden Anzeigen cr- 
stattet, daß die Besitzer von drei Firmen, welchen 
crst kurz vor der Revolution der Hoftitel verliehen 
worden war, sich in den Märztagen 1848 als 
radikale Revuluzzer gebärdet hatten, insbesondere 
der Hof-Galanteriewarenhändler Girardet, dem 
vorgeworfen wurde, er habe ölfentlich die schwarz- 
gelbe Kokarde der Bürgergarde von seinem 
Tschako abgerissen und diese mit Füßen getreten, 
sei dann nur mit einem verwegenen „Kalabreser" 
aufgetreten, habe wüste Schmähreden gegen die 
Regierung geführt usw. Im Akt (Haus-, Hof- und 
Staatsarchiv, OMeA 1212-1850) erliegen die Proto- 
kolle über ein Dutzend Zeugenvcrhöre, wobei es 
jedoch immer wieder heißt, die Zeugen hätten 
wohl von dem ominösen Abreißen der Kokardc 
gehört, dies aber nicht selbst gesehen, so daß von 
einer Bestrafung Abstand genommen wurde, aber 
allen drei Firmen die Hoftitcldekrete abgenommen 
wurden, die nun traurig im Akte schlummern. 
Nun aber zurück zum Hoftiteltaxftmdsl Durch das 
neue Regulativ von 1911 wurde, wie ersichtlich, der 
Umfang der Kunrtfdrderung durrh Srhaßung eine: 
eigenen Kunrtfond: werenllirh erweitert. Inzwischen war 
ja auch in der Kunst selbst die Zeit nicht still- 
gcstanden. lVien Jtand ja um die jahrhundertwevzde 
an der Xpitge der modernen Kumtentwirklung, es ent- 
stand der jugendrtil und die „IegeuioW, wodurch 
naturgemäß das Kunntgewerbemzueunz wuentlirh be- 
einflußt wurde. 
Am 1. Auguu 1896 wurde der Hofrat Arthur von 
Seala zum Direktor, Dr. Eduard Leinhing {um 
Vivdirektar de: Munum: ernannt. Direktor Scala 
brachte einen neuen Zug in die Führung des 
Museums. Er war Herausgeber der Zeitschrift 
„Da: Handelrmmeum", des Organs der gleich- 
namigen Institution, das die Aufgabe hatte, die 
wirtschaftlichen Beziehungen der Monarchie zum 
Ausland: zu fördern und durch Ankauf von 
mustergültigen Waren und Kunstgegenständcn im 
Auslande, die der heimischen Kunstindustrie als 
Mustermodelle zur Verfügung gestellt wurden, 
neue Impulse zu geben, entsprechend unserem 
heutigen Wirtschaftsförderungsinstitut. 
Scala verwertete nun seine langjährig: 
hungen, die er sich im Dienste des Ha 
seums im ln- und Auslande erworbr 
rehr gerrhirkt in: Inlerene de: Kuiutgewer. 
{um Ankaufe zahlreicher Möbel au: Englau 
reirh und anderen Xtaaten und kannte a 
2039 Objekte, darunter Möbel, Gla:, Brangen 
u:w., vom Handelunweum erwerben, nachdem 
Munermadelle fiir Klamthandwerker ihre A 
füllt hallen und über deren Srhirkrale norh 
rprarhen werden :all. 
Direktor Scala verwendete den lloftit 
auch zur Dotierung von Wettbewerben; 
sich in der vorn Kunstgevverbemuseurt 
gegebenen Monatsschrift „Kunst und Kt 
Werk", die als Ersatz für die früher ersc 
„Mitteilungen des üsterr. Museums für K 
Industrie" ab 1898 in der Kunstwelt ein 
tigcn Platz einnahm, im 2. Jahrgang 1899,.' 
die Verlautbarung für das „2. Preisaus! 
für Entwürfe von kunstgewerblichen 
mit Preisen aus dem lloftiteltaxfonds". 
1. Einrichtung für das Wohnzimmer e 
heirateten Arbeiters. Herstellungspi 
300 Kr. inkl. Waschsetvice nicht übers 
1. Preis 2000 Kr., 2. Preis 800 Kr. 
2. Porzellan- oder Fayenceservice für ei 
fachen Haushalt (für 2 Personen). 
1. Preis 400 Kr., 2. Preis 150 Kr. 
3. Glasservicc dazu. 
1. Preis 400 Kr., 2. Preis 150 Kr. 
4. Leincn-Damastlfischzeug für 12 Pers 
1. Preis 400 Kr., 2. Preis 150 Kr. 
Bemerkenswert in der Ausschreibung ist 
tonung der sozialen Probleme der Arbeii 
da naturgemäß die Möbelkonfektirwn den t 
Bedürfnissen eines Arbeiterhaushaltes r 
nügend entgegcnkatn, sondern mit falsche 
aufwartete. 
Das in der Ausstellung „Wien um 1' 
Kunstgewerbe-Sektur im Künstlerhaus au: 
Speisezimmer von Arch. Otto Wytrlik 
ebenfalls von einem Wettbewerb. 
Am 3. Mai 1901 richtete Direktor Scala Cil 
ben an das Obersthofmeisteramt, worin 
Vorschlag machte, die Einkünfte des 
gewerbemuseums aus der Hoftiteltaxe z 
und zwar einen Teil wie bisher dern rr 
Schaden heimischer Künstler und Ku 
werker zu widmen, einen anderen Tei 
„für die I-Ierrtellulzg tadellwer Copien nac' 
ragenden Objekten, vor allem lllbhel, in au:. 
Mmeen durrh heimirrhe Kumthandaierker zu 
wobei die Miueen in London, Parir, Berlin, 
und Afünrlzerl in: Auge zu jbmw ntären. I1 
vor allem auf Objekte ärterreirhinber Provenie. 
Jirht genommen werden und in Alünrhen, Nür. 
Berlin die bulen Atürke der Tyroler Gothik un. 
ranre, die unreren Äummlurgen fehlten, mpiert 
„Vor vier Jahren habe bereits die Leit 
Kensington Museums in London (heute „ 
and Albert Museum") der Direktion des 
gewerbcmuseutns die Bewilligung CffCl 
Anzahl von Älöbelstückcn aus der Summ 
Museum selbst copiren zu lassen und zu 
Behufe die Etablirung einer provisorische 
statte im Kensingttm-Muscum gestatte 
Londoner Firma besten Rufes habe sie 
erklärt, Teile ihres Ateliers österreichischer 
handwerkern zur Verfügung zu stellen, x 
das österreichische Kunsthandwerk durcl 
im Auslande gefördert würde. Aurh lVei 
der Farhnhulen der Kunrtgewerlzenhule mllter 
die:er Arbeit betheiligen, worauf da: lfrlterrirh: 
riurn beranderen Wert lege und die ennprerhenden 
erteilen würde." 
„Der Anfang mllle in Aliinrhen und London 
werden und an jeden Platz je 4 Tiuhler mit je 
rrhul-llilerkrrleinern enlundrt werden, die b 
Oktober verußeilen mußten; die Geramtartir. 
ungefähr 4n_ so 000 Kronen erfordern, wofür 
heurige ja!" etwa 20,25 000 Kronen entfallen 
Zu den I ailmerx kämen norh die Karten für dir 
da: rMaterial und awländixhe Hilßkrijfte hin 
trotzdem dürften die Copien relativ billig g 
kommen."
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.