durch die zerstörende Wirkung der Abgase bedroht
ist. Die Realisierung einer sinnvollen Verkehrsplanung
für die Altstadtzentren fällt in die
Kompetenz der Kommunalbehörden.
Es steht natürlich außer Frage, daß Revitalisierungsmaßnahmen
nicht zu Lasten der angestammten
Wohnbevölkerung gehen sollten.
Wenn man jedoch überlegt, mit welchen Kosten
eine echte Althausgeneralsanierung mit gleichzeitiger
Wohnungsverbesserung verbunden ist,
muß eine solche Empfehlung eine „Wunschvorstellung"
bleiben, die, mit der harten Wirtschaftlichkeit
konfrontiert, vor derartigen Sachzwängen
kapitulieren muß.
Die in Wien ibisher durchgeführten Revitalisierungsmaßnahmen
im Stadtzentrum (Blutgasse,
Sonnenfeldgasse und Maria am Gestade) stellen
die wirtschaftliche Komponente drastisch unter
Beweis! So wurden die Wohnungen in den
drei Häusern „Maria am Gestade", allerdings
im Wohnungseigentum, iedoch zu einem Quadratmeterpreis
von S l3.000.- vergeben. Es ist
daher durchaus verständlich, daß in diesem Zusammenhang
von der Schaffung von „Luxusgettos"
gesprochen wird. Und trotzdem muß sich
der Denkmalschutz für die Revitalisierung der
Stadtzentren aussprechen!
Zur Empfehlung, daß großflächige Sanierungsund
Revitalisierungsproiekte nach Tunlichkeit erst
auf Grund von profunden wissenschaftlichen
Untersuchungen erfolgen sollten, darf festgestellt
werden, daß im Voriahr zwei derartige
Forschungsaufträge erteilt worden sind.
Das Bundesministerium für Bauten und Technik
hat ein Architektenteam mit der Ausarbeitung
einer detaillierten Studie über Braunau „Altstadt-West"
beauftragt. Das Ergebnis dieser sehr
interessanten Forschungsarbeit wurde beim Altstadtsympasium
in Braunau (29130. Juni 1974)
einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und
Forsdiung hat gleichfalls im Vorfahr einen Forschungsouftrag
an das Forschungszentrum in
Graz zur Thematik „Revitalisierung einer Altstadt
am Beispiel Graz" vergeben. Das Ergebnis
dieser Studie steht noch aus.
Ein weiterer Forschungsauftrag ist als Grundlage
für eine Strukturanalyse im Zusammenhang mit
Revitalisierungsmaßnahmen in Rattenbergllnn
vorgesehen.
An diesen drei Beispielen ist ersichtlich, daß
Empfehlungen berücksichtigt werden können, sofern
die Zuständigkeit gegeben ist.
Was schließlich die zu Recht postulierte finanzielle
Gleichstellung der Althaussanierung mit
der Err-iolttung von Neubauten anbelangt, so
wird die vorgesehene Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes
1968 diesem „Gleichberechtigungsgrundsatz"
entgegenkommen. Es hat
sich - zwar mit einer bedauerlichen zeitlichen
Verzögerung - die Ansicht durchgesetzt, daß es
wenig sinnvoll ist, den Althausbestand verfallen
zu lassen und gleichzeitig die Errichtung neuer
Wohnbauten zu forcieren. Der häufig beklagte
Defizitärbestand an Neubauwohnungen läßt sich
unschwer durch die Sanierung von Altbauten mit
gleichzeitiger Anhebung des Wohnkomforts weitgehend
kompensieren.
Im übrigen wurde die gesamte Problematik, die
dieser Resolution zugrunde liegt, beim 1. Internationalen
Altstadtkongreß in Graz (19.-22. September
1974) sehr eingehend - unter Mitwirkung
von ausländischen Experten - behandelt.
lll.
Stimulierung der Öffentlichkeitsarbeit
Die empfohlenen Initiativen sollen das Verständnis
für die wichtige Rolle des überkommenen
Architekturerbes als Bestandteil unserertäglichen
Umwelt fördern.
Es wird eine Zusammenarbeit mit allen Institutionen
angeregt, die sich den Fragen des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege aufgeschlossen
zeigen. Zu diesen lnstitutionen zählen auch
örtliche Organisationen, wie z. B. Denkmalpflegevereine.
Die Öffentlichkeitsarbeit kann in Österreich als
sehr erfolgreich qualifiziert werden. Die Medien
setzen sich für die Belange des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege mit großem Nachdruck
ein. Es kann ohne Übertreibung gesagt werden,
daß sowohl beim ORF als auch in den Redaktionsräumen
einzelner Tageszeitungen ausgesprochene
„Denkmalspezialisten" am Werk sind.
Die Bedeutung der Medienaktivitäten erfordert
keine Kommentierung, wenn man bedenkt, wieviele
Menschen allein durch das Fernsehen angesprochen
werden können! Darüber hinaus sorgen
mehrere Publikationen dafür, daß die Behörden
auf allen Ebenen, Berufsvertretungen,
Architekten und sonstige Interessenten über
Denkmalschutzmaßnahmen auf dem laufenden
gehalten werden.
