Der Doppelcharakter der Kunst als eines von der empirischen Realität und damit dem gesellschaftlichen
Wirkungszusammenhang sich Absondernden, das doch zugleich in die empirische
Realität und die gesellschaftlichen Wirkungszusammenhänge hineinfällt, kommt unmittelbar an den
ästhetischen Phänomenen zutage. Diese sind beides, ästhetisch und faits sociaux. Sie bedürfen
einer gedoppelten Betrachtung, die so wenig unvermittelt in eins zu setzen ist, wie ästhetische
Autonomie und Kunst als Gesellschaftliches.
(Theodor W. Adorno)
Kunst stößt in der Reflexion auf das, was sie heute ist und sein kann, darauf, daß in ihrem Bereich
die Unterdrückung realer Möglichkeiten von durchaus technischer Relevanz genauso vorhanden ist
und nicht minder sich auswirkt als im gesamtgesellschaftlichen Bereich.
(Michael Scharang)
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Peter Weiermair
Anmerkungen zur
Emanzipation der Kunst
Die „Freiheit" des Künstlers, seine so oft zitierte
und begehrte exemplarische Freiheit, die der
„Bürger der Leistungs- und Konsumgesellschaft"
als den Freiplotz einer nicht unmittelbar zweckgebundenen
Kreativität interpretiert, darüber
hinaus aber noch mit dem Flair des Bohemiens
des T9. Jahrhunderts sowie dessen moralischem
Freiraum versieht, wird zu idealistisch, zu eindimensional
interpretiert. Wenn auch Künstler
selbst denken, „doß der Kunst- und künstlerische
Bereich, also der schöpferische Bereich eines
Menschen, der kreative Bereich, der freiheitliche
sein wird, der freiheitlichste, auch für die Zukunft
(Günther Uecker)", wenn Joseph Beuys in ihr,
der Kunst, eine kreative Koinzidenz naturwissenschaftlicher
und geisteswissenschoftlicher Bereiche
sieht, so ist der Künstler selbst als Produzent,
der seine Ware zu Markt trägt, auf diesen Markt,
auf die Kommunikotions- wie Vermittlungsinstanzen
angewiesen. Der Markt selbst reflektiert
seine Position nicht kritisch, sondern ist eher
daran interessiert, die Bedingungen, die er den
Künstlern stillschweigend auferlegt, die Verflechtungen
ästhetischer Intentionen mit kommerziellen
Absichten und Interessen zu verschleiern. Er
erscheint dienend, ist aber in Wirklichkeit beherrschend.
Er vermittelt nicht nur, sondern beeinflußt.
Er determiniert das, was er vermittelt.
Die Freiheit des künstlerischen Handelns, wenn
man diesen Begriff überhaupt gebrauchen will,
die Verwirklichung bestimmter kreativer Vorstellungen
ist abhängig von den ieweiligen ökonomischen
Bedingungen sowie den soziologischen
Gegebenheiten.
Der Künstler findet sich, wenn er die Öffentlichkeit
mit seinen Werken erreichen will, den Institutionen
des Kulturbetriebs (den Museen,
Kunstvereinen und Kunsthallen) sowie den Galerien
gegenüber. Ermöglichen erstere ihm die
Präsentation seiner Arbeit, die nicht Warencharakter
tragen muß, so sichern ihm letztere die
ökonomische Basis für seine Arbeiten, mit der
gleichzeitigen Auflage, sie als „Ware" zu produzieren.
Die Tatsache der Unvermarktbarkeit eines
Werks, das möglicherweise nur als Konzept,
Prazeß oder Aktion vorhanden ist, bedingt die
„Armut" des Künstlers, es sei denn, er gibt der
an sich unvermarktbaren Arbeit den Anschein
einer Ware oder sucht neue Wege der Veröffentlichung.
Die Möglichkeit des Künstlers, außerhalb des
Marktes der Galerien zu agieren, ist schwierig.
Die Versuche der Selbstorganisationen, genossenschaftlicher
Zusammenarbeit (wie sie etwa die
Gruppe Gironcoli, Brus, Rainer, Pichler, Attersee,
Grünangergasse 12, derzeit praktiziert) sind oft
durch den Egoismus einzelner, welche die Profite
nicht zu teilen gedenken, gefährdet.
Dazu kommt, daß die renommierten Galerien
ihrer Monopolstellung als Verteiler und Vermittler
sicher sind. Der bis dato in Unmündigkeit
gehaltene Künstler soll dies auch weiterhin bleiben.
So wurde die aus den Reihen der Conceptkünstler
kommende Anregung, den bildenden
Künstler am Mehrwert, den der Markt für die
künstlerischen Produkte erreicht, am Profit, zu
beteiligen, den Handel und seine Spannen transparent
zu machen, von den meisten Goleristen
entschieden abgelehnt. Das Siegellaubsche Modell,
der New Yorker Canceptartist Seth Siegellaub
war der Initiator, sähe eine Beteiligung des
Künstlers beim Weiterverkauf sowie bei den