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Full text : Wiener Porzellan vom Spätbarock zum Art Déco

Dennoch  wissen  wir  sowohl  aus  Archivalien  als  auch  von  Porzellanen  der  frühen  Wiener ­
  Staatsmanufaktur,  daß  der  Bindenschild  in  gestempelter  Form  tatsächlich  vorkam.
Am  22.  Jänner  1798  berichtet  Sorgenthal  der  „Hochlöbl.  Kaiser!,  auch  Kaiserl.=Königl.-Hofkamer-
  Finanz-  und  Komerzien  Hof  stelle“,
daß  1  m °  Solang  die  Fabrik  auf  Flechnung  des  allerhöchsten  Hofes  geführet  wird,  im  allgemeinen
alles  erzeugte  Porzelain  am  Boden  mit  einem  Anfangs  eingedrukten,  nachher  mit  dem  aus  blauer
Farbe  gemachten  oesterreichischen  Herzschild  [  Anm.:  Bindenschild-Zeichen  im  Text  ]  bezeichnet ­
  worden  ist.
Den  farblos  in  die  Masse  gestempelten  Bindenschild  begleiten  häufig  weitere  Stempel,
die  bisher  nicht  gedeutet  werden  konnten  und  sich  vielleicht  auf  Glasur,  Weißdreher
oder  Bossierer  bezogen  (Abb.  35-37,  S.  69).  Die  farbig  aufgemalten  Bindenschilde  der
Frühzeit  mögen  älteres  Porzellan  charakterisiert  haben,  das  in  der  Zeit  der  ersten  Marken-Verordnungen
  bemalt  wurde  (Abb.  33,  34,  S.  69).
So  schwierig  exakte  zeitliche  Zuordnungen  der  Wiener  Kennzeichen  vor  Einführung
des  Jahresstempels  (1783)  auch  sein  mögen,  gibt  es  doch  einige  Hinweise:  so  mag  es
berechtigt  sein,  Porzellane  mit  dem  unterglasurblauen  Bindenschild  und  jenen  eingestempelten ­
  Zeichen,  die  wir  schon  aus  der  Zeit  des  „eingedruckten  Herzschildes“  kennen, ­
  in  die  Frühzeit  der  Staatsmanufaktur  (die  Jahre  nach  1749)  einzuordnen  (Abb.  38,
S.  69).
Erstmals  wird  in  den  erhaltenen  Manufakturarchivalien  im  Jahre  1749  die  Fabriksmarke
erwähnt.  Am  24.  März  1749  wird  der  Fabriksadministrator  Carl  Franz  Xaver  Mayrhoffer
angewiesen:
Endlichen  gleichwie  man  gesinnet,  daß  in  Preyß  herabgesezt  alte  Porcellain,  durch  die  Zeitungen
jedermann  Kundt  zumachen,  als  solle  das  neue  Porcellain,  umb  selbes  Von  dem  alten  zu  dinstinquiren,
  rückwerths  mit  dem  Österreichers.  Wappens-Zeichen,  nach  hier  bemerckhten  form
[  Anm.:  Bindenschild-Zeichen  im  Text  ]  bezeichnet  werden.  (HKA,  Bankale  rote  Nr.  620,  fol.  236
r°).
Die  Farbe  der  Marke  wird  an  dieser  Stelle  nicht  angegeben,  wohl  aber  einige  Monate
später  (am  13.  September  1749):
Vierttens:  wird  künftighin  kein  anderes  Porcellain,  als  Von  der  neuen  sogenannten  Massa  Verfertiget, ­
  auch  kein  Stückh  in  Ofen  gesezet  werden  welches  nicht  die  anbefohlene  Österreicherische
Wappen  blau  angezeichneter  hat.  (HKA,  Bankale  rote  Nr.  620,  fol.  283  v  °).
Der  in  Farbe  auf  die  Glasur  gemalte  Bindenschild  (bisher  in  Rot,  Gold  und  Schwarz,
nicht  jedoch  in  Blau  bekannt  geworden)  wird  wohl  auch  in  die  ersten  Jahre  der  Wiener
Staatsmanufaktur  zu  datieren  sein.  Diese  Anbringungsart  läßt  mehrere  Deutungen  zu;
am  wahrscheinlichsten  ist  es,  daß  noch  vorrätige  ältere  Weißware  zu  Beginn  der
Staatsmanufaktur  bemalt  wurde  und  man  auf  die  Aufglasur-Kennzeichnung  verfiel,  da
weder  der  gestempelte  noch  der  ab  September  1747  vorgeschriebene  unterglasurblaue ­
  Bindenschild  im  Nachhinein  angebracht  werden  konnte.
Ein  „Rescript  nacher  Gräz“  (vom  9.  1.  1758)  ordnet  an,  „Einem  gewissen  Johann  Weymann ­
  die,  von  allhiesigen  Porcelaine-Geschirr  bey  daselbstigen  Ober-Mauth-Amt  abgenohmene
  3  fl:  etwelche  Kr:  zu  restituiren,  und  in  Zukunft  alles  Wiener-  mit  dem  Zeichen ­
  [  Anm.:  Bindenschild-Zeichen  im  Text  ]  bemerktes  Porceiaine  aller  Orten  in  Consumo,
  nicht  minder  Essito  und  Transito  folgsam  von  aller  Abgab  frey  passieren  zu  lassen“ ­
  (HKA,  Bankale  rote  Nr.  620,  fol.  687  r°).
Weymann  erhielt  einen  „Frey-Paß“:  „Als  ergehet  hiemit  der  Befehl,  ermeltem  Weymann
den  dies  fällig  eingehobenen  Betrag  aus  dasiger  Admons-Cassa  hinwiederum  zu  restituiren, ­
  und  das  Wienner  Porceiaine,  so  mit  dem  Zeichen  [  Anm.:  Bindenschild-Zeichen
im  Text  ]  bemercket  ist,  aller  orthen  einem  jedwedem  frey  passiren  zu  lassen,  wie  dann
auch  Er  Weymann  zu  mehrerer  Sicherheit  wegen  seines  in  quantitate  mitführenden
hiesigen  Porceiaine  mit  einm  Besonderen  Frey-Paß  auf  Ein  Jahr  Von  hieraus  providiret
ist

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