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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

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Zeichenferligkeit, sowohl ornamentaler als auch figuraler Details und fach- 
licher Obiecte nach Vorlagen, ferner die Kenntnis der Projections- und 
Schattenlehre, der Perspective, der allgemeinen Formenlehre und der allge- 
meinen gewerblichen Chemie in dem Ausmaße, wie solche in der allge- 
meinen Abtheilung erworben werden kann. 
Solche Schüler, welche sich zu Manufacturzeichnern ausbilden wollen, 
müssen _vor ihrer Aufnahme in die Architekturschule eine Webeschule mit 
mindestens zweiiährigem Curse mit sehr gutem Erfolge absolvirt haben, 
ferner eine Fertigkeit im Zeichnen und Malen von Blumen nach der Natur 
darthun, und schließlich die Kenntnis der ornamentalen Formenlehre und 
der allgemeinen gewerblichen Chemie, in dem an der allgemeinen Abtheilung 
gelehrten Ausmaße, nachweisen. 
b) Fachschule für Malerei. 
ä. 18. Die Fachschule der malerischen Disciplinen macht den Schüler 
mit den verschiedenen Techniken des Malens, beziehungsweise fachlichen 
Zeichnens vertraut und sucht dessen Farbensinn durch das Studium im 
Malen nach dem Naturmodelle wie anderen zweckdienlich erscheinenden 
Objecten der Natur zu wecken. Sie pflegt die Compositionsübungen in 
Form von Hausaufgaben und monatlichen Clausurarbeiten im Zusammen- 
hange mit dem Studium der classischen Vorbilder ihrer Fächer und schließt, 
sowie die Architekturschule, als Atelier-Unterricht, welcher mit jenem der 
Architekturschule auf gleicher Stufe steht. - 
In dem Atelier-Unterrichte bietet sich den Schülern die Gelegenheit, 
an Aufgaben, die zu pädagogischen Zwecken gestellt werden, oder Auf- 
trägen, welche an die Ateliers gelangen, das Gelernte unter Aufsicht ihres 
Professors practisch in Anwendung zu bringen, um dann, nach Verlassen 
der Anstalt, eines der einschlägigen Fächer mit Erfolg als Beruf wählen 
zu können. 
Die Anwendung der menschlichen Figur, des Thieres, der Pflanze und 
des Ornamentes im Kunstgewerbe für kirchliche und profane Gegenstände, 
die künstlerische Ausstattung typographischer Werke, das Gesammtgebiet der 
decorativen Malerei zu Zwecken der Ausschmückung einzelner Theile oder 
ganzer Innenräume und Facaden, sind das Gebiet dieser Schule. 
ä. 19. Der Besuch des Actcurses, welcher eine eigene Disciplin bildet, 
ist für die Schüler dieser Abtheilung obligat. Die Hilfswissenschaften, als 
Kunstgeschichte, Geschichte der Kunsttechnik, Geräthelehre, sind für jene 
Schüler obligat, für welche der leitende Professor der Abtheilung es für 
nothwendig findet. 
g. 20. Zur Aufnahme in diese Abtheilung ist erforderlich- 
l. Jener Grad künstlerischer Vorbildung im Zeichnen nach figuralen 
und ornamentalen Studienobjecten, insbesondere aber des Natur-
	        
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