Dennoch wissen wir sowohl aus Archivalien als auch von Porzellanen der frühen Wiener
Staatsmanufaktur, daß der Bindenschild in gestempelter Form tatsächlich vorkam.
Am 22. Jänner 1798 berichtet Sorgenthal der „Hochlöbl. Kaiser!, auch Kaiserl.=Königl.-Hofkamer-
Finanz- und Komerzien Hof stelle“,
daß 1 m ° Solang die Fabrik auf Flechnung des allerhöchsten Hofes geführet wird, im allgemeinen
alles erzeugte Porzelain am Boden mit einem Anfangs eingedrukten, nachher mit dem aus blauer
Farbe gemachten oesterreichischen Herzschild [ Anm.: Bindenschild-Zeichen im Text ] bezeichnet
worden ist.
Den farblos in die Masse gestempelten Bindenschild begleiten häufig weitere Stempel,
die bisher nicht gedeutet werden konnten und sich vielleicht auf Glasur, Weißdreher
oder Bossierer bezogen (Abb. 35-37, S. 69). Die farbig aufgemalten Bindenschilde der
Frühzeit mögen älteres Porzellan charakterisiert haben, das in der Zeit der ersten Marken-Verordnungen
bemalt wurde (Abb. 33, 34, S. 69).
So schwierig exakte zeitliche Zuordnungen der Wiener Kennzeichen vor Einführung
des Jahresstempels (1783) auch sein mögen, gibt es doch einige Hinweise: so mag es
berechtigt sein, Porzellane mit dem unterglasurblauen Bindenschild und jenen eingestempelten
Zeichen, die wir schon aus der Zeit des „eingedruckten Herzschildes“ kennen,
in die Frühzeit der Staatsmanufaktur (die Jahre nach 1749) einzuordnen (Abb. 38,
S. 69).
Erstmals wird in den erhaltenen Manufakturarchivalien im Jahre 1749 die Fabriksmarke
erwähnt. Am 24. März 1749 wird der Fabriksadministrator Carl Franz Xaver Mayrhoffer
angewiesen:
Endlichen gleichwie man gesinnet, daß in Preyß herabgesezt alte Porcellain, durch die Zeitungen
jedermann Kundt zumachen, als solle das neue Porcellain, umb selbes Von dem alten zu dinstinquiren,
rückwerths mit dem Österreichers. Wappens-Zeichen, nach hier bemerckhten form
[ Anm.: Bindenschild-Zeichen im Text ] bezeichnet werden. (HKA, Bankale rote Nr. 620, fol. 236
r°).
Die Farbe der Marke wird an dieser Stelle nicht angegeben, wohl aber einige Monate
später (am 13. September 1749):
Vierttens: wird künftighin kein anderes Porcellain, als Von der neuen sogenannten Massa Verfertiget,
auch kein Stückh in Ofen gesezet werden welches nicht die anbefohlene Österreicherische
Wappen blau angezeichneter hat. (HKA, Bankale rote Nr. 620, fol. 283 v °).
Der in Farbe auf die Glasur gemalte Bindenschild (bisher in Rot, Gold und Schwarz,
nicht jedoch in Blau bekannt geworden) wird wohl auch in die ersten Jahre der Wiener
Staatsmanufaktur zu datieren sein. Diese Anbringungsart läßt mehrere Deutungen zu;
am wahrscheinlichsten ist es, daß noch vorrätige ältere Weißware zu Beginn der
Staatsmanufaktur bemalt wurde und man auf die Aufglasur-Kennzeichnung verfiel, da
weder der gestempelte noch der ab September 1747 vorgeschriebene unterglasurblaue
Bindenschild im Nachhinein angebracht werden konnte.
Ein „Rescript nacher Gräz“ (vom 9. 1. 1758) ordnet an, „Einem gewissen Johann Weymann
die, von allhiesigen Porcelaine-Geschirr bey daselbstigen Ober-Mauth-Amt abgenohmene
3 fl: etwelche Kr: zu restituiren, und in Zukunft alles Wiener- mit dem Zeichen
[ Anm.: Bindenschild-Zeichen im Text ] bemerktes Porceiaine aller Orten in Consumo,
nicht minder Essito und Transito folgsam von aller Abgab frey passieren zu lassen“
(HKA, Bankale rote Nr. 620, fol. 687 r°).
Weymann erhielt einen „Frey-Paß“: „Als ergehet hiemit der Befehl, ermeltem Weymann
den dies fällig eingehobenen Betrag aus dasiger Admons-Cassa hinwiederum zu restituiren,
und das Wienner Porceiaine, so mit dem Zeichen [ Anm.: Bindenschild-Zeichen
im Text ] bemercket ist, aller orthen einem jedwedem frey passiren zu lassen, wie dann
auch Er Weymann zu mehrerer Sicherheit wegen seines in quantitate mitführenden
hiesigen Porceiaine mit einm Besonderen Frey-Paß auf Ein Jahr Von hieraus providiret
ist
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