Sonderveranstaltungen, wie Ausstellungen, Kongresse,
Seminare und Vorträge, dienen in wirksamer
Weise der Information der Öffentlichkeit.
Es wird Aufgabe des Jahres 1975 sein, diese
lnformotionstätigkeit noch zu intensivieren, damit
das Jahr des Denkmalschutzes ein voller
Erfolg wird.
Aber die Öffentlichkeitsarbeit stellt nicht das
Um und Auf der Maßnahmen für das „EURO-PEAN
ARCHITECTURAL HERITAGE YEAR" dar.
Dazu bedarf es der praktischen Denkmalpflege,
sohin iener Maßnahmen, die optisch wahrnehmbar
sind.
Während im Jahre 1973 auf Bundesebene ein
Betrag von 20,4 Millionen Schilling für die Förderung
der praktischen Denkmalpflege zur Verfügung
gestanden ist, konnte dieser Betrag im
Jahre 1974 fast verdoppelt werden. Es wurden
Subventionen im Gesamtumfang von 35 Millionen
Schilling zur Förderung der praktischen
Denkmalpflege ausgeschüttet, ein weiterer Betrag
in Höhe von 5 Millionen Schilling wurde für
denkmalpflegerische Arbeiten an bundeseigenen
Gebäuden verausgabt.
lm Denkmalschutziahr 1975 wird voraussichtlich
- das heißt, wenn es im Laufe des Jahres zu
keinen Kürzungen kommt - ein Betrag von rund
45 Millionen Schilling für die praktische Denkmalpflege
investiert werden können.
Zusammenfassend läßt sich daher feststellen:
Die von den Fachleuten fertiggestellte Novelle
zum Denkmalschutzgesetz entspricht „haarschorf"
den Vorstellungen der internationalen Experten
von einem wirksameren Denkmalschutz, wie er
mit der Resolution l anvisiert wird. Diese legislative
Maßnahme könnte zweifellos der Beitrag
zum „Jahr des Denkmalschutzes" seinl Die
Entscheidung, ob sich die _an die Novellierung
geknüpften Erwartungen für einen effizienten
Denkmalschutz letztlich auch erfüllen, liegt bei
den zuständigen politischen Gremien!
Bewußt wendet sich die Zürcher Konferenz nicht
nur an die Regierungen (Zentralstellen) der Mitgliedstaaten
des Europarates, sondern auch an
die Regional- und Kommunalbehörden, weil eben
einzelne Maßnahmen, die in den Resolutionen
erwähnt werden, nur im Zusammenwirken mit
den Lokalbehörden realisiert werden können.
In einem diesbezüglichen Appell an die Gemeindebehörden
werden folgende Maßnahmen
als vordringlich bezeichnet:
a) Straßen und Plätze von besonderer geschichtlicher
oder baukünstlerischer Bedeutung zu
Fußgängerzonen mit Fahr- und Parkverbot zu
erklären.
b) Verbote von Reklame- und Firmenaufschriften
zu erlassen, durch welche geschützte Bauten
oder Ensembles in ihrer Erscheinung beeinträchtigt
werden könnten.
c) Instandsetzung der erhaltungswürdigen Gebäude
und - soweit erforderlich - Umwidmung
für eine andere adäquate Verwendung.
d) Neubelebung erhaltungswürdiger Altstadtteile
durch Neuansiedlung geeigneter Gewerbebetriebe.
e) Verkabelung von Telefon- und Telegrafenleitungen.
f) Beseitigung des „Antennenwaldes" durch die
Aufstellung von Gemeinschaftsantennen.
g) Künstliche Beleuchtung der architektonisch
oder historisch bedeutenden Bauten und Baugruppen.
-
h) Inkraftsetzung strenger Vorschriften, um unkontrollierte
Demolierungen in schutzwürdigen
Zonen (Ortskernen) zu verhindern.
i) Fachkundige Prüfung von Neubauproiekten,
um eine maßstabgerechte Einordnung derselben
in das bestehende Gefüge der erhaltungswürdigen
Stadtteile zu gewährleisten.
k) Instandsetzung von unansehnlich gewordenen
Fassaden.
Die Verantwortung für eine gesicherte Zukunft
der sich im architektonischen Erbe manifestierenden
Vergangenheit ist unteilbar und trifft daher
alle politischen Mandatare und angesprochenen
Behörden in gleicher Weise. Nur viribus unitis
kann bewältigt werden, was das Jahr 1975 jedem
einzelnen an Einsicht, Verständnis, Engagement
und „Goodwill" abverlangt.
Videant consules, ne quid res publica detrimenti
capiat!
Ü Unser Autor:
Min.-Rat Dr. Walter Hafner
Leiter der Abteilung für Denkmalschutz und
Denkmalpflege im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung
Generalsekretär des Österreichischen
Nationalkomitees für das Jahr des
Denkmalschutzes 1975
Concardiaplatz 1
1014 Wien