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MAK

Full text : Alte und Moderne Kunst XX (1975 / Sonderheft Europäisches Denkmalschutzjahr 1975) (1975)

durch die zerstörende Wirkung der Abgase bedroht

 ist. Die Realisierung einer sinnvollen Verkehrsplanung

 für die Altstadtzentren fällt in die

Kompetenz der Kommunalbehörden.

Es steht natürlich außer Frage, daß Revitalisierungsmaßnahmen

 nicht zu Lasten der angestammten

 Wohnbevölkerung gehen sollten.

Wenn man jedoch überlegt, mit welchen Kosten

eine echte Althausgeneralsanierung mit gleichzeitiger

 Wohnungsverbesserung verbunden ist,

muß eine solche Empfehlung eine „Wunschvorstellung"

 bleiben, die, mit der harten Wirtschaftlichkeit

 konfrontiert, vor derartigen Sachzwängen

 kapitulieren muß.

Die in Wien ibisher durchgeführten Revitalisierungsmaßnahmen

 im Stadtzentrum (Blutgasse,

Sonnenfeldgasse und Maria am Gestade) stellen

 die wirtschaftliche Komponente drastisch unter

 Beweis! So wurden die Wohnungen in den

drei Häusern „Maria am Gestade", allerdings

im Wohnungseigentum, iedoch zu einem Quadratmeterpreis

 von S l3.000.- vergeben. Es ist

daher durchaus verständlich, daß in diesem Zusammenhang

 von der Schaffung von „Luxusgettos"

 gesprochen wird. Und trotzdem muß sich

der Denkmalschutz für die Revitalisierung der

Stadtzentren aussprechen!

Zur Empfehlung, daß großflächige Sanierungsund

 Revitalisierungsproiekte nach Tunlichkeit erst

auf Grund von profunden wissenschaftlichen

Untersuchungen erfolgen sollten, darf festgestellt

 werden, daß im Voriahr zwei derartige

Forschungsaufträge erteilt worden sind.

Das Bundesministerium für Bauten und Technik

hat ein Architektenteam mit der Ausarbeitung

einer detaillierten Studie über Braunau „Altstadt-West"

 beauftragt. Das Ergebnis dieser sehr

interessanten Forschungsarbeit wurde beim Altstadtsympasium

 in Braunau (29130. Juni 1974)

einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und

Forsdiung hat gleichfalls im Vorfahr einen Forschungsouftrag

 an das Forschungszentrum in

Graz zur Thematik „Revitalisierung einer Altstadt

 am Beispiel Graz" vergeben. Das Ergebnis

dieser Studie steht noch aus.

Ein weiterer Forschungsauftrag ist als Grundlage

für eine Strukturanalyse im Zusammenhang mit

Revitalisierungsmaßnahmen in Rattenbergllnn

vorgesehen.

An diesen drei Beispielen ist ersichtlich, daß

Empfehlungen berücksichtigt werden können, sofern

 die Zuständigkeit gegeben ist.

Was schließlich die zu Recht postulierte finanzielle

 Gleichstellung der Althaussanierung mit

der Err-iolttung von Neubauten anbelangt, so

wird die vorgesehene Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes

 1968 diesem „Gleichberechtigungsgrundsatz"

 entgegenkommen. Es hat

sich - zwar mit einer bedauerlichen zeitlichen

Verzögerung - die Ansicht durchgesetzt, daß es

wenig sinnvoll ist, den Althausbestand verfallen

zu lassen und gleichzeitig die Errichtung neuer

Wohnbauten zu forcieren. Der häufig beklagte

Defizitärbestand an Neubauwohnungen läßt sich

unschwer durch die Sanierung von Altbauten mit

gleichzeitiger Anhebung des Wohnkomforts weitgehend

 kompensieren.

Im übrigen wurde die gesamte Problematik, die

dieser Resolution zugrunde liegt, beim 1. Internationalen

 Altstadtkongreß in Graz (19.-22. September

 1974) sehr eingehend - unter Mitwirkung

von ausländischen Experten - behandelt.

lll.

Stimulierung der Öffentlichkeitsarbeit

Die empfohlenen Initiativen sollen das Verständnis

 für die wichtige Rolle des überkommenen

Architekturerbes als Bestandteil unserertäglichen

Umwelt fördern.

Es wird eine Zusammenarbeit mit allen Institutionen

 angeregt, die sich den Fragen des Denkmalschutzes

 und der Denkmalpflege aufgeschlossen

 zeigen. Zu diesen lnstitutionen zählen auch

örtliche Organisationen, wie z. B. Denkmalpflegevereine.



Die Öffentlichkeitsarbeit kann in Österreich als

sehr erfolgreich qualifiziert werden. Die Medien

setzen sich für die Belange des Denkmalschutzes

und der Denkmalpflege mit großem Nachdruck

ein. Es kann ohne Übertreibung gesagt werden,

daß sowohl beim ORF als auch in den Redaktionsräumen

 einzelner Tageszeitungen ausgesprochene

 „Denkmalspezialisten" am Werk sind.

