53
Geschrieben im Monat Ramadhän des Jahres einhundert sechs und neunzig
(Mai—Juni 812 n. Chr.).
An Gott glaubt: Jünus
Sohn des Abd ar-rahmän.
Abbakire zahlt (hiemit) persönlich seine festgesetzte Kopfsteuer.
472. Geöffneter arabischer Brief vom Jahre 838 n. Chr., mit angehängtem
Bleisiegel.
473. Arabische Grundsteuerquittung vom Jahre 878 n. Chr. mit ange
hängtem Bleisiegel.
474—478. Griechische Papyrus, diversen Schriftzuges und Inhalts.
479. Griechisch, die kirchliche Verwaltung betreffend.
480—496. Griechisch, verschiedenen Schriftzuges und Inhalts.
497. Griechisch, vom Jahre 618.
498. Desgleichen, vom Jahre 62 5. Lieferungscontract über 3o.ooo Ziegel.
Diese und die vorige Urkunde sind publiciert von C. Wessely, Prolegomena
ad papyrorum graecorum rrovam collectionem edendam. Wien 1883.
499 —5oo. Evangelien-Fragmente. (Publiciert von C. Wessely, Wiener
Studien IV. 2.)
501. Papyrus in unbekannter, wahrscheinlich abgekürzter griechischer
Schrift, nach Art der Stenographie (Tachygraphisch r)
502. Griechisch, Verwaltungsurkunde.
503. Desgleichen, Steuerliste.
504. Desgleichen, Guthabenverzeichniss.
505. Desgleichen, Brief an einen Priester.
506. Desgleichen, Guthabenliste.
5oy—519. Griechisch, verschiedenen Inhalts.
520. Desgleichen, Guthabenverzeichniss.
52 1. Desgleichen, Verwaltungsurkunde.
522. Griechisch, Rechtsurkunde.
52 3. Desgleichen, Urkunde vom Jahre 608.
524. Desgleichen, Kaufcontract vom Jahre 588.
525. Desgleichen, Contract vom Jahre 623.
526. Desgleichen, Verkauf von drei Kälbern.
527. Desgleichen, Schuldbrief.
528. Desgleichen, Contract vom Jahre 624.
529. Desgleichen, Contract vom Jahre 638.
530. Desgleichen, Bürgschaftsurkunde vom Jahre 487 n. Chr.
Dieses, von Prof. W. v. Hartei in den Wiener StudienV. publicierte Pracht
stück ist durch das Rechtsobject, um welches es sich handelt, von höchstem
Interesse. Es enthält eine Bürgschaftsstipulation, betreffend die Lieferung des für
die Approvisionirung von Constantinopel bestimmten Getreides Der Text ist von
zwei verschiedenen Händen geschrieben: von der gewandten eleganten Hand des
öffentlichen Urkundenschreibers und der Hand eines ägyptischen Kleinbürgers.
531. Koptisch. 8. Jahrh. Bestätigung des Empfangs von Getreide und
Wein.