ll mit Verzierung), wgroße, pauchete Khandi,
) ziment, Seytlziment, Zinschüßln (große, klei-
mittlere), wZinplat, zinnen Schenckhstiefflu
aß in Stiefelform), wSchengkhkhandl, Pecher,
zvasselu (auch "mit einer Jungfrauenu), nZlTl-
(h, Handvaßi, praite halb sechswochen
ndiw, endlich jede Menge v-Zintalleru.
diesem Reichtum an Formen ist nichts erhal-
Jeblieben, nur bildliche Darstellungen können
Vorstellung davon vermitteln. Während es bei
prunkvollen Edelmetailgefäßen, die von den
gen Drei Königen dargebracht werden, im Ein-
ill zu entscheiden bleibt, ob hier zeitgenössi-
! Pokale und Schatullen wiedergegeben wer-
oder wohlgehlltete Objekte früherer Zeiten,
schon als altehrwürdig galten und etwa beim
inaohts- oder Dreikönigsspiel herangezogen
len, ist die Frage bei den Zinngegenständen
icher zu beantworten. Wenn hier fast zufällig
intergrund einer religiösen Darstellung ein of-
r Wandschrank mit einer Zlnnkanne und mit
bechern, wenn auf einem Tisch neben einem
ieller auch ein Löffel zu sehen ist, wenn auf ei-
anderen Darstellung eine Kanne wiedergege-
wird, dann handelt es sich um zeitgenössi-
Produkte, wie sie dem Maler unmittelbar vor
nannt), metallene oder hölzerne Schüsseln?
Von den ersten Massenartikein ist nur eine ver-
schwindend kleine Anzahl erhalten geblieben: Die
Pligerzeichen des Mittelalters wurden in großer
Menge hergestellt, um vom Wallfahrer entweder
an der Kleidung befestigt oder für Freunde mitge-
nommen zu werden. Die Ösen machten eine Ver-
wendung als Haus oder Stallsegen, eine Befesti-
gung an Kastenbetten oder Truhendeckeln mog-
licn. in Österreich ist von der größten heimischen
Marienwallfahrt ein mittelalterliches Pilgerzei-
chen mit dem Gnadenbild und den anbetenden
Herrschern von Ungarn und Mahren im Joanneum
Graz erhalten geblieben: wS. Maria in cellisw - Ma-
riazell. Von dem im Spätmittelalter so beliebten
Walifahrerziel im Gebirge, von St. Wolfgang, lie-
gen gegossene Zeichen mit der Darstellung des Ti-
teiheiligen allein oder begleitet von Michael und
Johannes vor, ebenso Gußformen (s. "alte und mo-
derne kunstu, H. 146). Der neu kanonisierte baben-
bergische Markgraf Leopold zog unzählige Wall-
fahrer nach Klosterneuburg. Nur ein silbernes, ein-
seitig geprägtes Wallfahrerzelchen aus der Zeit
um 1490 ist erhalten geblieben. Von anderen An-
dachtsstätten berichten nur die Urkunden: Der Li-
lienfelder Abt erwirkte 1514 bei der römischen Ku-
rie die Erlaubnis, bei der Kapelle in Annaberg zur
Erinnerung für die Pilger wsigna seu insignia ali-
qua stangnea seu plumbea-x herzustellen und zu
vertreiben.
Bei diesen Produkten war es kaum von
Bedeutung, ob sie aus einer stärker bleihaitlgen
Legierung gegossen wurden oder nicht. Auch bei
einem Epitaphium spielte dies keine Rolle. in der
Pfarrkircne, jetzt Domkirche zu Eisenstadt hat
sich eine Zinnpiatte im Format 55 x 37,5 cm erhal-
ten, auf der oben eine gravierte Inschrift den Tod
des Herrn Velt von Fuerst, Hauptmann zu der
Eisenstadt, kaiserlicher Rat, am 1. März 1515 mel-
det, darunter findet sich eine zum Teil vergoldete
und polychromierte Darstellung des knienden Ver-
storbenen in voller Rüstung, zwischen Turnier-
heim und Wappen mit Spangenhelm, oberhalb ein
Marien-Gnadenbild.
Die Kannengießer (wie die verarbeitenden Hand-
werker oft genannt wurden) gaben zum Zinn Blei
hinzu. Nur so war es bequem zu gießen, leichter zu
drehen, ohne Zusatz blieb Zinn zu weich. Die ge-
sundheitlichen Schädigungen durch Blei waren
aber schon im Mittelalter bekannt. Strenge Be-
stimmungen regelten daher den Prozentsatz der
Legierung.
