ruppe (Abb. 1)
4 ewandhaltender Engel der spätmittelalterlichen
Skul turengruppe (Abb. 1)
5 Türk opfer mit dem Kaiser und den sieben Kur-
fürsten, im Sinne der Reichsverfassung von 1356,
der Goldenen Bulle Kaiser Karls lV., Lübeck,
Rathaus
6 Jacapino de Tradate, Papst Martin V. Colonna
(1417-1431). Marmor
Anmerkungen 1-10 (Anm. 11-23 s. S. 22)
Herrn Univ.-Prof. Dr. Theodor Müller, München, darf ich
auch an dieser Stelle für die Durchsicht des Manuskriptes
danken.
'Eine genaue Untersuchung der Holzart ist in Durch-
führung und wird in die nächste Auflage des Kataloges
des Dommuseums eingearbeitet.
f In der Besdtreibung der Pfarrkirche durch Franz Martin
im Band 2B, 194D (Landkreis Bischafshofen), der Uster-
reichischen Kunsttapographie ist ebenso wie im Zuge-
hörigen, bereits 1919 abgesdtlossenen Manuskript im
Salzburger Landesarchiv (Ms. 103) die neogotische Ein-
richtung nur pauschal angeführt.
"Etwa auch der 1764 durch Georg ltzlfeldner aus Titt-
moning geschaffene Hochaltar.
' Die Daten und die Preisangabe sind einem Pfarrkirdien-
inventar des Jahres 1900 im Salzburger Konsistoriaiarchiv
Abt. lnventare) entnommen, dem auch eine stark ge-
räunte Fotografie der (1947 wieder abgetragenen Kanzel)
eingeklebt m.
fDazu der Akt „Wagrain, Pfarrkirche" des Bundesdenk-
rnalamtes, Landeskonservator im Salzburg.
f Ebenda.
'Hans K. Ramisch, Zur Salzburger Holzplastik im zweiten
Drittel des 15, Jahrhunderts, Diss. Univ. München 1962 :
Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger landes-
kunde [im folgenden zitiert MGSLK), 104, 1964, S. 1-87,
hier S. 15-19 und Abb. 1.
' im Akt „Wagrain, Pfarrkirche" des Bundesdenkmalamtes
(s. Anm. 5).
'Universitätsbibliothek Prag, MS. Vl FB 26, fol. 1 recto,
abgebildet auf Seite 171 des Buches von Josef Krasa,
Die Handschriften K" "g Wenzels Vl., Wien, 1971.
"' Österreichische Nationalbibliothek Wien, cod. 338, Ab-
bildung bei Krasa, Abb. 14 auf Seite 27.
gurale „ureitamgkeirsgruppe" (mit neure tenlen-
der Heiliggeisttaube) aus dem Schrein eines
spätgotischen Altaraufbaues. Der Wagrainer
Pfarrer lsidor Lindner meinte in einem Schreiben
an den Landeskonservator von Salzburg vom
1. Oktober 1964": „Eine Darstellung der mittel-
alterlichen Reichsidee. Gottvater stellt die päpst-
liche Gewalt dar, Gottsohn die kaiserliche Ge-
walt. Beide Repräsentanten der zweifachen Ge-
walt umhüllt der eine Mantel des einen Reiches."
Alle diese Benennungen gehen von der An-
nahme aus, daß es sich bei dieser Skulpturen-
gruppe um ein Werk aus einem Altarverband
handelt. Auch gibt es zwar bei den Dreifaltig-
keitsgruppen der Spätgotik (soferne es sich tat-
sächlich um originale Attribute handelt) die Ver-
wendung einer Tiara oder auch einer Kaiser-
krane bei Gottvater oder Gottsohn. Für die Ver-
wendung einer bischöflichen Mitra als Kopfbe-
deckung für Gattsohn ist iedoch kein einziges
Parallelbeispiel zu finden.
