W
e
r
C
A H
ä: "MENÜ
KrkLPolizqij ' '
olni Diul 4.011.
gesims umschlossen nur den vorspringen-
den Teil dieses Pfeilers). Natürlich konnte
es sich nicht um sehr hohe Baukörper
handeln, da sonst die lickbaldachine und
vor allem der scchscckige Dachreiter nicht
mehr recht zur Wirkung gekommen wären.
Fanadenrinre 220 und 12
Diese Risse zeigen einen dreijochigen Kapel-
lenbau mit einem östlich anschließenden
originellen Chörlein. Über allen vier Ecken
des Rechteckraumes sind Baldachine auf-
gebaut, über dem Westgiebel außerdem ein
sechseckiger Dachreiter mit reichster Glie-
derung der Übercckstellung. Dieser Dach-
reiter ist nur auf Riß 12 dargestellt. Die
nach vorn (West) votspringende ECkHale
des Dachreiters ist zunächst durch eine
Konsole abgefangen, unter der noch eine
schmale Lisene bis zum Galeriegesims
herabgeführt ist. Der Westgiebel der Ka-
pelle sollte wohl sichtbar sein, nicht da-
gegen die darunterliegende WandHäche.
Der Dachürst ist nicht eingetragen, aber
sehr leicht zu ergänzen, da rechts vom
Giebel f wohl zum Austragen für die
Anschnitte der Dachreiterfialen - die
Dachneigung angegeben ist. Die Strebe-
pfeiler sind in ganz ähnlicher Form durch
Figurenbaldachinc mit bekrönendem Fialen-
schmuck verziert wie die senkrechten Glie-
derungen im 1. und ZObergesChQB des
Fassadenrisses Nr. 21. Die Dachgalerie ent-
spricht in ihrem Aufbau ebenfalls durch-
aus derjenigen des Fassadenrisses. Ganz
ähnlich sind auch die Überlagerungen der
Spitzbogenfenster durch Kielbogen ausge-
fallen. In jedem Bogenzwickel ist ein
schräggestelltes Wappenschild eingefügt.
Ein weiteres Wappen ist über dem Scheitel
der kleinen Pforte zu sehen, die im west-
lichen Feld in den Raum führt. Der Haupt-
zugang in diese reiche Kapelle dürfte diese
Tür jedoch kaum gewesen sein. Ein auf-
fallendes Symptom ist, claß Weder die
westliche Strebe noch die Westwand unter-
halb des Giebels gegliedert ist. Hier muß
die Kapelle an einem anderen Baukörper
angeschlossen haben.
liegen, in dieselbe Bildebene projiziert -
z. B. die untere Pforte im Südwesten in den
darübcrlicgenden Fensterschnitt.
Auffallend ist, daß keine Wendeltreppe
vom Erdgeschoß zur Empore führt. Wir
müssen uns also den Zugang zu dieser
wohl vom Obergeschoß eines Baukörpers
im Norden (bzw. im Westen?) denken. Daß
wir uns im Westen wie im Norden der
Kapelle Anbauten denken müssen, beweist
die eindeutig in der Zeichnung zu erken-
nende Verlängerung der unteren (süd-
lichen) Begrenzung der Nordwand in
westlicher Richtung. Doch können wir
weder an der Westwand noch an der Nord-
wand weitere Anschlüsse von Querwänden
feststellen. Dies braucht aber durchaus
nicht gegen cinc Annahme von Anschlnß-
mauern zu sprechen, da man beim gotischen
Bauriß wohl die Abschlüsse von Mauern
des dargestellten Bauteils der örtlichen
Situation entsprechend darstellte, nie da-
gegen Mauern anderer Objekte in eine Re-
lation zu einer Neuplanung setzte. Ein
interessantes Symptom ist beim Grundriß
12 R die Tatsache, daß die Nordwestecke
des Bauwerkes nicht geschlossen ist. Die
äußere Linie der Nordwand bricht links
von dem Türgewände vielmehr ganz un-
vermittelt ab. Diese Untersuchung beweist,
daß sich an die Nordseite der Kapelle mit
Sicherheit ein Baukörper mit Zwischen-
wänden anschloß.
Ob hingegen auch im Westen ein Bau-
körper folgte, ist weniger sicher. Dafür
spricht das völlige Fehlen von Gliederun-
gen an der Kapellenwestwand und am süd-
westlichen Strebepfeiler (Sockel und Kaff-
SCHLUSSFOLGERUNG
Die stilistische, zeichentechnische und bau-
technische Analyse dcr „RathausWRisse
21[21 R und 283 R sowie der Kapellenrisse
220 (12) und 12R hat zu dem Ergebnis
geführt, daß auf diesen Rissen bei allen
Details der Gestaltung von Einzelformen
fast völlige Übereinstimmung herrscht.
Ohne Zweifel gehen diese Risse auf den-
selben Zeichner und auf dieselbe Zeit zu-
rück. Die auffallenden Parallelen in der
Gestaltung lassen sogar die Frage als be-
rechtigt erscheinen, 0b die auf diesen Rissen
dargestellten Bauten nicht in irgendeinem
unmittelbaren näheren Zusammenhang stana
den. Beide Bauten haben offene Ansehluß-
stellen: der Fassadenentwurf nach rechts,
der Kapellcnentwurf nach links unterhalb
des Dachgesimses (Vordach?) bzw. an
seiner oberen Seite. An der Rückfront des
Fassadenplangrundrisses führte eine Mauer
23