Die Bedeutung der Medienaktivitäten erfordert

keine Kommentierung, wenn man bedenkt, wieviele

 Menschen allein durch das Fernsehen angesprochen

 werden können! Darüber hinaus sorgen

 mehrere Publikationen dafür, daß die Behörden

 auf allen Ebenen, Berufsvertretungen,

Architekten und sonstige Interessenten über

Denkmalschutzmaßnahmen auf dem laufenden

gehalten werden.

Sonderveranstaltungen, wie Ausstellungen, Kongresse,

 Seminare und Vorträge, dienen in wirksamer

 Weise der Information der Öffentlichkeit.

Es wird Aufgabe des Jahres 1975 sein, diese

lnformotionstätigkeit noch zu intensivieren, damit

 das Jahr des Denkmalschutzes ein voller

Erfolg wird.

Aber die Öffentlichkeitsarbeit stellt nicht das

Um und Auf der Maßnahmen für das „EURO-PEAN

 ARCHITECTURAL HERITAGE YEAR" dar.

Dazu bedarf es der praktischen Denkmalpflege,

sohin iener Maßnahmen, die optisch wahrnehmbar

 sind.

Während im Jahre 1973 auf Bundesebene ein

Betrag von 20,4 Millionen Schilling für die Förderung

 der praktischen Denkmalpflege zur Verfügung

 gestanden ist, konnte dieser Betrag im

Jahre 1974 fast verdoppelt werden. Es wurden

Subventionen im Gesamtumfang von 35 Millionen

 Schilling zur Förderung der praktischen

Denkmalpflege ausgeschüttet, ein weiterer Betrag

 in Höhe von 5 Millionen Schilling wurde für

denkmalpflegerische Arbeiten an bundeseigenen

Gebäuden verausgabt.

lm Denkmalschutziahr 1975 wird voraussichtlich

- das heißt, wenn es im Laufe des Jahres zu

keinen Kürzungen kommt - ein Betrag von rund

45 Millionen Schilling für die praktische Denkmalpflege

 investiert werden können.

Zusammenfassend läßt sich daher feststellen:

Die von den Fachleuten fertiggestellte Novelle

zum Denkmalschutzgesetz entspricht „haarschorf"

den Vorstellungen der internationalen Experten

von einem wirksameren Denkmalschutz, wie er

mit der Resolution l anvisiert wird. Diese legislative

 Maßnahme könnte zweifellos der Beitrag

 zum „Jahr des Denkmalschutzes" seinl Die

Entscheidung, ob sich die _an die Novellierung

geknüpften Erwartungen für einen effizienten

Denkmalschutz letztlich auch erfüllen, liegt bei

den zuständigen politischen Gremien!

Bewußt wendet sich die Zürcher Konferenz nicht

nur an die Regierungen (Zentralstellen) der Mitgliedstaaten

 des Europarates, sondern auch an

die Regional- und Kommunalbehörden, weil eben

einzelne Maßnahmen, die in den Resolutionen

erwähnt werden, nur im Zusammenwirken mit

den Lokalbehörden realisiert werden können.

In einem diesbezüglichen Appell an die Gemeindebehörden

 werden folgende Maßnahmen

als vordringlich bezeichnet:

a) Straßen und Plätze von besonderer geschichtlicher

 oder baukünstlerischer Bedeutung zu

Fußgängerzonen mit Fahr- und Parkverbot zu

erklären.

b) Verbote von Reklame- und Firmenaufschriften

 zu erlassen, durch welche geschützte Bauten

 oder Ensembles in ihrer Erscheinung beeinträchtigt

 werden könnten.

c) Instandsetzung der erhaltungswürdigen Gebäude

 und - soweit erforderlich - Umwidmung

 für eine andere adäquate Verwendung.

d) Neubelebung erhaltungswürdiger Altstadtteile

 durch Neuansiedlung geeigneter Gewerbebetriebe.



e) Verkabelung von Telefon- und Telegrafenleitungen.



f) Beseitigung des „Antennenwaldes" durch die

Aufstellung von Gemeinschaftsantennen.

g) Künstliche Beleuchtung der architektonisch

oder historisch bedeutenden Bauten und Baugruppen.

 -

h) Inkraftsetzung strenger Vorschriften, um unkontrollierte

 Demolierungen in schutzwürdigen

 Zonen (Ortskernen) zu verhindern.

i) Fachkundige Prüfung von Neubauproiekten,

um eine maßstabgerechte Einordnung derselben

 in das bestehende Gefüge der erhaltungswürdigen

 Stadtteile zu gewährleisten.

k) Instandsetzung von unansehnlich gewordenen

Fassaden.

Die Verantwortung für eine gesicherte Zukunft

der sich im architektonischen Erbe manifestierenden

 Vergangenheit ist unteilbar und trifft daher

alle politischen Mandatare und angesprochenen

Behörden in gleicher Weise. Nur viribus unitis

kann bewältigt werden, was das Jahr 1975 jedem

einzelnen an Einsicht, Verständnis, Engagement

und „Goodwill" abverlangt.

Videant consules, ne quid res publica detrimenti

capiat!

Ü Unser Autor:

Min.-Rat Dr. Walter Hafner

Leiter der Abteilung für Denkmalschutz und

Denkmalpflege im Bundesministerium für

Wissenschaft und Forschung

Generalsekretär des Österreichischen

Nationalkomitees für das Jahr des

Denkmalschutzes 1975

Concardiaplatz 1

1014 Wien
            
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