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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, 2. Abtheilung: Niederösterreich

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es anblickt, ausspuckt, mit den Fingern eine „Feige" im Sack (Tasche) macht, den Daumen 
einzieht, es bekreuzt oder in Kreuzsorm mit Speichel benetzt, mit dem Absud gewisser 
Kräuter wäscht, oder indem man das kleine Geschöpf an der Nase zupft, ihm einen 
Wolfszahn umhängt, ein Kleidungsstück verkehrt anzieht, an dem rechten Ärmel oder auf 
dem Häubchen ein rothes Bändchen aufnäht und dergleichen mehr. Den „Schreck" bannt 
man durch umgehängte Schrecksteine, die Fraisen stillt man durch einen unter das Haupt 
des Kindes gelegten „Fraisbrief" oder auch durch „Abbeten", doch darf hierbei kein einziges 
Wort wiederholt werden. Ist das Kind getauft, so ist es weniger bösen Einflüssen ausgesetzt. 
Der Taufgang. 
Man wäscht ihm drei, auch neun Tage lang beim Baden das Köpfchen nicht, um das 
Chrisam nicht wegzuspülen; erst an dem einen oder dem anderen der genannten Tage wird 
dieses „abgebadet" („Chrisambad"). Die getauften Kindlein stehen unter besonderem, 
höherem Schutze. Sie lächeln oft im Schlafe, weil die Englein mit ihnen spielen. In ein 
Haus, in welchem ein kleines Kind schläft, schlägt der Blitz nicht ein. In manchen Bauern 
häusern werden zufolge dieser Meinung bei herannahendem Gewitter die Kinder, zum 
wenigsten das kleinste, „schlafen gelegt". 
Allerhand Meinungen gelten auch in Betreff der Wöchnerin. Während der 
Schwangerschaft soll sie sich vor Allem an nichts „versehen", was auf sie einen ungünstigen 
Eindruck machen könnte. — Wenn eine Mutter im Wochenbette stirbt, so kommt sie
	        
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