Die älteste Aufzeichnung darüber ist seltsamer-
weise im Stadtrecht von Kitzbnhel enthalten. Dies
in standen. Hier wird man kaum im Detail den
'uck alten Geräts haben erwecken wollen. Die
enkunde bemüht sich um die Verbindung zwi-
n bildlicher Wiedergabe und Oberlieferter Be
nung, um damit in wissenschaftlicher Form
irgeschichte des Alltags filrZeitabschnitte zu
iben, aus denen kaum ein Bruchteil der Fülle
ehemals Vorhandenen bis zur Gegenwart ver-
t oder durch Ausgrabungen und Zuialisfunde
rgen worden ist.
akrale, kultische, magische oder abergläubi-
Bedeutung einzelner Gegenstände iäßt sich
iypothetisch erschließen. Was bedeutet der
l, der oft auch als Grabbeigabe nachweisbar
lerzierung durch Kreuz und Ornamentik laßt
ehr als ein Eßgerät denken. Aus dem frühen
hohen Mittelalter sind Beispiele aus Silber,
auch aus Zinn aufgetaucht. Und was stellte
cocleareusii her (Berufsbezeichnung eines
ers in Kärnten 1162), gedrechselte Holziöffel
gar gegossene Zinnlöffel mit Darstellung ei-
irautpaares, mit Aposteifigürchen? Was pro-
irte ein wschuziariusu in St. Polten (1391 ge-
Meisier der Divisio Aposioiorum, Detail mit ZinnteI-
ler und Löffel aus der i-Geburt Mariensii, um 1450,
Wien, Osterreichische Galerie
Meister von Maria am Gestade (7), Detail mit Zinnkan-
ne aus einer nMadonna mit Kindii, um 1460, Kloster-
neuburg, Stiftsgalerie
Meister von Maria am Gestade. Detail, Wandschrank
mit Zinnkanne und Bechern aus der Werkiindigung an
Maria-i, um 1460, Wien, Maria am Gestade
Pilgerzeichen aus Einsiedeln, später auf einem Reli-
quiar verwendet, 15.Jahrhundert, Klagenfurt, Diöze-
sanmuseum
Jacob Ruepp (Wels), Fiatskanne der Stadt Wels, 1577,
Wels, Stadtmuseum
Linzar Meister von 1512, Zunftkanne der Fiiemer, 1512
(renoviert 1659), Linz, Oberösterreichisches Landes-
museum
Viliacher Meister von 150011520, Schleifkanne mit go
tischem Maßwerk und figürlichen Darstellungen, An-
fang 16.Jahrhundert, ehemals Wien, Sammlung Fig-
dor
Nikias Pinzner (Freistadt), Kanne der Weberzunft mit
graviertem Doppeladler, 1574, Freistadt, Muhlviertler
Heimathaus
will nun keineswegs besagen, daB dort ein beson-
deres Zentrum derZinngießer war, es sind ganz im
Gegenteil außer einer Nennung von 1586 und einer
ZinngieBeriamille wahrscheinlich italienischer
Herkunft an der Wende vom 1B. zum 19.Jahrhun-
dert dort keine Vertreter dieses Handwerks nach-
weisbar. Kitzbilhel hatte aber 1321 das Landshu-
ter Stadtrecht erhalten, war dann 1329 an das Her-
zogtum Oberbayern gefallen, und Ludwig von Bay-
ern verlieh dem Ort 1338 das Stadtrecht von Mün-
chen und den oberbayerischen Städten. in der Sat-
zung der Zinngießer heißt es darin (Artikel 251 und
252), daB diese wir werch sollen stellen und wur-
chen zu dem funften, also daß das irs werchs vier-
tail sei lauter zin und das fiJnftail pleyii; eine Aus-
nahme bestand dann, wenn der Auftraggeber rei-
nes Zinn verlangte oder dieses sogar zur VerfO-
gung steilte. Wenn es sich aber um vgeschir oder
trinkvasu handle, müsse das Verhältnis neun zu
eins sein ("das die mischung irs zinwerchs das
neuntaii lauters zin sey und das zehenttail pleyu).
Diese wichtige sanltätspolizeiliche Vorschrift fin-
det sich bei allen Ordnungen des Handwerks, sie
In