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Zeichenferligkeit, sowohl ornamentaler als auch figuraler Details und fach-
licher Obiecte nach Vorlagen, ferner die Kenntnis der Projections- und
Schattenlehre, der Perspective, der allgemeinen Formenlehre und der allge-
meinen gewerblichen Chemie in dem Ausmaße, wie solche in der allge-
meinen Abtheilung erworben werden kann.
Solche Schüler, welche sich zu Manufacturzeichnern ausbilden wollen,
müssen _vor ihrer Aufnahme in die Architekturschule eine Webeschule mit
mindestens zweiiährigem Curse mit sehr gutem Erfolge absolvirt haben,
ferner eine Fertigkeit im Zeichnen und Malen von Blumen nach der Natur
darthun, und schließlich die Kenntnis der ornamentalen Formenlehre und
der allgemeinen gewerblichen Chemie, in dem an der allgemeinen Abtheilung
gelehrten Ausmaße, nachweisen.
b) Fachschule für Malerei.
ä. 18. Die Fachschule der malerischen Disciplinen macht den Schüler
mit den verschiedenen Techniken des Malens, beziehungsweise fachlichen
Zeichnens vertraut und sucht dessen Farbensinn durch das Studium im
Malen nach dem Naturmodelle wie anderen zweckdienlich erscheinenden
Objecten der Natur zu wecken. Sie pflegt die Compositionsübungen in
Form von Hausaufgaben und monatlichen Clausurarbeiten im Zusammen-
hange mit dem Studium der classischen Vorbilder ihrer Fächer und schließt,
sowie die Architekturschule, als Atelier-Unterricht, welcher mit jenem der
Architekturschule auf gleicher Stufe steht. -
In dem Atelier-Unterrichte bietet sich den Schülern die Gelegenheit,
an Aufgaben, die zu pädagogischen Zwecken gestellt werden, oder Auf-
trägen, welche an die Ateliers gelangen, das Gelernte unter Aufsicht ihres
Professors practisch in Anwendung zu bringen, um dann, nach Verlassen
der Anstalt, eines der einschlägigen Fächer mit Erfolg als Beruf wählen
zu können.
Die Anwendung der menschlichen Figur, des Thieres, der Pflanze und
des Ornamentes im Kunstgewerbe für kirchliche und profane Gegenstände,
die künstlerische Ausstattung typographischer Werke, das Gesammtgebiet der
decorativen Malerei zu Zwecken der Ausschmückung einzelner Theile oder
ganzer Innenräume und Facaden, sind das Gebiet dieser Schule.
ä. 19. Der Besuch des Actcurses, welcher eine eigene Disciplin bildet,
ist für die Schüler dieser Abtheilung obligat. Die Hilfswissenschaften, als
Kunstgeschichte, Geschichte der Kunsttechnik, Geräthelehre, sind für jene
Schüler obligat, für welche der leitende Professor der Abtheilung es für
nothwendig findet.
g. 20. Zur Aufnahme in diese Abtheilung ist erforderlich-
l. Jener Grad künstlerischer Vorbildung im Zeichnen nach figuralen
und ornamentalen Studienobjecten, insbesondere aber des Natur-