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Volltext: Alte und Moderne Kunst XIV (1969 / Heft 105)

 
 
NINORITENPLATZ 
PLAN DER STADT WIEN, 
NACH wonmur , 1547 
11:4, QW ä 
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! LAND HAU.) 
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10 
11 
Wim, Landhaus. 1547, nach B. Wolmutl 
Wien. Srandon des Liechtensteixfschen Freihauses und 
des ehemzli en Minorilengartens 
Wien, Lan aus, Stadtplan des Josef Danirl Huber 
10 
 
22 
müssen also l-lanns Puchspaum den „Rat- 
hausentwurf" absprechen, der sicher wie die 
Zeichnung für die Magdalenenkapelle in 
die Zeit zwischen 1460 und 1480 fällt. Ob 
aber Laurenz Spenyng oder dessen Nach- 
folger Simon Ableitner der Urheber des 
„Rathausentwurfes" ist, können wir nicht 
entscheiden. Sicher ist nur, daß ein Detail 
der Nordturmvorhalle des Stephansdomes, 
die ab 1467 im Bau war, auf demselben 
Riß 283 Rgezeichnet ist, auf dem der Erd- 
geschoßgrundriß des Rathauses zu Enden 
ist. Ohne Zweifel ist der Turmhallenriß 
früher zu datieren, da der„Rathausgrundriß" 
sehr betont auf diesen älteren Riß (z. B. 
bei Fensterprofilen) Rücksicht nimmt, da- 
rnit die frühere Zeichnung nicht über- 
schnitten wird. 
Für die stilistische Einordnung des „Rat- 
hausentwurfes" sind auch die schraggestell- 
ten Wappenschildcr in den Mauerblenden 
des Erdgeschosses bemerkenswert. Wir 
finden dieselben wieder beim Aufriß Nr. 287 
des Nordturmes von St. Stephan über der 
Porralvorhalle (bei anderen Turmrissen 
sind diese Wappen senkrecht stehend an- 
geordnetl). Die schrägstehenden Wappen 
sieht man aber auch über den Fenstern des 
Risses 12 einer Kapelle. Dieser wohl etwas 
früher anzusetzende Riß zeigt manche 
stilistische Übereinstimmungen mit dem 
„Rathausriß" Nr. 21. Auffallend ist, daß sich 
auf dem Riß Nr. 220 derselben Kapelle, 
der wohl etwas später anzusetzen ist, auch 
graphische Details des „Rarhausentwurfes" 
- wie das Stricheln der Fensterbankgesimse 
an der oberen Kante - genau entsprechen. 
Ferner kehren sämtliche Maßwerkformen 
der sogenannten Hofkapelle (von links 
nach rechts : 1-3) auch auf den Fenstern 
(1. Obergeschoß) des Fassadenrisses Nr. 21 
(Zählung von links mit I beginnendl) in 
nachfolgender Entsprechung wieder: 1 : I, 
2 z III und 3 : II. 
Bei dieser Sachlage ist es vielleicht von 
Nutzen, auch noch den Grundriß 12 R und 
die Südwand 220 der oben genannten 
Kapelle genauer zu analysieren. 
BAULICHE ANALYSE DER KAPEL- 
LENRISSE 
Grrmdriß 12 R (Abb. 5, 6) 
Der Grundriß zeigt eine dreijochige Ka- 
pelle mit stark eingezogenem Polygon. In 
der Mitte der breiteren Westwand ist ein 
reicher sechseckiger Dachreiter aufgebaut. 
Die Westwand und der nach Süden vor- 
springende westliche Strebepfeiler sind un- 
gegliedert, was darauf hinweist, daß sich 
hier ein Baukörper anschloß. Die Nord- 
wand ist von bedeutender Stärke und nach 
außen ungegliedert. In ihrem östlichen 
Jochfeld ist eine Sakramentsnische mit 
proßliertem Abschluß zu finden. Im west- 
lichen Feld ist eine Tür, deren Profilierung 
nach außen weist. Ob diese Tür zu ebener 
Erde lag oder zu der fast die halbe Raum- 
länge einnehmenden Empore führte, kann 
nach der Art der Zeichnung nicht mit 
Sicherheit gesagt Werden. Nach der Me- 
thodik des Fassadenrisses 21 sind hier 
Schnittebenen, die in verschiedenen Höhen
	        
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