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es anblickt, ausspuckt, mit den Fingern eine „Feige" im Sack (Tasche) macht, den Daumen
einzieht, es bekreuzt oder in Kreuzsorm mit Speichel benetzt, mit dem Absud gewisser
Kräuter wäscht, oder indem man das kleine Geschöpf an der Nase zupft, ihm einen
Wolfszahn umhängt, ein Kleidungsstück verkehrt anzieht, an dem rechten Ärmel oder auf
dem Häubchen ein rothes Bändchen aufnäht und dergleichen mehr. Den „Schreck" bannt
man durch umgehängte Schrecksteine, die Fraisen stillt man durch einen unter das Haupt
des Kindes gelegten „Fraisbrief" oder auch durch „Abbeten", doch darf hierbei kein einziges
Wort wiederholt werden. Ist das Kind getauft, so ist es weniger bösen Einflüssen ausgesetzt.
Der Taufgang.
Man wäscht ihm drei, auch neun Tage lang beim Baden das Köpfchen nicht, um das
Chrisam nicht wegzuspülen; erst an dem einen oder dem anderen der genannten Tage wird
dieses „abgebadet" („Chrisambad"). Die getauften Kindlein stehen unter besonderem,
höherem Schutze. Sie lächeln oft im Schlafe, weil die Englein mit ihnen spielen. In ein
Haus, in welchem ein kleines Kind schläft, schlägt der Blitz nicht ein. In manchen Bauern
häusern werden zufolge dieser Meinung bei herannahendem Gewitter die Kinder, zum
wenigsten das kleinste, „schlafen gelegt".
Allerhand Meinungen gelten auch in Betreff der Wöchnerin. Während der
Schwangerschaft soll sie sich vor Allem an nichts „versehen", was auf sie einen ungünstigen
Eindruck machen könnte. — Wenn eine Mutter im Wochenbette stirbt, so kommt sie