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Volltext: Alte und Moderne Kunst XX (1975 / Sonderheft Europäisches Denkmalschutzjahr 1975) (1975)

ifeum, Wien, 13., Hcmschweg, errichäet 1895. 
ansichi mit Kapelle. Denkmulschuil und Re- 
wlisierung 
zchäftsportal von Adolf Loos, Wien, 1., Kohl- 
'k( 16, errichte! 1912. Denkmalschutz und Re- 
ßrierung 
aphinisches Höuserensemble, Wien, 4., Freund- 
äe 5-13. Denkmulschuh und ungewisse Zu- 
i 
 
lerischer Form das Gepräge ihrer Entstehungs- 
zeit tragen. Die Unterschutzstellung eines Ge- 
schäftes hätte in früheren Jahren kein geringes 
Aufsehen erregt: heute ist es fast eine Routine- 
angelegenheit. S0 wurde 1972 die Konditorei 
Demel auf dem Kohlmarkt als Ganzes unter 
Denkmalschutz gestellt, bald darauf auch das 
benachbarte Portal der Buchhandlung Manz, das 
Adolf Loos 1912 entworfen hat; eine behutsame 
Restaurierung hat diesem Geschöftsportal im 
Vorjahr die volle ursprüngliche Schönheit wie- 
dergegeben. In naher Zukunft sollen auch einige 
charakteristische Geschäftsportale aus dem 19. 
Jahrhundert unter Schutz gestellt werden. 
Gegenwärtig werden in Wien pro Jahr etwa 
30 bis 40 Obiekte unter Schutz gestellt. Infolge 
des umständlichen Verfahrens, das fast immer 
durch mehrere Instanzen geht, ist eine Steige- 
rung dieser Zahl nicht leicht möglich. Der Unter- 
schutzstellung geht eine Untersuchung zur Fest- 
stellung der künstlerischen, kulturellen und allen- 
falls auch historischen Bedeutung voraus. Natür- 
lich werden alle erfaßbaren Quellen benützt. 
Die Besichtigung und Beurteilung des Obiektes 
erfolgt stets kammissionell. Die endgültige 
scheidung füllt das Präsidium des Bundesdi 
malamtes nach nochmaliger Prüfung. Nach e 
schriftlichen Vorankündigung, die der betrc 
nen Partei die Möglichkeit einräumen soll, 
Gründe anzuführen, die gegen eine Untersch 
stellung sprechen, und nach einer Prüfung 
ser Argumente, die oft mit einem neuerlicl 
gemeinsamen Lokalaugenschein verbunden 
ergeht dann der Bescheid, soferne sich 
Bundesdenkmalamt nicht van den Argumet 
der Partei überzeugen ließ. Fast immer t 
gegen den Bescheid Berufung eingebracht. 
Gründe, die zur Ablehnung des Denkmalsc 
zes führen, sind überwiegend wirtschaftlii 
Natur, eine gewisse Rolle spielt außerdem r 
die „VerkehrsbehinderungC 
Unter diesen Umständen kommt dem Denkr 
schutz zumeist der Charakter einer Rettung 
tion in letzter Stunde zu. Oft werden die 
tungsaktianen durch den Hilferuf unrnitte 
Betroffener ausgelöst, manchmal auch Clt 
Informationen von dritter Seite. Eine sehr w 
volle Unterstützung erfahrt der Denkmalschut 
Wien durch die Baupolizei, die durch stre
	        
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