Was nun ähnliche Darstellungen aus der Zeit
um 1400 betrifft, so gibt es in einer 1398 ent-
standenen Handschrift der „Wenzels-Werkstatt,
den „Homilien der Heiligen Gregor und Re-
migius"', eine Miniatur mit der Darstellung
eines sitzenden Papstes und eines sitzenden Bi-
schofs, die beide ein Buch halten; doch da sie
einander zugewandt sind, wird man wohl ein
„Autorenbild" der beiden Verfasser der Homi-
lien vermuten dürfen. An unserer Gruppe auf-
fällig ist aber besonders die starre, blockhafte
Frontalität des Sitzens. Ist etwa eine Szene mit
Kaiser Karl lV. und König Wenzel lV. in einer
knapp um 1400 entstandenen Handschrift der
„Goldenen Bulle""' nach einer gewissen „fami-
liären" Sphäre verhaftet, so verweisen etwa die
Reliefs am Türklapfer des Lübecker Rathauses"
mit ihren siegelbildartigen Repräsentationen des
Kaisers und der sieben Kurfürsten eindeutig in
den Bereich der weltlichen Macht.
Diesem weltlichen Bereich entstammt auch eine
Skulptur, die nicht nur in ihrer starren Frontalität
unserer Gruppe verwandt ist: die thronende
Figur von Papst Martin V. im Mailänder Dom".
Bei der Rückreise vom Konstanzer Konzil weihte
Papst Martin V. Colanna (1417-1431) am 16. Ok-
tober 1418 den Hochaltar des Mailänder Do-
mes. Zur Erinnerung (!) an dieses Ereignis be-
auftragte im folgenden Jahr 1419 Philipp Maria
Visconti den Mailänder Dombildhauer Jacopino
da Tradate" mit der Ausführung der thronenden
Sitzfigur. Dieser Auftrag des Visconti ist vor
5
otrennicne cnrung aes nerrsaters aes ixircnen-
staates in bezug auf dessen landesfürstliche
Wirksamkeit, wie die anderen päpstlichen Ehren-
statuen auch.
Auf die naturalistischen und rituellen Bedeutun-
gen des Sitzens wie auch auf die Tradition des
Thronens in der antiken Kunst" braucht hier
nicht näher eingegangen zu werden. Es ist aber
festzuhalten: Während in Byzanz noch auf Jahr-
hunderte hinaus formale Rudimente der Antike
bewahrt wurden und infolgedessen das Stehen
wie auch das Reiten für den Basileus üblich
blieb, wurde die Maiestas des Thronenden in
streng symbolischer Ausbildung für das mittel-
alterliche deutsch-römische Imperium zum einzig
gültigen Kaiser- und Herrschaftsbild. Diese Vor-
liebe scheint nach Percy Ernst Schramm" auf
Vorstellungen der germanischen Völker zurück-
zugehen, in denen zum rechtmäßigen Antritt der
Herrschaft die Bedeutung der Einnahme des
Thronsitzes viel fester verankert war als etwa
Krönung oder Salbung. Jedenfalls gibt es in der
europäischen Kunst der Zeit um 1400 figurale
Darstellungen thronender Herrscher, die aus An-
laB oder zur Erinnerung an ein staatspolitisch
wichtiges Ereignis geschaffen worden waren
und in denen das Thronen Ausdruck und Sinn-
bild der rechtmäßigen weltlichen Macht ist.
Am 9. Mai 1403" war in Salzburg Erzbischof
Gregor Schenk von Osterwitz gestorben. Am
20. Mai 1403 wurde die Urkunde des „lgel-
bundes"" ausgefertigt. Zwei Tage danach, am
22. Mai 1403, wurde der Salzburger Dompropst
Eberhard von Neuhaus" zum Erzbischof von
Salzburg gewählt, ohne daß sich das wählende
Domkapitel um die päpstliche Reservation" küm-
merte, die ihm bekannt gewesen sein mußte
oder die es wenigstens nach den unmittelbar
vorhergehenden Besetzungen des erzbischöfli-
chen Stuhles vermuten konnte. Hans Widmann"
meinte_dazu, daß der Wahl sicher Verhandlun-
gen mit der Ritterschaft und mit den Bürgern
vorausgegangen waren; nur dadurch seien die
rasche Wahl und auch die Tatsache zu erklären,
daß die Ministerialen sofort huldigten. Jedoch:
Auf Grund der „preces primariae" Herzogs Wil-
helm von Österreich erklärte Papst Bonifaz lX.
die Wahl für ungültig und ernannte am 4. Fe-
bruar 1404 Berthold von Wehingen", Bischof
von Freising und Kanzler und Rat der öster-
reichischen Herzoge, zum Erzbischof von Salz-
burg. Als Berthold am 9. Juni 1404" von Wiener
Neustadt aus - er hatte in Salzburg, wo Eber-
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