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erfolgten Freilegungen ebenso wie die Sorge um
die künftige Konservierung dieser nun wieder
der Verwitterung preisgegebenen Originalfas-
sungen künftig noch sorgfältiger prüfen lassen,
ob ieweils Voraussetzung und Möglichkeiten für
eine Freilegung von Erst- oder Zweitfassungen
oder aber für die Erhaltung des zuletzt beste-
henden Zustandes sprechen.
e) Kunstgewerbe
Das an einzelnen Sparten und Techniken über-
reiche Gebiet des Kunstgewerbes wurde bisher
eher vernachlässigt. Dies hängt nicht zuletzt mit
der lange Zeit auf Gemälde und Skulpturen kon-
kumentationen auch hier zur Voraussetzung der
Behandlung werden, steht noch ein umfangrei-
ches Arbeitsfeld offen. Denn für das gerade im
kirchlichen Bereich noch vielfach vorhandene, oft
wenig beachtete kostbare Kunstgewerbe ist heu-
te durch Geldmangel und geänderte Zweckbe-
stimrnung die Erhaltung überaus schwierig (z. B.
sei an die meist nicht bekannten intarsierten
Sakristeieinrichtungen oder an Altarantependien
in diversen Techniken erinnert).
Durch Ausbau der Kunsttischlerwerkstätte stre-
ben die Werkstätten daher die Möglichkeit an,
bei entsprechenden Voraussetzungen den Anstoß
zu lokaler Weiterführung der Arbeiten zu geben.
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