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Volltext: Alte und Moderne Kunst XVI (1971 / Heft 116)

4 Umvnl Kyukacrl (1s12-1eo1), 
Plünderung e 
den heutigen Forderungen umgekehrt sein 
miißte: die Individualität des Kunstwerkes 
habe zu dominieren. Merkwürdigerweise stellt 
sich aber heraus, daß der unbefangene und un- 
voreingenommene Betrachter dieser Galerie sich 
angenehm berührt dem Reichtum und der Fülle 
überläßt und sich zu keinen Prinzip- und 
Grundsatzerklärungen gedrängt fühlt. Offen- 
kundig ist der Begriff des Reichtums, des Über- 
flusses, der ja zunächst ein außersachlidaer, ein 
nicht ästhetischer ist, in diesem Zusammenhang 
so eng mit dem Begriff des Kunstwerkes ver- 
bunden - und zwar über den Begriff „Kost- 
barkeit" als Mittler -, daß beide zusammen- 
fließen und bruchlos ineinander übergehen. Da- 
her die Zustimmung des Publikums. 
Freilich kann man dieses Experiment eines 
historisierenden Arrangements von Bildern nur 
in nicht zu hohen Räumen, wie eben denjenigen 
der Sekundärgalerie, madien: Hier kann man 
noch die Bilder der obersten Reihe sehen, so wie 
es eben auch in barocken Privatgalerien der 
Fall war. Überdies ist nur in nicht allzu großen 
und zu hohen Räumen die erforderlidie Span- 
nung zwischen dem Betrachter und den ihn 
umgebenden Bilderwanden wirksam, nur dann 
können die Kräfte, die von den Wänden aus- 
gehen, den Betradater erfassen, in ihren Bereich 
einbeziehen. In allzu hohen, weitläufigen Sälen 
hingegen wäre die Soannung. das Gleichgewicht 
behängten Wänden nicht mehr aufrechtzuerhal- 
ten. Die Masse würde als erdriickend empfun- 
den werden. Daß man trotzdem bis zum ersten 
Weltkrieg nicht nur in den riesigen Sälen des 
Kunsthistorischen Museums so gehängt hat, son- 
dern auch in den anderen großen europäischen 
Galerien, wie z. B. im Louvre oder in der 
Pinakothek, kann nicht nur daraus erklärt wer- 
den, daß man eben die traditionelle Form der 
Hängung gedankenlos vom 18. Jahrhundert 
übernommen hat. Es steckt ClOCh wohl mehr da- 
hinter. So hatte z. B. sicher der MEDSCh des 
19. Jahrhunderts oder genauer gesagt der Bür- 
ger, der ja dieses Jahrhundert getragen hat, ein 
noch ungebrochenes und weitaus intensiveres 
Verhältnis zur Kunst, als man es heute hat. 
Diese Haltung ließ ihn die Art der Darbietung 
von Kunstobjekten als sekundär ersdieinen. 
Damit eng im Zusammenhang steht noch ein 
anderer Sadiverhalt. Bei einer monardiischen 
Regierungsordnung ist der Monarch Inhaber der 
Kunstschätze, die er und seine Vorfahren seit 
Generationen gesammelt hatten. Seine Galerie 
ist seine Privatgalerie, die er allerdings - als 
Folge der Aufklärung - eines Tages dem 
Publikum zugänglidi machen wird. In Wien war 
das 1782 der Fall. Was aber die Art der Dar- 
bietung der Kunstobjekte betrifft, und im be- 
sonderen der Gemälde, so ergab sie sich trotz- 
dem immer noch aus ihrer Beziehung zum In-
	        
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